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Auszug - Produktbericht Juli 2009  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2009/147 Produktbericht Juli 2009
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Referat für Kreisentwicklung Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann gibt als Einführung zum Produktbericht Juli für die Fachbereichsleitung III sowie für die Fachdienste Arbeit, Soziales und Gesundheitsamt bekannt, dass die Realität besser als die Planung sein werde. Über das Quotale System werde der Fachbereich III einen Nachschlag in Höhe von einer Million Euro erhalten, sodass er zuversichtlich sei, dass der Fachbereich am Jahresende eine ‚rote Null’ schreiben werde. Der Gesamthaushalt werde ebenfalls im positiven Bereich sein und das Jahr 2009 voraussichtlich mit einem Überschuss in Höhe von einer bis anderthalb Millionen Euro abschließen.

 

Nach den einführenden Worten von FBL Dr. Buhmann berichtet Fachdienstleiter (im Folgenden werden männliche und weibliche Fachdienstleitungen als FDL bezeichnet) Schröter über die Entwicklung bei den Produkten des Fachdienstes Soziales. Dabei geht er auf einzelne Produkte näher ein und erläutert kurz die Gründe für die Abweichungen. Beim Produkt ‚Hilfe zum Lebensunterhalt’ verweist er zunächst auf die gegenüber der Planung höhere Fallzahl. Des Weiteren habe es in der Vergangenheit aber auch Probleme bei der Klärung der Zuständigkeit mit dem Produkt ‚Hilfe zur Pflege’ gegeben. Diese Fragen seien inzwischen geklärt, aber durch die fehlerhaften Buchungen habe es eine Verschiebung zwischen den Kosten dieser beiden Produkte gegeben. Bezüglich des Produktes ‚Eingliederungshilfe für behinderte Menschen’ sei die Abweichung durch einen zu niedrigen Ansatz für das Jahr 2009 entstanden. Wäre bei der Haushaltsplanung das Ergebnis des Jahres 2008 bekannt gewesen, hätte anders geplant werden können. Da das Jahresergebnis 2008 jedoch nicht bekannt gewesen sei, habe man mit dem seinerzeit vorliegenden Stichtagsbetrag gearbeitet und diesen hochgerechnet. Leider sei in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 eine Kostensteigerung entstanden, die nun in das Jahr 2009 hineinwirke.

 

KTA Konrad weist auf das Produkt ‚Verwaltung der Sozialhilfe’ hin und stellt fest, dass die tatsächliche Fallzahl die Planung um zwei Drittel unterschreite, während die Kosten nicht im gleichen Umfange gesunken seien. Er bittet um Erläuterung der Gründe, die zu dieser Entwicklung geführt haben.

 

 

 

 

 

 

FDL Schröter antwortet, dass sich die Fallzahlen aus mehreren Bereichen zusammensetzen würden, beispielsweise der Überprüfung der Unterhaltspflichtigen. Bei der Planung seien alle Unterhaltsüberprüfungen zu Grunde gelegt worden, obwohl ein nicht unerheblicher Teil für den Fachdienst Arbeit durchgeführt werde. Bei dem nun vorgelegten Produktbericht seien im Ist nur die auf den Fachdienst Soziales entfallenden Fälle berücksichtigt worden.

 

KTA Fechner greift die Frage von KTA Konrad auf und verweist auf andere Produkte, wo die gleiche Problematik auftrete. Er fordert eine Überarbeitung der Planungsdaten, damit für das Verständnis keine Rückfragen erforderlich seien.

 

KTA Meyermann bezieht sich auf das Produkt ‚Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)’ und bittet um Auskunft, warum trotz gestiegener Fallzahlen derzeit ein Überschuss in nicht unerheblicher Höhe bestehe.

 

FDL Schröter räumt ein, dass bei diesem Produkt nicht gut genug geplant worden sei. Die Einnahmen stammen vom Land Niedersachsen und berechnen sich aus einem Festbetrag, der mit der Anzahl der entsprechenden Leistungsempfänger/innen aus dem Vor-Vorjahr multipliziert werde, hier also aus dem Jahre 2007. Aufgrund der seitdem sinkenden Anzahl von Asylbewerbern seien die Einnahmen recht hoch. Bei der Haushaltsplanung sei versäumt worden, die Ausgaben an die tatsächliche Personenzahl anzugleichen, sodass dieser Betrag zu hoch eingeschätzt worden sei.

 

KTA Meyermann fragt nach, ob es dadurch zu Rückforderungen seitens des Landes kommen könne.

 

FDL Schröter verneint dies, da die Personenzahl vom 30. Juni 2007, die für die Berechnung wichtig sei, ordnungsgemäß gemeldet worden sei.

 

FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass im umgekehrten Falle, also bei einer steigenden Anzahl von Asylbewerbern seit 2007, der Landkreis den gleichen Betrag vom Land erhalten würde, obwohl die Ausgaben dann höher seien. Aufgrund der tatsächlichen Entwicklung handele es sich bei diesem Berechnungsverfahren um ein Verfahren, bei dem aufgrund der tatsächlichen Entwicklung die Kommunen profitieren würden.

 

Anschließend erläutert FDL Sommer den Produktbericht für den Fachdienst Arbeit. Dabei erläutert er, dass bei dem Produkt ‚Leistungen für Unterkunft und Heizung’ höhere Kosten eingeplant worden seien, weil zum einen der Bund seinen Anteil stetig reduziere und zum anderen aufgrund der Erfahrungen im Jahre 2008 von höheren Energiekosten im Jahre 2009 ausgegangen worden sei. Die tatsächliche Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften sowie der Unterkunftskosten sei jedoch günstiger als geplant ausgefallen. Ebenfalls günstig sei die Kostenentwicklung bei dem Produkt ‚Eingliederungsleistungen kommunal’. Darunter fallen beispielsweise die Drogen- und die Suchtberatung. Das Produkt ‚einmalige Leistungen’ umfasse Beihilfen für die Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II (ALG-II), z.B. Zuschüsse zu Klassenfahrten, Zuschüsse bei der Neugründung eines Hausstandes oder zu einer Babygrundausstattung. Das Produkt ‚Arbeitslosengeld II’ setze sich vollständig aus Bundesmitteln zusammen, sodass hier normalerweise kein Betrag stehen sollte. Allerdings werden die Zahlen für die Produktberichte aus dem Kassenprogramm übernommen, sodass aufgrund des nachträglichen Erstattungsverfahrens Beträge auftauchen würden.

 

 

 

 

 

Beim Produkt ‚Eingliederungsleistungen Optionskommunen’ handele es sich ebenfalls um Bundesmittel. Die Einnahmen würden die Ausgaben ausgleichen, sodass es sich um ein ‚Null-Budget’ handele. Der Zwischenstand beim Produkt ‚Verwaltung Arbeitslosengeld II’ sei deutlich negativ, weil aufgrund von Prüfungen für die Jahre 2005 bis 2007 Buchungen erfolgen müssten. Dabei handele es sich nicht um gravierende Fehler, sondern um Unklarheiten, die vom Bund erst im Nachhinein beseitigt worden seien. FDL Sommer weist darauf hin, dass es auch weiterhin einige ‚Hängepartien’ gebe und man auf entsprechende Gerichtsurteile warte.

 

KTA Konrad fragt nach, ob die noch bestehenden ‚Hängepartien’ die Ursache für die Abweichung seien.

 

FDL Sommer antwortet, dass die Abweichung mit rund 350.000 Euro aus den ‚Hängepartien’ stamme. Er betont, dass der Bund nicht von Anfang an alles klar geregelt habe, sodass die Kommunen, um ALG-II-Leistungen auszahlen zu können, eigene Auslegungen vornehmen mussten. Nunmehr erkenne der Bund einige Auslegungen nicht an, sodass eine gerichtliche Klärung angestrebt werde. Das gelte im Übrigen für alle Kommunen und nicht nur für den Landkreis Peine

 

Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Lange verweist darauf, dass im März von einer Deckungslücke in Höhe von 1,3 Millionen Euro bei der Verwaltung gesprochen worden sei. Er wünscht zu wissen, ob diese Lücke noch bestehe.

 

FDL Sommer erklärt, dass sich das Bundesbudget aus zwei Teilen zusammensetze, nämlich den Eingliederungskosten und den Verwaltungskosten. Beide Bereiche seien gegenseitig deckungsfähig, sodass es insoweit keine Lücke gebe.

 

BV Lange fragt nach, ob das durch die Deckung der Verwaltungskosten entstandene Defizit bei der Eingliederungshilfe ausgeglichen werden müsse.

 

FDL Sommer antwortet, dass das Budget gedeckelt sei, sodass nicht mit entsprechenden Mehreinnahmen zu rechnen sei. Der Bund habe zwar das Verwaltungskostenbudget geringfügig erhöht, aber der Betrag sei noch immer nicht auskömmlich. Allein für die Berechnung der ALG-II-Leistungen seien sieben zusätzliche Stellen erforderlich, was das Verwaltungskostenbudget entsprechend belaste. Bei der Deckung des Defizits im Verwaltungsbereich durch Mittel aus dem Bereich der Eingliederungshilfe gebe es keine Grenze.

 

Zum Schluss erläutert FDL Dr. Arnold den Produktbericht für den Bereich des Fachdienstes Gesundheitsamt. Dabei führt sie aus, dass durch Höhergruppierungen entsprechend höhere Personalkosten anfallen würden. Zudem haben die im Zusammenhang mit der Schweinegrippe erforderlichen Maßnahmen Personal gebunden, das damit nicht für seine eigentlichen Aufgaben, z.B. Altenheimbegehungen, zur Verfügung gestanden habe. Damit seien dem Fachdienst Einnahmen entgangen. Die gestiegenen Personalkosten sowie die ausgebliebenen Einnahmen hätten das Ergebnis getrübt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, fest, dass der Ausschuss ausreichend informiert worden sei.