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Auszug - Gleichstellungscontrolling - Geschlechterdifferenzierung in Beschlussvorlagen (Gender Check) Bericht zur Umsetzung in den Fachdiensten Personal, Immobilienwirtschaftsbetrieb und Jugendamt  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 09.07.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2012/053 Gleichstellungscontrolling - Geschlechterdifferenzierung in Beschlussvorlagen (Gender Check)
Bericht zur Umsetzung in den Fachdiensten Personal, Immobilienwirtschaftsbetrieb und Jugendamt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll

KTA Meyermann weist darauf hin, dass das Gleichstellungscontrolling nach einem Jahr evaluiert werden sollte

KTA Meyermann weist darauf hin, dass das Gleichstellungscontrolling nach einem Jahr evaluiert werden sollte. Unter einer Evaluation stelle sie sich die Lieferung von Zahlen, Daten und Fakten vor. Genau diese vermisse sie aber in der vorgelegten Beschlussvorlage. Sie behauptet, dass einem Wohlfahrtsverband bei Vorlage einer solchen Evaluation keine Mittel seitens des Landkreises bewilligt werden würden. Insbesondere die Passage „Das Managementteam hat festgestellt, dass der Gender-Check in Beschlussvorlagen berücksichtigt worden ist. Dementsprechend kann der Schluss gezogen werden, dass dem Gedanken des Gender Mainstreaming im Verwaltungshandeln Rechnung getragen wird“ bezeichnet sie als Kabarett. Den ebenfalls in der Sachdarstellung enthaltenen Hinweis auf das Angebot zu Fortbildungen findet KTA Meyermann in Ordnung. Nicht in Ordnung sei jedoch, dass die Verwaltung in der Beschlussvorlage zu dem Ergebnis komme, dass alles gut sei, aber dennoch die Probephase verlängert werden soll. Dies halte sie für einen Widerspruch, denn wenn alles gut gelaufen sei, könne die ursprünglich gedachte Ausweitung auf andere Fachdienste erfolgen. Eine Verlängerung der Probephase sei hingegen nur dann sinnvoll, wenn eben nicht alles gut gelaufen sei. KTA Meyermann gibt der Hoffnung Ausdruck, in der nächsten Sitzung eine richtige Evaluation vorgelegt zu bekommen.

 

FBL Dr. Buhmann erklärt, dass die Beschlussvorlage in den Kreisausschuss gehen werde. Dort könne sie revidiert oder beschlossen werden. Bezüglich des Vorwurfs, dass einem Wohlfahrtsverband bei Vorlage einer solchen Evaluation keine Mittel bewilligt werden würden, widerspricht er mit der Begründung, dass eine Evaluation gefordert worden sei und eine solche stattgefunden habe. Die Nennung von konkreten Zahlen sei nicht Inhalt dieser Beschlussvorlage, vielmehr bestehen die Schlussfolgerungen in dem Angebot zur Fortbildung zwecks Vertiefung und weil die Durchführung des Gender-Checks qualitativ noch steigerungsbedürftig sei.

 

KTA Konrad betont, dass auch er noch Steigerungspotenzial bei der qualitativen Umsetzung sehe. Hinsichtlich des Kabarett-Vorwurfs von KTA Meyermann bezüglich der oben zitierten Passage der Sachdarstellung stimmt er KTA Meyermann zu. Anschließend fragt er an, warum der Gender-Check nicht jetzt schon auf alle Fachdienste ausgeweitet werden könne und warum die Probephase bis zum             31. Dezember 2013 verlängert werden solle. Als Kompromiss schlägt KTA Konrad vor, dass der Ausschuss einer Ausweitung des Gender-Checks auf alle Fachdienste und einer Verlängerung der Probephase bis zum 31. August 2013 zustimmen möge.

 

KTA Dr. Klinke begehrt zu wissen, welchen Mehraufwand die Verwaltung bei Durchführung des Gender-Checks habe. Des Weiteren weist er auf eine Vorlage aus einem anderen Ausschuss hin, in der dazu zwar eine Aussage getroffen werde, die aber angesichts der Offensichtlichkeit des Nichtzutreffens dieser Frage inhaltlich überflüssig sei. Er bittet darum, bei offensichtlich unnötigen Vorlagen die Aussagen zum Gender-Check wegzulassen.

KTA Plett merkt an, dass diese Aussage formelmäßig umgesetzt werde. Bislang habe es zu diesem Punkt keine Diskussionen gegeben. Im Übrigen wirft er die Frage auf, ob es wegen dieser Prüfung eine Personalausweitung gegeben habe.

 

FBL Dr. Buhmann räumt ein, spontan keine Aussagen zum Aufwand machen zu können. In der nächsten Ausschuss- oder Kreisausschusssitzung werde er die Antwort nachreichen. Des Weiteren gehe es nicht nur um den Gender-Check, sondern auch um andere Themen wie beispielsweise die Inklusionsförderung oder Auswirkungen von Beschlüssen auf die Finanzsituation des Landkreises. Derzeit überlege man, wie diese einzelnen Bereiche in einer Gesamtüberlegung aufgenommen werden können, die dennoch kurz und präzise sei.

 

Die Stellvertretende Ausschussvorsitzende, KTA Schlaugat, wirft ein, dass Gender selbstverständlich sein müsse, nicht nur in Bezug auf Vorlagen.

 

KTA Meyermann hält es für schwierig, Themen gegeneinander auszuspielen. Sie möchte den Gender-Check für Beschlussvorlagen separat behandelt wissen.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt die Stellvertretende Ausschussvorsitzende, KTA Schlaugat, über den geänderten Beschlussvorschlag „Das im Beschlussvorschlag vom 03.05.2010 (Vorlage 68/2010) auf ein Jahr befristete Gleichstellungscontrolling in Beschlussvorlagen in den Fachdiensten Personal, Immobilienwirtschaftsbetrieb und Jugendamt wird auf alle Fachdienste ausgeweitet und bis zum 31.08.2013 verlängert.“ abstimmen. Mit 11 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen wird dem geänderten Beschlussvorschlag zugestimmt.