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Auszug - Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis Peine  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2010/012 Einrichtung eines Pflegestützpunktes im Landkreis Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Soziales Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

FDL Schröter erläutert die Beschlussvorlage

FDL Schröter erläutert die Beschlussvorlage. Nach einer kurzen Darstellung der Ausgangslage, der Ziele und der Aufgaben eines Pflegestützpunktes skizziert er einige Details zum Standort, der Personalausstattung sowie der Finanzierung. Bezüglich der Finanzierung betont er, dass der in der Vorlage genannte Betrag in Höhe von 50.000 Euro nicht für laufende Personal- und Mietkosten verwendet werden darf. Der Landkreis Peine müsse zudem einen Eigenanteil in Höhe von 10% leisten.

 

FBL Dr. Buhmann ergänzt, dass es sich bei dem angestrebten Beschluss um einen Grundsatzbeschluss handle. Dieser sei erforderlich, damit die Vorarbeiten eingeleitet werden können und der Pflegestützpunkt Anfang 2011 seine Arbeit aufnehmen könne. Die Kosten würden erst im Jahre 2011 anfallen, sodass die Politik erst mit dem Budgetbeschluss 2011 darüber entscheiden werde. Sofern der Grundsatzbeschluss mit der Finanzierungsentscheidung im Rahmen der Budgetberatung 2011 fallen sollte, müsste mit den Vorarbeiten bis zur Genehmigung des Haushalts durch das Land Niedersachsen gewartet werden, sodass der Pflegestützpunkt erst Ende 2011 einsatzbereit sein würde. Die Verwaltung halte jedoch eine Arbeitsaufnahme Anfang 2011 für erstrebenswert. Zudem solle der Pflegestützpunkt mit dem Seniorenservicebüro koordiniert werden. Die Verwaltung gehe davon aus, dass das Land dem Antrag auf Einrichtung eines Seniorenservicebüros im Jahre 2010 stattgeben werde, sodass es Ende 2010 und der Pflegestützpunkt Anfang 2011 starten würde. Damit wäre eine zeitliche Nähe bei der Eröffnung der beiden Einrichtungen gegeben.

 

 

 

 

 

 

 

KTA Schlaugat weist auf die Richtlinie zum Pflegestützpunkt hin, die den Verbänden vorliege. Zwischenzeitlich sei der Richtlinieninhalt mit der Richtlinie, die dem Landkreis vorliege, abgeglichen worden. Da der Inhalt identisch sei, würden Verbände und Verwaltung die gleiche Informationsgrundlage haben. Aus dieser ergebe sich jedoch, dass die Ansiedlung vorrangig beim Landkreis erfolgen könne, was aber nicht zwingend vorgegeben sei. Allerdings sollten Doppelstrukturen vermieden werden. Bezüglich des Seniorenservicebüros stellt sie die Frage nach dem Konzept der ‚Kreisarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege im Landkreis Peine’ (KAG) und nach den Räumlichkeiten. Außerdem wünscht sie zu wissen, wie sich die Verwaltung ganz konkret die Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden vorstelle.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die KAG bis Mitte März der Verwaltung das Konzept für das Seniorenservicebüro vorlegen wolle. Der Landkreis wolle das Konzept befürworten, müsse es jedoch zuvor sichten. Ohne positives Votum der Verwaltung habe das Konzept keine Aussicht auf Erfolg. Bezüglich der Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände bei der Einrichtung des Pflegestützpunktes erklärt er, dass es in Niedersachsen einen eigenen Weg gebe, der sich von der Vorgehensweise in anderen Bundesländern unterscheide. Der ‚Niedersächsische Weg’ bestehe darin, dass die Pflege- und Krankenkassen mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Vereinbarung schließen, die das Verhältnis zwischen Pflege- und Krankenkassen sowie Kommunen regele.

 

KTA Fechner betont die Notwendigkeit eines Pflegestützpunktes, insbesondere weil die Unterbringung von älteren Menschen den Landkreis viel Geld koste. Anschließend regt er an, zukünftige Beschlussvorlagen mit auf Prävention gerichteten Maßnahmen um den Zusatz zu ergänzen: ‚Dieser Beschluss sorgt durch seine präventive Ziel- und Umsetzung für eine mittel- bis langfristige Entlastung des Haushalts des Landkreises Peine’.

 

KTA Schlaugat erklärt, dass man den Antrag in der Fraktion besprechen müsse. Zwar sehe sie die Bedeutung von Prävention ein, allerdings gebe es noch Diskussionsbedarf.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Vorsitzende, KTA Möhle, fest, dass die Beschlussvorlage-Nr. 12/2010 in die Fraktionen verwiesen werde.