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Auszug - Sozialer Arbeitsmarkt  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.01.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

Vorab verweist FBL Dr

Vorab  verweist FBL  Dr. Buhmann auf das Urteil des Bundesverfassungsge-richts vom 20. Dezember 2007, wonach die Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrig erklärt wurden. Die organisatorische und personelle Verflechtung (Mischverwaltung) bei der Aufgabenwahrnehmung verstößt gegen das Grundgesetz; für den Bürger muss Zuständigkeitsklarheit herrschen, d.h. eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung durch eigenes Personal, eigene Sachmittel, eigene Organisation. Bis Ende 2010 muss eine Neuregelung seitens des Gesetzgebers getroffen werden. Als Fortsetzungsmöglichkeiten kommen eine zentrale Wahrnehmung durch die Bundesagentur, eine dezentrale Aufgabenwahrnehmung durch vom Land beauftragte Kommunen entsprechend dem Modell der derzeitigen Optionskommunen sowie eine getrennte Aufgabenwahrnehmung,  einerseits Bearbeitung der passiven Leistungen durch die Kommunen und andererseits der aktiven Leistungen durch die Bundesagentur, in Betracht.

 

FBL Dr. Buhmann bittet die Ausschussmitglieder, sich für das Fortbestehen des Optionsmodells einzusetzen, da der Landkreis bisher von der Option

profitiert habe: die Bildungsträgerlandschaft, insbesondere KVHS und BBg, der Landkreis selbst durch Kostenerstattung des Fachdienstes Arbeit an den Landkreis und durch die Finanzierung der Miete für das Gebäude in der Stederdorfer Straße.

Er informiert weiterhin, dass eine Prüfgruppe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales  ausschließlich mit der Prüfung der Optionskommunen beauftragt ist, was eine Benachteiligung gegenüber den Arbeitsgemeinschaften darstellt.

 

Mit Schreiben vom 21. November 2007 hat das Bundesministeriums mitgeteilt, welche weiteren sonstigen Leistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II für zulässig und förderfähig erachtet werden. Bei Nichtbeachtung der restriktiven Auslegung teilt das BMAS mit, dass  Rückforderungen erhoben werden,  die bei anderen geprüften Kommunen bereits anstehen.

 

Diese Rechtsauffassung wird von den Optionskommunen und den Ländern als kontraproduktiv bewertet und nicht unterstützt, da die bisher entwickelten Maßnahmen als sinnvolle Eingliederungsmaßnahmen erachtet werden. Diese Auffassung ist gegebenenfalls auch im Rahmen eines Klageverfahrens durchzusetzen.

 

Beim Landkreis Peine sind insbesondere der Hauptschulschulabschluss und der Ausbildungsverbund betroffen, die aufgrund der möglichen Rückfor-derungen nur noch im Rahmen der Vertragsverpflichtungen fortgesetzt werden.

 

Mit gleichem Schreiben hat das Bundesministerium gefordert, dass grund-sätzliche alle Eingliederungsmaßnahmen auszuschreiben sind. Die ange-strebte Stärkung der örtlichen Bildungslandschaft ist damit in Gefahr. Derzeit werden hinsichtlich dieser Problematik Gespräche auf verschiedenen Ebenen geführt.

 

 

 

FBL Dr. Buhmann bittet um Unterstützung bei der Entwicklung neuer Alternativen.

 

Auf Nachfrage von KTA Plett zur Begründung des Bundesministeriums erläutert FBL Dr. Buhmann die Rechtsauffassung der Optionskommunen, dass § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II als Generalklausel für neue Ideen zur Eingliederung von Menschen mit Vermittlungshemmnissen in den 1. Arbeitsmarkt auszulegen ist. Im Gegensatz dazu fordert der Bund eine restriktive Auslegung, die nur die Förderung von Einzelfällen ermöglicht.

 

Anschließend erläutert FDL Scharf die aufgrund des Antrages der CDU-Fraktion vom 05. November 2007 als Anlage beigefügten Überlegungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Bereich des sozialen Arbeitsmarktes. Die neu geschaffenen Instrumente bieten eine Perspektive für die erhebliche Zahl der Leistungsberechtigten, die mit den bisher vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumenten nicht in den 1. Arbeitsmarkt integriert werden konnten.

 

FDL Scharf verweist insbesondere auf die beabsichtigte Ausweitung von 227 auf mindestens 250 Plätze im Bereich der Mehraufwandsentschädigungen (MAE) durch die Erschließung zusätzlicher Einsatzfelder hin.

 

Als Beispiel nennt sie die Einrichtung von Bushelfern, deren Auswahl, Einweisung und Einsatz sich derzeit in der Umsetzung befinden (s. Antrag SPD-Kreistagsfraktion/ Bündnis 90-Die Grünen).

 

FDL Scharf verweist darauf, dass es z.Zt. mehr Interessenten als MAE-Stellen geben würde.  

 

Anschließend präsentiert sie die Einsatzfelder im Bereich Entgeltvariante und verweist auf das Ziel der Qualifizierung.

 

FDL Scharf berichtet ebenso über den seit Oktober 2007 in Kraft getretenen Beschäftigungszuschuss nach § 16a SGB II. Für diesen Bereich, der für sonst schwer vermittelbare Erwerbsfähige eine Übernahmen von bis zu 75% der Lohnkosten vorsieht, hat der Bund ein separates Budget bereitgestellt.

 

Die bisher 10 beantragten Plätze und ggf. weitere aus dem Bereich Entgeltvariante umzuwandelnden Plätze sind nicht wettbewerbsverzerrend. Es ist bereits ein Antragsverfahren entwickelt. Mitte des Jahres wird im Ausschuss über die weitere Entwicklung berichtet.

 

Auf die von KTA Plett angeregte Steigerung im MAE-Bereich über die 250 Plätze hinaus verweist FDL Scharf auf die Begrenzung aufgrund der Entscheidung des Ausschusses.

 

Den Vorschlag von KTA Fechner, Eingliederungsmittel für MAE umzuschichten, beantwortet FDL Scharf mit der Empfehlung, die begrenzten Finanzmittel aufgrund der besseren Vermittlungschancen für Menschen mit Vermittlungshemmnissen vorrangig für andere Eingliederungsinstrumente einzusetzen.

 

 

KTA Plett stellt die Frage, wie viele Stellen im MAE-Bereich aufgrund der Bewerber/innen-Situation zusätzlich einsetzbar wären. FDL Scharf schätzt die Zahl auf 50 Personen, verweist aber darauf, dass es nicht Ziel ist, alle Langzeitarbeitslosen im MAE-Bereich einzusetzen.

 

Auch andere Kommunen beschränken die Zuweisung auf einen bestimmten Personenkreis.

 

KTA Meyermann befürwortet die Beschränkung auf die festgelegten 250 MAE-Beschäftigungen, in denen gemäss Bestätigung von FDL Scharf auch die Bushelfer/Innen enthalten sind und wünscht zu gegebener Zeit eine Information über die Entwicklung.

 

Die KAG-Vertreterin Frau Dörrstock verweist auf den von den Wohlfahrts-verbänden festgestellten hohen Betreuungsaufwand und regt an, die Regie-kostenpauschale von derzeit 50 Euro anzuheben.

 

Bürgervertreter Lange regt statt einer Erhöhung der Regiekosten eine Erhöhung der  Mehraufwandsentschädigung auf 1,50 Euro an und beziffert die Mehrkosten auf 135.000 Euro.

 

Auf den Hinweis von KTA Lächelt, dass die §§ 51 ff SGB III die Zuschüsse regeln, verweist FDL Scharf auf den Vorrang des SGB II und erläutert, dass andere Kommunen keine Regiepauschale zahlen.

 

Auf Nachfrage von KTA Meyermann antwortet FBL Dr. Buhmann, dass aufgrund der Risikominimierung die Hauptschulabschlüsse im Sommer 2008 auslaufen und beim Ausbildungsverbund nur die bestehenden Ausbildungs-verträge erfüllt werden.

 

KTA Meyermann fordert für die nächsten Sitzungen auch des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport Vorschläge zu Alternativen für die betroffenen Jugendlichen, für die gegebenenfalls kommunale Finanzmittel bereit zu stellen sind.

 

FDL Scharf  verweist auf die Sitzung des Arbeitkreises der zugelassenen kommunalen Träger beim Niedersächsischen Landkreistag am 25. Januar 2008. Vor einer rechtlichen Klärung bittet sie wegen der drohenden Rückforderungen um Zurückhaltung.

 

Nach der Forderung von KTA Fechner aufgrund der hohen Quote bei Jugendlichen ohne Hauptschulabschluss von 17 Prozent  bestätigt FDL Scharf, dass Alternativen gesucht werden. Herr FBL Dr. Buhmann merkt an, dass sich die von Herrn Fechner genannte Prozentzahl, auf alle Jugendlichen und nicht nur die Jugendlichen im Bereich des SGB II bezieht (in Niedersachsen sind 8,2 % ohne Hauptschulabschluss – Anmerkung des Protokollführers -).

 

 

 

 

 

Auf die Frage von KTA Leinz nach der Höhe der drohenden Rückforderungen antwortet FBL Dr. Buhmann, dass ein konkreter Betrag nicht beziffert werden kann. Aufgrund der Situation bei anderen Kommunen ist für den Landkreis Peine eine Summe von mehreren hunderttausend Euro anzunehmen.

 

KTA Fechner fasst zusammen, dass neben der Entwicklung hinsichtlich der unterschiedlichen Rechtsauffassungen Alternativen für die Förderung zu entwickeln sind.