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Auszug - Neuorganisation der SGB II-Behörden durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I, S. 1112)  

Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Frauen, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 27.09.2010 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
2010/145 Neuorganisation der SGB II-Behörden durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010 (BGBl. I, S. 1112)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:33 - Fachdienst Arbeit Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann verweist auf die Vorlage und greift zunächst einige Punkte heraus. Die unter Punkt 1 der Vorlage angesprochene, gegenüber dem Land abzugebende Erklärung werde bei TOP 11 besprochen. Ab 2011 werde der Fachdienst Arbeit die Bezeichnung „Jobcenter Landkreis Peine“ führen und es sei ein örtlicher Beirat einzurichten. Das Gesetz schreibe nicht vor, dass auch Politik in diesem Beirat vertreten sein solle, schließe es aber auch nicht aus. FBL Dr. Buhmann stellt diesen Punkt zur Diskussion, um die Erkenntnisse in der für Dezember 2010 zu fertigenden Vorlage berücksichtigen zu können.

 

KTA Plett erkundigt sich nach dem Verfahren bezüglich der Bildung des Beirates. FBL Dr. Buhmann erklärt, der Kreistag müsse über die Zusammensetzung des Beirates in der Weise entscheiden, dass die Personen namentlich benannt werden.

 

Auf Nachfrage von KTA Dr. Klinke und KTA Schlaugat äußert FBL Dr. Buhmann die Überlegung, die Personenzahl des Beirates auf 12 bis 15, maximal 20 Personen zu begrenzen. Um einen arbeitsfähigen Beirat zu erhalten, dürfe die Zahl nicht zu groß sein. Ferner sei darauf zu achten, dass ggf. eine branchenspezifische Besetzung in Frage komme und diejenigen ausgeschlossen seien, die vom Fachdienst Arbeit geförderte Maßnahmen durchführen.

 

 

 

 

 

 

 

KTA Fechner, KTA Schlaugat und KTA Konrad sprechen sich jeweils für eine Beteiligung der Politik aus, wollen aber ebenfalls die Anzahl der Mitglieder im Beirat so begrenzt sehen, dass die Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt. FBL Dr. Buhmann fügt noch hinzu, dass der Beirat ein lediglich beratendes Gremium sei und ggf. zu treffende Entscheidungen nach wie vor im Kreistag bzw. Kreisausschuss anfallen würden.

 

FBL Dr. Buhmann geht kurz auf die Punkte 6, 7, 8 und 9 der Vorlage ein und stellt auch zu Punkt 9 den Zusammenhang zur Beschlussvorlage 144/2010 (TOP 11) her. FDL Sommer ergänzt, dass es entgegen Punkt 7 der Vorlage beim Land inzwischen Überlegungen gibt, doch eine Fachaufsicht einzuführen, der Entscheidungsprozess beim Land aber noch nicht abgeschlossen sei.

 

Frau Tödter erklärt auf Nachfrage von KTA Schlaugat, dass sie die Bestellung einer Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt für sinnvoll hält.

 

KTA Plett wünscht zu wissen, was in diesem Zusammenhang konkret unter einer Zielvereinbarung zu verstehen sei. Insbesondere sei die Frage, ob einseitige Vorgaben des Landes geplant seien oder ob die Inhalte der Zielvereinbarungen verhandelbar seien. Auch sei unklar, ob die Zielvereinbarungen jedes Jahr neu abgeschlossen werden sollen. Schließlich interessiere ihn, wann mit einem Entwurf für die erste Zielvereinbarung gerechnet werden könne.

 

KTA Fechner möchte darüber hinaus ein Beispiel für eine mögliche Zielvereinbarung haben.

 

KTA Lächelt fragt nach den Konsequenzen, die eine nicht erfüllte Zielvereinbarung haben würde.

 

FBL Dr. Buhmann führt aus, dass das Land noch keine konkreten Vorstellungen zu den Zielvereinbarungen geäußert habe. Hintergrund sei beispielsweise, eine Vergleichbarkeit (ARGE ./. Optionskommune) zu gewährleisten. Vorstellbar seien bundeseinheitliche Zielvorgaben wie etwa bestimmte Vermittlungs- und Aktivierungsquoten, daneben aber auch individuelle Zielvereinbarungen. FDL Sommer ergänzt, dies könnten auch Kosten- oder Qualitätsziele sein. Das Jahr 2011 müsse als Probejahr betrachtet werden und die Zielvereinbarungen seien im jährlichen Rhythmus vorgesehen. Er könne sich gut vorstellen, dass es gestufte Ziele geben könnte, also ein für alle geltendes Sockelziel und je nach regionalen Besonderheiten darüber hinausgehende individuelle Ziele. Wichtig sei, dass bestehende Kennzahlen zur Messbarkeit der Zielerreichung verwendet werden. FBL Dr. Buhmann vermutet, dass die Zielvereinbarung für das Jahr 2011 erst nach dem 1. Januar 2011 geschlossen werde.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Möhle, diesen Tagesordnungspunkt.