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Auszug - Informationen der Verwaltung - Innovationsfonds - Arbeitsmarktkonferenz - Arbeitgeberservice-Jugendjobcenter, Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt - Modellhaus  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 28.09.2009 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann verweist zunächst auf die Vorlage bezüglich der Anträge und Bewilligungen zum Innovationsfonds. Die Aufstellung diene zur Information des Ausschusses.

 

KTA Plett stößt sich an der Bezuschussung von Landkreiseinrichtungen wie z.B. der Kreismusikschule. Diese habe ein Budget, das vom Kreistag beschlossen worden sei. Es mache keinen Sinn, durch eine Bezuschussung und Umschichtung von Geldern mittels des Innovationsfonds den Kreistagsbeschluss zum Budget zu unterlaufen.

 

FBL Dr. Buhmann weist zunächst auf die Richtlinie zur Vergabe von Mitteln aus dem Innovationsfonds hin. Darin werde nicht nach Trägern unterschieden, sodass sich auch Landkreiseinrichtungen beteiligen können. Im Übrigen handele es sich bei den bezuschussten Projekten um solche, die nicht aus dem normalen Haushalt bezahlt werden, sondern um ein zusätzliches Angebot. Für dieses zusätzliche Angebot seien zusätzliche Mittel erforderlich.

 

 

 

KTA Plett erklärt, dass er an seiner Position festhalte.

 

Des Weiteren unterrichtet FBL Dr. Buhmann den Ausschuss über die Arbeitsmarktkonferenz, bei der mit einem Anmeldeverfahren gearbeitet worden sei. Trotz fünfundsiebzig Anmeldungen seien lediglich fünfunddreißig anwesend gewesen. Daher solle das Anmeldeverfahren überdacht werden. Als Schlussfolgerungen bzw. Konsequenzen aus der Konferenz nennt FBL Dr. Buhmann folgende  Punkte:

-          Die Kommunikation auf allen Ebenen und zwischen allen Bereichen müsse verbessert werden. Dabei müsse auch das Handwerk stärker einbezogen werden.,

-          Die Firmen wollen sich stärker für ein Netzwerk und für Projekte öffnen.,

-          Die gelungenen Beispiele für die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt müssen mehr in das Bewusstsein der Bevölkerung und den Fokus der Presse gerückt werden.,

-          Gesellschaftlich müsse an der Wertschätzung für Langzeitarbeitslose gearbeitet werden.,

-          Berücksichtigung des Wunsches des Handwerks nach einer stärkeren Berücksichtigung ortsansässiger Firmen bei der Auftragsvergabe, soweit dies rechtlich möglich sei.

 

KTA Fechner dankt dem Landkreis für die Abhaltung der Arbeitsmarktkonferenz. Zugleich äußert er sein Entsetzen über die geringe Resonanz seitens der Mitglieder des Ausschusses für Frauen, Arbeit und Soziales. Abschließend gibt er die Anregung, zukünftig den Bereich ‚Praxisvorschläge’ aufzunehmen, damit festgehalten werden könne, was geschehen solle.

 

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass die Anregung aufgenommen werde.

 

Als nächstes bezieht sich FBL Dr. Buhmann auf den Arbeitgeberservice und das Jugendjobcenter sowie auf die Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt. Er ruft in Erinnerung, dass der Kreisausschuss beschlossen habe, den Arbeitgeberservice und das Jugendjobcenter zum 01. Januar 2010 von der BBg in den Fachdienst Arbeit einzugliedern. Im Bereich der Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt sollen 250 Plätze geschaffen werden, die mit Personen nach § 16 e ALG II, MAE-Kräften und Personen mit der Entgeltvariante besetzt werden sollen. Dafür werden derzeit Tätigkeits- und Beschäftigungsfelder entwickelt. Denkbar seien Alltagshilfen, Bestandspflege in Schulbibliotheken, Fahrradrecycling usw.

 

BV Lange wünscht zu wissen, ob das anleitende Personal bei der BBg oder dem Fachdienst Arbeit angestellt werden soll. Er habe gehört, dass dieser Kreis aus fünfundzwanzig Personen bestehen solle und fragt an, ob die Zahl stimme. Des Weiteren wünscht er zu erfahren, woher das Geld für die Bezahlung komme.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass das Personal bei der BBg angestellt sein müsse. Die Personenzahl sei derzeit noch offen, weil sie von den Tätigkeitsfeldern abhängig sei. Grundsätzlich sehe das Verfahren einen Antrag des Trägers vor, der geprüft und gegebenenfalls abgewickelt werde.

 

KTA Meyermann wirft ein, dass der Kreisausschuss zwar die Eingliederung des Arbeitgeberservices und des Jugendjobcenters in den Fachdienst Arbeit beschlossen habe, zugleich sei aber auch beschlossen worden, die BBg über die Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt mit Arbeit zu versorgen.

 

 

 

 

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass der Bund eine solche Vorgehensweise für nicht zulässig erklärt habe und man deshalb anders verfahren müsse.

 

KTA Meyermann erklärt, dass ein Sozialer Arbeitsmarkt sehr wichtig sei, weil die darin untergekommenen Personen mehrfache Vermittlungshemmnisse aufweisen würden. Sie bittet darum, dass der Geschäftsführer der BBg vielleicht schon in der nächsten Sitzung sein Konzept vorstellen solle.

 

FBL Dr. Buhmann nimmt den Vorschlag an, mit Blick auf die Haushaltsdebatte in der nächsten Sitzung allerdings erst für die übernächste Sitzung.

 

KTA Flöge verleiht seinem Eindruck, dass der Landkreis etwas Unzulässiges tue, Worte. Er fragt nach den daraus möglicherweise resultierenden Gefahren.

 

FBL Dr. Buhmann unterstreicht, dass ein Zusammenhang zwischen der Abgabe von Arbeitgeberservice und Jugendjobcenter und im Gegenzug dem Erhalt der Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt unzulässig sei. Die BBg müsse vielmehr für den Erhalt der Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt einen Antrag einreichen, der geprüft und eventuell positiv beschieden werde. Einen Automatismus werde es nicht geben.

 

KTA Fechner fasst zusammen, dass der Landkreis Peine die Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt ausschreibe und sich die BBg als Landkreistochter an der Ausschreibung beteilige. Darin sieht er ein Befangenheitsproblem seitens des Landkreises bei der Bewertung des BBg-Antrages.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass der Landkreis zur Ausschreibung gehalten sei. Es gebe jedoch Inhouse-Geschäfte, z.B. mit der KVHS oder der BBg, die nicht ausgeschrieben werden müssen, gleichwohl müsse aber ein Vertrag geschlossen werden. Dabei gelten die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

 

BV Lange weist auf die Notwendigkeit eines Kontrollorgans hin, wenn die BBg 250 Personen einstelle. Dieses Kontrollorgan müsse der Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales sein.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass das rechtlich unzulässig sei, weil die BBg der Träger sei und der Landkreis kein Kontrollorgan für einen Träger einrichten könne, zumal dieser über eigene Kontrollorgane verfüge.

 

KTA Plett bezieht sich auf die politische Vorgabe, 250 MAE-Tätigkeiten einzurichten. Angesichts der zahlreichen Maßnahmen stellt er die Frage, ob nicht über eine Ausweitung der Stellenzahl nachgedacht werden müsse.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass es mit der Einrichtung einer Qualifizierungs- und Beschäftigungswerkstatt faktisch mehr als 250 MAE-Kräfte geben werde.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, wagt FBL Dr. Buhmann einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2010. Angesichts einer immer geringeren Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Unterkunft sowie einer befürchteten Steigerung bei der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften sei von Mehrkosten in Höhe von rund 700.000 Euro auszugehen. Im Bereich der Sozialhilfe sei mit einer Steigerung von ungefähr 5% zu rechnen. Insgesamt haben die Sozialausgaben eine immer größere Sprengkraft, zumal die Zuweisungen vom Land und die Kreisumlage sinken. Für den Gesamthaushalt 2010 sei daher mit einer zweistelligen Neuverschuldung zu rechnen.

 

 

 

 

 

Bezüglich des Modellhauses für altersgerechtes Wohnen informiert FBL Dr. Buhmann den Ausschuss dahingehend, dass bislang ein Gesamtkonzept aus Seniorenservicebüro, Pflegestützpunkt, Modellhaus und Wohnberatung erstellt werden sollte. Nunmehr gebe es in Rietze eine Stiftung von Herrn Zeibig, die ein Musterhaus errichten wolle. Geplant sei im Erdgeschoß (ca. 65 qm) die Einrichtung einer Musterwohnung und im Obergeschoss die Erstellung einer Wohnung für die Pflegekraft.

 

KTA Fechner ergänzt, dass das Philipp-Spitta-Heim ebenfalls an der Einrichtung eines Musterhauses interessiert sei. Vom Land gebe es für solche Zwecke einen Topf mit zehn Millionen Euro.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, bezieht sich auf das Cross-Mentoring-Projekt 2005 ‚Manage the Difference’, an dem neun Mitarbeiterinnen und drei Mitarbeiter unter dem Aspekt ‚Gender Mainstreaming’ teilgenommen haben und gibt bekannt, dass in der dritten Auflage des Projektes, diesmal unter dem Thema ‚Potenziale’ wieder eine Mitarbeiterin des Landkreises Peine teilgenommen habe, nämlich die Stellvertretende Leiterin des Fachdienstes Jugendamt, die am heutigen Tage zertifiziert worden sei.

 

Des Weiteren gibt die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, bekannt, dass die Ausstellungseröffnung ‚Migrantinnen in Niedersachsen – Integration gestalten’ im Kreishaus am 03. September 2009 durch Landrat Franz Einhaus nicht die von ihr erhoffte Resonanz gefunden habe, was möglicherweise mit der Entschärfung der Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg zusammenhängen könnte. Sie stellt das Buch ‚Frauen Gesichter Geschichten aus dem Landkreis Peine’ vor und äußert ihr Bedauern, dass keine Vertreter/innen der Politik bei der Lesung gewesen seien.