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Auszug - Benennung der Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Peine  

Kreistag des Landkreises Peine
TOP: Ö 12
Gremium: Kreistag des Landkreises Peine Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:15 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa des Gymnasiums am Silberkamp
Ort: Am Silberkamp 30, 31224 Peine
2012/044 Benennung der Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungsrat der Kreissparkasse Peine
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
 
Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Schlaugat erklärt, dass es hierzu eine ausführliche Diskussion im Kreisausschuss gegeben hätte

Kreistagsvorsitzende Schlaugat erklärt, dass es hierzu eine ausführliche Diskussion im Kreisausschuss gegeben hätte.

 

EKR Heiß erläutert im Anschluss die einzelnen Punkte des Beschlussvorschlages, die mit Zustimmung des Kreistages einzeln abgestimmt werden.

 

  1. Hier gehe es um die Festlegung des Vorsitzes im Verwaltungsrat der KSK. Den Vorsitz hat bisher der Landrat inne gehabt. Das Gesetz sehe hier jedoch auch noch andere Möglichkeiten vor. Die Kreisverwaltung schlage vor, Landrat Einhaus wieder zu benennen.

 

Der Kreistag beschließt den Punkt 1 der Beschlussvorlage einstimmig.

 

  1. In der zugrunde liegenden Satzung der Kreissparkasse sei festgelegt, dass der Landkreis das Benennungsrecht für 9 Mitglieder des Verwaltungsrates hätte. Diese 9 Mitglieder seien nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren entsprechend auf die Kreistagsfraktionen zu verteilen. Daraus ergebe sich die hier nun vorgeschlagene Verteilung: SPD/Grüne 5 Mitglieder, CDU 3 Mitglieder, PB bzw. Piraten/FDP 1 Mitglied (nach Losentscheid). EKR Heiß stellt hierzu die Frage, ob das Losverfahren in diesem Fall erforderlich sei.

KTA Rother erklärt, dass dieses Losverfahren nicht erforderlich sei, da die Kreistagsfraktion  Piraten/FDP zugunsten der PB verzichten würden.

 

Im Anschluss beschließt der Kreistag den Punkt 2 der Beschlussvorlage einstimmig.

 

  1. Das Sparkassengesetz sehe vor, dass diese 9 vom Kreistag zu entsendenden Mitglieder sich aufteilten in Mitglieder des Kreistages und in sogenannte Externe, wobei das Gesetz vorsehe, dass mindestens die Hälfte Externe zu sein hätten. Rein theoretisch könnten daher auch 9 Externe entsandt werden. Der Kreistag müsse nun festlegen, wie diese Aufteilung erfolge. Die Kreisverwaltung schlage die Benennung von 4 Kreistagsmitgliedern und 5 Externen vor.

 

Der Kreistag beschließt den Punkt 3 der Beschlussvorlage einstimmig.

 

  1. Als nächstes müssten nun die 4 internen Bewerber auf die Kreistagsfraktionen verteilt werden. Hier biete sich wiederum das Hare-Niemeyer-Verfahren an. Hiernach ergebe sich eine Verteilung von 3 Mitgliedern SPD/Grüne und 1 Mitglied CDU.

 

KTA Belte erklärt, dass es keine Verweisung im Gesetz gäbe, die besage, dass ausschließlich ein  Nicht-Kreistagsmitglied dem Vertreter der Gruppe PB angehören müsse. Die PB würde vielmehr das Recht in Anspruch nehmen, dass auch ein Kreistagsmitglied seitens der PB benannt werden könne. Dies würde unter diesem Punkt 4 jedoch ausgeschlossen.

 

EKR Heiß weist darauf hin, dass um diesen Punkt in den letzten Monaten lange und zäh gerungen worden sei. Die Kreisverwaltung hätte ursprünglich ein ganz anderes Verfahren vorgeschlagen, bei dem sich eine Benennung und Zuordnung von internen und externen Mitgliedern logisch ergeben hätte. Hierzu seien mehrfach Gegenvorstellungen erhoben worden. Die Kreisverwaltung hätte hierzu mehrere rechtsanwaltliche Schreiben erhalten. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landes, die Sparkassenaufsicht und der Sparkassen- und Giroverband seien ebenfalls hinzugezogen worden. Letztendlich hätte sich die Kreisverwaltung dem hier vorgeschlagenen Wahlverfahren gebeugt, zumal dies auch von den genannten Institutionen vorgeschlagen werde.

Dieses Wahlverfahren hätte nur den einen entscheidenden Nachteil, dass es keine klare Aussage gebe, wie diese Aufteilung nach internen und externen Mitgliedern und in welcher Reihenfolge sie erfolge. Deshalb schlage die Kreisverwaltung vor, zunächst die internen Mitglieder, also die Kreistagsabgeordneten, zu verteilen.

 

Der Kreistag beschließt den Punkt 4 der Beschlussvorlage mit großer Mehrheit bei zwei Enthaltungen und zwei Gegenstimmen.

 

  1. Der Kreistag müsse nun Personen für den Verwaltungsrat der Kreissparkasse benennen. In der vorliegenden Beschlussvorlage seien bereits 8 Personen aufgeführt. Es fehle lediglich die 9. Person, die noch von der PB zu benennen sei. Hierbei müsse es sich um eine externe Person handeln. Sollte kein wirksamer Vorschlag durch die PB erfolgen, sei dies gleichbedeutend mit einem Verzicht auf das Recht der Benennung. Damit ginge dieses Recht dann auf andere Parteien über. In diesem Zusammenhang weist EKR Heiß darauf hin, dass in der bestehenden Satzung festgelegt sei, dass 9 Mitglieder vom Kreistag zu entsenden seien. Sofern nur 8 Mitglieder vom Kreistag benannt würden, wäre der Verwaltungsrat der Kreissparkasse nicht wirksam besetzt. Eine Benennung sei heute zwingend erforderlich, da die Sparkassenaufsicht bereits angekündigt hätte, dies zu beanstanden, sofern der Kreistag heute in dieser Angelegenheit keinen wirksamen Beschluss herbeiführen könne.

 

KTA Belte kritisiert, dass nicht alle Fraktionen des Kreistages ein Mitglied in den Verwaltungsrat entsenden dürften. Auch er hätte mehrere Rechtsanwälte konsultiert. Diese hätten seine Rechtsauffassung zu der Angelegenheit bestätigt. Es ginge hierbei auch um die qualifizierte Beteiligung. Da er selber Kreistagsmitglied sei, dürfe er nun aber nicht selber benannt werden. Die Beschlussvorlage und die Sachdarstellung enthielten diese Regelung jedoch nicht.

KTA Belte protestiert gegen die nun vorgeschlagene Vorgehensweise und kündigt bereits jetzt eine einstweilige Verfügung an, sofern der Kreistag sich in dieser Angelegenheit nicht seiner Rechtsauffassung anschließe. Es könne nicht sein, dass nun anders gehandelt werde, als es in der Vorlage stehe. Der PB stehe ein Sitz im Verwaltungsrat der Kreissparkasse zu. Man könne diesen nicht einfach weiter verteilen, sofern die PB kein externes Mitglied benenne. Dieses Verfahren sei im Beschlussvorschlag so nicht erwähnt und juristisch gesehen unzulässig.

 

Landrat Einhaus verweist auf etliche Gespräche, auch mit den Fraktions­vorsitzenden, die im Vorfeld hierzu geführt worden seien. Hierbei sei auch immer die Grundsatzproblematik und die erforderliche Aufteilung nach internen und externen Mitgliedern erörtert worden. Er bedauert, dass KTA Belte mit seiner Fraktion nicht das Recht nutze, eine externe Person zu bestimmen. Die Kreisverwaltung hätte die Angelegenheit im Vorfeld sehr sorgfältig mit allen wichtigen Institutionen rechtlich durchdekliniert. Es sei ihm daher unverständlich, dass die PB nach diesem langen Vorlauf auf dieses Recht verzichte, und KTA Belte darauf bestehe, selbst als Mitglied benannt zu werden.

Landrat Einhaus betont, dass auch in Anbetracht der Verantwortung gegenüber der Kreissparkasse die Entscheidung nicht länger hinausgeschoben werden könne.

 

KTA Fechner erklärt, dass der vorliegende Beschlussvorschlag von der CDU-Kreistagsfraktion hinsichtlich der Benennung der bereits vorgeschlagenen 8 Mitglieder so getragen werde. Zur Besetzung von N.N. würde man sich aber gerne enthalten. Er bittet daher, über die Besetzung von N.N. getrennt abzustimmen.

Die CDU-Kreistagsfraktion würde es zwar begrüßen, wenn auch eine kleine Gruppierung in diesem Verfahren berücksichtigt werden könnte, man könne jedoch mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag und den dazu erfolgten Informationen leben.

 

KTA Belte weist darauf hin, dass nicht seit Monaten über das nun vorgeschlagene Verfahren diskutiert worden sei. Zwischenzeitlich hätten die kleinen Parteien gar keine Berücksichtigung gefunden, da ein ganz anderer Rechenmodus geplant gewesen sei. KTA Belte kritisiert, dass die Sachlage, wie sie von EKR Heiß eben vorgetragen worden sei, in der vorliegenden Beschlussvorlage überhaupt nicht dargestellt worden sei.

 

EKR Heiß entgegnet, dass hiervon nichts in der Sachdarstellung stehe, weil die Kreisverwaltung nicht davon ausgegangen sei, dass es in irgendeiner Weise unverständlich sei, dass die PB einen externen Sitz bekäme. Es sei nicht damit zu rechnen gewesen, dass KTA Belte sich als Kreistagsmitglied selbst vorschlage. Hiervon habe er erst gestern gehört, daher hätte dies nicht mehr in die Beschlussvorlage aufgenommen werden können. Gestrige Gespräche mit der Kreissparkasse und dem Sparkassen- und Giroverband hätten die nun vorliegende Rechtslösung ergeben.

 

KTA Hesse teilt mit, dass am 21.05. eine Sitzung der Fraktionsvorsitzenden, an der KTA Belte nicht teilgenommen hätte, stattgefunden hat. Zudem sei der Verwaltungsrat der Kreissparkasse vor fünf Jahren nach diesem Verfahren unstrittig besetzt worden.

 

EKR Heiß stellt im Anschluss fest, dass die Benennung von KTA Belte keine wirksame Benennung sei, da er als Kreistagsmitglied nicht als externes Mitglied benannt werden könne. Damit gehe nun ein Verzicht auf dieses Recht einher. Dies falle nun einer anderen Partei zu.

 

KTA Rother erklärt auf Anfrage, dass die Kreistagsfraktion Piraten/FDP auf das Recht der Benennung verzichten würde.

 

EKR Heiß teilt mit, dass das Recht der Bennennung nach der Verteilungsprinzip Hare-Niemeyer nun auf die nächste Höchstzahl zufalle. Diese liege nun bei der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen.

 

KTA Hesse erklärt, dass die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen als Externen Klaus Saemann benenne.

 

KTA Belte legt daraufhin Protest gegen die Besetzung von N.N. durch die Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen ein.

 

Auf Wunsch der CDU-Kreistagsfraktion erfolgt zunächst die Abstimmung über die in der Beschlussvorlage genannten 8 Mitglieder.

 

Der Kreistag stimmt deren Entsendung in den Verwaltungsrat der Kreissparkasse mit großer Mehrheit bei einer Gegenstimme zu.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über die Entsendung von Klaus Saemann, der zuvor von der Gruppe SPD-Bündnis 90/Die Grünen benannt worden war.

 

Der Kreistag beschließt daraufhin mehrheitlich bei 18 Enthaltungen und einer Gegenstimme, Klaus Saemann als externes Mitglied in den Verwaltungsrat der Kreissparkasse zu entsenden.

 

- KT 13.06.2012 -