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Auszug - Integrationsfonds  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 25.05.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:03 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2009/102 Integrationsfonds
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

KTA Meyermann erklärt, dass das Thema in der Steuerungsgruppe Integration ausgiebig behandelt worden sei

KTA Meyermann erklärt, dass das Thema in der Steuerungsgruppe Integration ausgiebig behandelt worden sei. Sie stimme daher der Förderrichtlinie zu, allerdings sei in der Vergangenheit von sieben statt der nunmehr drei genannten Mitglieder in der Vergabekommission gesprochen worden. Sie beantragt daher die Änderung von drei auf sieben Mitglieder. Im Übrigen könne sie der Vorlage zustimmen.

 

KTA von Schwartz stellt fest, dass in der Vorlage keine Namen der vorgesehenen Mitglieder der Vergabekommission genannt seien. Dies überrasche sie, da bereits Namen gehandelt werden.

 

FBL Dr. Buhmann weist darauf hin, dass die Namen erst in der Sitzung des Kreisausschusses behandelt werden sollen und nicht in den öffentlichen Teil dieser Sitzung gehören.

 

KTA Lächelt richtet die Frage an die Verwaltung, ob die Reduzierung der Mitglieder der Vergabekommission aus Kostengründen erfolgt sei.

 

FBL Dr. Buhmann verneint Kostengründe und verweist stattdessen auf die Absicht, eine schlanke Vergabekommission einzurichten.

 

KTA Flöge erklärt, dass er sich der Ausführung von KTA Meyermann anschließen könne, zumal es die Zusammensetzung mit sieben Mitgliedern erlaube, die in der Vergabekommission vertretenen Gruppen besser austarieren zu können. Kostengründe können für die geplante Reduzierung nicht angeführt werden, weil es keine Sitzungsgelder geben würde und daher auch keine Kosten anfallen würden. Insoweit habe die Reduzierung von sieben auf drei Mitglieder einen schalen Beigeschmack, sodass er für eine Erhöhung auf die ursprünglich vorgesehene Anzahl plädiere. Allerdings müsste dann der Satz „…sie (die Vergabekommission) trifft ihre Entscheidungen einstimmig“ nochmals überdacht werden, denn das Herbeiführen von Einstimmigkeit sei bei drei Personen leichter zu erzielen als bei sieben. Möglicherweise könne man den Satz dergestalt umformulieren, dass beispielsweise fünf Mitglieder der Vergabekommission einer Mittelvergabe zustimmen müssen. Über die genaue Anzahl müsse man jedoch sprechen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt der Vorsitzende, KTA Möhle, über die Beschlussvorlage-Nr. 102/2009 mit der Änderung von drei auf sieben Mitglieder der Vergabekommission abstimmen. Mit 10 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird die geänderte Beschlussvorlage angenommen.