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Auszug - Einwohnerfragestunde  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 5
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 29.09.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:07 - 19:38 Anlass: Sitzung
Raum: Gr. Sitzungssaal
Ort: Gr. Sitzungssaal
 
Wortprotokoll

Herr Spickschen bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

Herr Spickschen bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Beabsichtige die Kreisverwaltung, dem Beispiel des Landkreises Cloppenburg zu folgen und auf vertraglicher Basis mit den Antragstellern von Hähnchen­mastanlagen im Kreisgebiet die Einrichtung von Abluftreinigungsanlagen zu vereinbaren?
  2. Welche Maßnahmen werde die Kreisverwaltung treffen, um den Vorschriften zur 33. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (§§ 7 und 8) gerecht zu werden?
  3. Welche Auswirkungen hätten die Bestimmungen der Niedersächsischen Bauordnung im Hinblick auf die strikte Notwendigkeit von Rettungsplänen für Mensch und Tier im Fall von Bränden in den Hähnchenmastanlagen?

 

LBD Gemba weist darauf hin, dass Herr Spickschen Beteiligter im Verfahren zum Antrag von Herrn Christoph Gerecke sei. Bei dem hierzu stattgefundenen Erörterungstermin sei Herr Spickschen nicht persönlich erschienen, sondern hätte sich vertreten lassen. Die von ihm nun hier gestellten Fragen seien im Zuge des Erörterungstermins zufriedenstellend beantwortet worden. Nähere Einzelheiten seien dem dazugehörigen Protokoll zu entnehmen.

 

LBD Gemba beantwortet die Fragen daher in Kürze wie folgt:

Das Land Niedersachsen führe derzeit ein Messverfahren hinsichtlich der NOx-Belastung durch. Erst wenn diese Untersuchung für Niedersachsen abgeschlossen sei, könne das Ergebnis in entsprechende Verwaltungsakte eingearbeitet werden. Solange jedoch diese Rechtsgrundlage fehle, gebe es von der Verwaltungsseite keine Handhabe, diese Belastung zu beschränken.

 

Herr Lüders berichtet von einem Artikel in der Peiner Allgemeinen Zeitung, in dem LBD Gemba dahingehend zitiert werde, dass für die neuen Hähnchenmastanlagen eine zusätzliche Amtstierarztstelle geschaffen werden müsse, deren Kosten je zur Hälfte von den Steuerzahlern und den Landwirten zu tragen seien. Herr Lüders bittet nun um Informationen darüber, welche Landwirte hiermit gemeint seien.

LBD Gemba kann das Zitat aus der Peiner Allgemeinen Zeitung so nicht bestätigen. Die Kreisverwaltung sehe durchaus den Bedarf hinsichtlich der Kontrolle der Hähnchenmastanlagen. Sofern alle Anlagen genehmigt würden, müsse das Personal zumindest anfangs um einen Anteil von 20 – 25 Prozent einer Amtstierarztstelle aufgestockt werden. Die Kreisverwaltung werde dies mit der Politik im Zuge der Haushaltsberatungen zum Stellenplan erörtert.

 

Hinsichtlich der geplanten Hähnchenmastanlage in Wendesse fragt Herr Hartmann an, ob der Kreisverwaltung ein Vertrag hinsichtlich der Ablagerung von Dung auf einem Flurstück Nahe Duttenstedt vorläge.

LBD Gemba ist hierüber nichts bekannt. Er dankt jedoch für den Hinweis und sagt zu, Herrn Hartmann nach dessen Anruf am nächsten Tag zu informieren.

 

Frau Kubow weist hinsichtlich der geplanten Hähnchenmastanlage in Wendesse darauf hin, dass sich auf der Kreisstraße 5 - Wendesser Landstraße – in Höhe der geplanten Anlage den letzten Wochen verstärkt Unfälle ereignet hätten. Der LKW-Verkehr zur Anlage würde diese Gefahrensituation noch verstärken. Sie bittet um Auskunft, ob dies im Genehmigungsverfahren berücksichtigt werde.

LBD Gemba stellt fest, dass die genannte Kreisstraße der Erschließung der dort befindlichen Grundstücke diene. Die Kreisverwaltung werde die dortige Verkehrs­situation sicher beobachten. Der An- und Abtransport im Bereich der Hähnchen­mastanlage finde jedoch in der Regel abends und nachts statt, also in einer Zeit, in der mit relativ wenig Verkehr auf der Straße zu rechnen sei.

 

Herr Zühlke bittet um Mitteilung, ob die Aussage der Landwirtschaftskammer zutreffe, dass Hähnchenmastställe an bis zu 60 Tagen/Jahr eine Geruchsbelästigung dar­stellen dürften. Zudem fragt er an, welche Möglichkeiten es gäbe, die krankheits­erregenden Feinstäube einzudämmen.

LBD Gemba teilt mit, dass im Bereich dieser Anlagen in der Regel bei der Ausstallung und anschließenden Reinigung, bei acht Durchgängen pro Jahr seien dies acht Tage, mit einer Geruchsentwicklung gerechnet werden müsse.

Die Hähnchenmastanlagen würden nach dem Stand der Technik mit entsprechenden Lüftungen bzw. wenn dies irgendwann Stand der Technik sein sollte und durch Erlass geregelt werde, auch mit Filtern ausgerüstet. Bei der geplanten Hähnchen­mastanlage in Wendesse werde derzeit geprüft, ob die sogenannte Giebelentlüftung ausreiche. Den Nachweis hierfür müsse vom Antragsteller geführt werden. Ansonsten sei der Betreiber natürlich gehalten, Staubimmissionen nach dem Stand der Technik zu unterbinden.

 

Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Zuhörerinnen und Zuhörer liegen nicht vor.