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Auszug - Informationen der Verwaltung  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 12
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.02.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass die Verwaltung die Einrichtung eines ‚Sozialen Kaufhauses’ begrüßen würde. Bezüglich der Anfrage nach der bereits existierenden Infrastruktur von vergleichbaren Geschäften im Landkreis Peine (vgl. den Wortbeitrag von KTA Schlaugat zu TOP 12 der 19. Sitzung, Protokoll der 19. Sitzung, Seite 9) verweist er auf eine verteilte Übersicht (siehe Anlage 2 zu diesem Protokoll). Des Weiteren weist er auf eine Übersicht bezüglich bereits bestehender ‚Sozialer Kaufhäuser’ in den umliegenden Kommunen hin (siehe Anlage 3 zu diesem Protokoll). FBL Dr. Buhmann betont, dass die Lage sowie die Ausstattung für die Akzeptanz eines ‚Sozialen Kaufhauses’ sehr wichtig sei. Die weitere Vorgehensweise bestehe darin, dass ein oder mehrere Träger einen Antrag mit einem Kosten- und Finanzierungsplan stellen. In der nächsten Sitzung werde die Labora gGmbH und die BBg ihr gemeinsames Konzept vorstellen; ein konkreter Antrag liege jedoch noch nicht vor.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, weist darauf hin, dass das ‚Soziale Kaufhaus’ in Hannover hervorragend laufe und dort bereits vierzehn Arbeitsplätze geschaffen worden seien.

 

FDL Sommer erläutert kurz das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Anmerkung: Das Schreiben des ‚Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit’ vom 11. Feb. 2010 mit Hinweisen zu dem Urteil ist als Anlage 4 diesem Protokoll beigefügt).

 

FBL Dr. Buhmann gibt bekannt, dass es im Jahre 2010 lediglich eine Arbeitsmarktkonferenz geben werde. Als Termin schlägt er Mittwoch, den 25. Aug. 2010, ab 18 Uhr vor. Als Inhalt regt er das Thema ‚Migration/Integration von Migranten und Migrantinnen in den Ersten Arbeitsmarkt’ an.

 

Sowohl der Termin als auch das Thema werden von den Ausschussmitgliedern wohlwollend zur Kenntnis genommen.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, unterrichtet den Ausschuss über das Mentoringprojekt ‚Politik sucht Frauen’ des ‚Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit’ (Anmerkung: Die Ausschreibung ist als Anlage 5 diesem Protokoll beigefügt). Die niedersächsische Ministerin Mechthild Ross-Luttmann habe die Bürgermeister/innen und Landräte/-innen in Niedersachsen über das Programm informiert. Das Kreistagsbüro hat das Faltblatt dazu an alle KTA’en am 19. Januar 2010 verschickt. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, erklärt, dass Frauen in der Kommunalpolitik von Niedersachsen und auch im Landkreis Peine stark unterrepräsentiert seien. Durchschnittlich seien sie mit 24,4% vertreten. Im Mentoringprogramm würden die Frauen als Mentee mit der Politik vertraut gemacht. Die Mentees schauen ihren Mentorinnen beim politischen Alltagsgeschäft über die Schulter und nehmen an zentralen Fortbildungsveranstaltungen teil. Für den Landkreis Peine sei der Standort Braunschweig zuständig. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, bittet die anwesenden Ausschussmitglieder, sich als Mentorinnen oder Mentoren zur Verfügung zu stellen, um Frauen den Einstieg in kommunale Ämter zu erleichtern. Bis zum 05. März 2010 könne eine Meldung über das Internet (www.politik-sucht-frauen.de) erfolgen.

 

 

 

 

 

 

Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, gibt des Weiteren bekannt, dass der Fachbeirat Prävention eine Arbeitsgruppe ‚Elternschaft lernen’ eingerichtet habe. In dieser Arbeitsgruppe sitze auch eine Vertreterin von ‚Pro Familie. Im Rahmen der Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung haben die Beraterinnen festgestellt, dass Frauen aufgrund ihres geringen Einkommens, besonders wenn sie SGB-II-Leistungen beziehen, auf preiswerte, aber weniger sichere Verhütungsmittel zurückgreifen würden. Oftmals komme es so zu einer ungeplanten und nicht selten auch zu einer ungewollten Schwangerschaft. Bis zum 20. Lebensjahr gebe es für Frauen im Rahmen des SGB V einen kostenlosen Anspruch auf ärztlich verordnete Verhütungsmittel. Frauen und Familien, die für ihren Lebensunterhalt SGB-II-Leistungen erhalten, müssen von den Leistungen Rücklagen für Anschaffungen bilden, sodass langfristig wirkende Verhütungsmittel, die einmalig einen hohen Kostenbeitrag erfordern, für diese Frauen nicht zu realisieren seien. Die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Tödter, regt an, einen Fonds für Zuschüsse zur Verhütung zu bilden und bittet die Ausschussmitglieder, darüber nachzudenken. Dieser Fonds wäre nur solange nötig, bis die gesetzliche Änderung realisiert sei.