Inhalt

Auszug - Einwohnerfragestunde  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 5
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 14.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:05 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
 
Wortprotokoll

Manfred Reichel bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

Manfred Reichel bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

Die Höhe der Kreisumlage sei öffentlicher Streitpunkt – auch oder gerade zwischen Stadt und Landkreis Peine. Die Stadt hätte im Haushaltsjahr 2011 22,4 Millionen Euro Kreisumlage gezahlt.

 

1.)    Wie viel fließe von diesem Betrag zurück an Sozialleistungen für die Stadt-Einwohner?

2.)    Wie würden sich diese Rückflüsse, aufgeschlüsselt nach den drei folgenden Fachdiensten im Sozialbereich verteilen:

a)      Soziales (Fachdienst 32)

b)      Jobcenter/Arbeit (Fachdienst 33)

c)      Jugendamt (Fachdienst 34)

3.)    Würden in diesen drei Transferleistungs-Sparten alle einrechenbaren Kosten (wie Personal, Overhead, Sach- und Beschaffungskosten, Abschreibungen) enthalten sein? Wenn nicht, wie hoch sei dieser Kostenanteil im Kreishaushalt 2011?

4.)    Wenn die Kosten dieser drei Sozialbereiche höher seien als die städtische Kreisumlage, träfe es dann zu, dass die Landgemeinden aus ihrer Kreisumlage Sozialkosten für die Stadtbewohner mitfinanzieren würden?

5.)    Wie hoch seien die Kosten dieser drei Sozialbereiche für jede einzelne Landgemeinde und wie hoch sei die Zahl der Bezieher dieser drei Transferleistungen in jeder kreisangehörigen Gemeinde?

 

Kreistagsvorsitzende Schlaugat sagt eine kurzfristige und schriftliche Beantwortung zu.

 

Manuela Röfer, Elternvertreterin des Schulvorstandes des Julius-Spiegelberg-Gymnasiums in Vechelde, weist auf die nicht akzeptablen Bedingungen bei der Schülerbeförderung im Landkreis Peine hin. Hierzu gehörten beispielsweise permanent übervolle und unpünktliche Busse sowie Busfahrer, die an Haltestellen vorführen und Kinder dadurch nicht aussteigen ließen. Sie stellt daher die Frage, was der Landkreis Peine unternehmen würde, um diese Missstände zu beseitigen.

 

Landrat Einhaus erklärt, dass der ÖPNV in die Nahverkehrsplanung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) eingebettet sei. Daher sei der Landkreis Peine nicht unmittelbar zuständig, fühle sich jedoch verantwortlich für die Situation und werde sich daher nachhaltig für eine gut funktionierende Schülerbeförderung einsetzen.

Landrat Einhaus bittet Frau Röfer, sich aufgrund des komplexen Sachverhaltes für ein persönliches Gespräch direkt mit EKR Heiß in Verbindung zu setzen. Die Kreisverwaltung werde die erhobenen Vorwürfe aufarbeiten und im Anschluss den Kontakt mit dem betroffenen Unternehmen suchen. Der Landkreis Peine erwarte, dass von den Busunternehmen eine ordentliche Dienstleistung erbracht werde.

 

Horst Meldau hat eine Anfrage zum „Pakt für den Sport“, der zwischen dem Kreissportbund Peine e.V. und dem Landkreis Peine abgeschlossen worden sei. § 3 sähe eine kostenfreie Nutzung der Sportstätten durch die Vereine vor. Herr Meldau bittet daher um Auskunft, ob eine entsprechende Beschlussvorlage hinsichtlich der Abschaffung der Nutzungsgebühren von der Kreisverwaltung bereits gefertigt worden sei.

 

EKR Heiß weist darauf hin, dass die Gemeinden gegenüber dem Landkreis Peine ein Entgelt für die Nutzung der Kreissporthallen zu entrichten hätten. Es sei eine Entscheidung der jeweiligen Gemeinde, inwieweit sie diese Gebühren an die Vereine weiter gibt oder nicht. Daher müsse diese Anfrage im Rat der zuständigen Gemeinde platziert werden.

 

Landrat Einhaus ergänzt, dass es hier eine ganz klare Vereinbarung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden gebe. Die Gemeinden seien für die investive Sportförderung, der Landkreis Peine für die Trainerkosten, die Betreuung und die soziale Aufgabenstellung des Kreissportbundes zuständig. Der erwähnte Pakt sei dahingehend zu verstehen. Die von Herrn Meldau angefragte Vorbereitung einer Beschlussvorlage durch die Kreisverwaltung sei daher nicht geplant. Die von Herrn Meldau angestrebte kostenfreie Nutzung der Sportstätten könne höchstens ein Ergebnis von Gesprächen mit den Gemeinden unter Verweis auf den „Pakt für den Sport“ sein. Ob dies den Vereinen letztendlich ermöglicht würde, hänge von der jeweiligen Gemeinde ab.

 

Weitere Anfragen liegen nicht vor.