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Auszug - Bestellung einer/eines Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege, § 34 NAGB-NatSchG  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 9
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 23.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:10 - 19:10 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2010/084 Bestellung einer/eines Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege, § 34 NAGB-NatSchG
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat geht auf die Vorlage ein

Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat geht auf die Vorlage ein. Der Kreisausschuss habe mehrheitlich Herrn Hans-Werner Kuklik als Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege empfohlen. Die CDU-Kreistagsfraktion schlage Herrn Norbert Müller für dieses Amt vor.

 

KTA Flöge erklärt, dass gemäß § 34 NAGB-NatSchG ein Beauftragter für Naturschutz und Landschaftspflege für 5 Jahre bestellt werden könne.

Da im nächsten Jahr jedoch bereits ein neuer Kreistag gewählt werde, stellt KTA Flöge im Namen der FDP-Kreistagsfraktion den Antrag, den Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege in dieser Wahlperiode des Kreistages nicht mehr zu bestellen. Zudem hätten die letzten Monate gezeigt, dass die Kreisverwaltung auch ohne den Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege hervorragende Arbeit leiste.

 

KTA Streichert weist darauf hin, dass es sich bei der Kann-Bestellung eines Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege um eine neue Regelung handele, die gegen den massiven Widerstand der Umweltverbände von der Mehrheitsregierung durchgesetzt worden sei. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen würde dafür eintreten, dass diese Position wieder besetzt werde.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den Antrag der FDP-Kreistagsfraktion, den Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege in dieser Wahlperiode des Kreistages nicht mehr zu bestellen.

Dieser Antrag wird bei 3 Ja-Stimmen mit großer Mehrheit abgelehnt.

 

KTA Plett betont, dass es sich bei dem Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege um ein sehr wichtiges Amt handele, das wiederbesetzt werden sollte. Die CDU-Kreistagsfraktion stelle daher den Antrag, die beiden Bewerber für das Amt zu einer öffentlichen Vorstellungsrunde im Kreistag einzuladen.

 

KTA Hesse äußert seine Verwunderung darüber, dass die CDU-Kreistagsfraktion nicht bereits im Vorverfahren den Wunsch einer öffentlichen Vorstellung in den Fachausschüssen geäußert hätte, zumal die Position seit Anfang des Jahres nicht besetzt sei.

 

KTA Plett entgegnet, dass eine öffentliche Vorstellung der Bewerber im Kreistag eine ganz andere Qualität besitze.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den Antrag der CDU-Kreistagsfraktion, die beiden Bewerber für das Amt zu einer öffentlichen Vorstellungsrunde in den Kreistag einzuladen.

Dieser Antrag wird bei 19 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

 

Die CDU-Kreistagsfraktion stellt den Antrag, die Wahl des Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege gemäß § 15 Absatz 5 der Geschäftsordnung geheim durchzuführen.

 

Der Kreistag spricht sich bei zwei Enthaltungen und 9 Gegenstimmen mehrheitlich für die geheime Wahl aus.

 

Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat bestimmt zudem Frau KTA Weyberg und KTA Konrad zu Wahlhelfern.

 

Im Anschluss wird die geheime Wahl durchgeführt.

 

Nach Auszählung der abgegebenen Stimmen durch Frau KTA Weyberg und KTA Konrad gibt Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat das Wahlergebnis bekannt:

 

Der Kreistag bestellt mehrheitlich bei einer Enthaltung und 19 Gegenstimmen Herrn Hans-Werner Kuklik zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege. Die Amtszeit beginnt am 01.08.2010.