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Auszug - Doppischer Produkthaushalt 2013 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt  

Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.11.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Kreishaus-Kantine
Ort: Burgstr. 1, 31224 Peine
2012/153 Doppischer Produkthaushalt 2013 für die Fachbereichsleitung 3 und die Fachdienste Soziales, Jobcenter und Gesundheitsamt
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Dezernat 3 Bearbeiter/-in: Lachmund, Elisabeth
 
Wortprotokoll

FBL Dr

FBL Dr. Buhmann stellt als Einstieg die Frage nach der Zufriedenheit der Kreistagsabgeordneten mit dem äußeren Erscheinungsbild des Haushalts unter dem Servicegesichtspunkt sowie bezüglich der Übersichtlichkeit und der Anschaulichkeit. Anschließend erläutert er die Beschlussvorlage. Eingangs erklärt er, dass im Fachbereich 3 insgesamt rund 145 Millionen Euro und damit 70% des Kreishaushalts konzentriert seien. Dabei betont FBL Dr. Buhmann, dass der Fachbereich 3 im          Jahre 2013 das Budget im Verhältnis zum Haushalt 2012 halten werde. Dies sei möglich, obwohl zum einen der Fachdienst Jugendamt eine Steigerung in Höhe von 500.000 Euro für die Betriebskosten der Kinderkrippen benötige, und zum anderen die Fallzahlen in allen Bereichen steigen würden. Der Grund für die positive Entwicklung liege darin, dass im Bereich des Fachdienstes Soziales die Grundsicherung eine Mehreinnahme in Höhe von 900.000 Euro verzeichnen könne, weil der Bund zukünftig 75% der Kosten tragen werde. Der Landkreis sei damit jedoch unzufrieden, weil das Land Niedersachsen von den Bundesmitteln zunächst achtzig Millionen Euro für sich einbehalte und nur den Rest an die Kommunen weitergebe. Der zweite Grund für die Unzufriedenheit liege in der Bemessungsgrundlage; dies sei das Vor-Vorjahr. Auf Grund dieser Grundlage würden sich steigende Fallzahlen erst sehr spät auf die finanzielle Erstattung auswirken, so dass bis zum Ausgleich die Kommunen in Vorleistung treten müssen. Der Landkreis Peine dränge ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände auf eine Umstellung der Bemessungsgrundlage auf das laufende Jahr. Der Haushalt des Landkreises Peine für den Fachbereich 3 beinhalte jedoch auch Risiken, die sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze für Asylbewerber und Asylbewerberinnen ergeben. Seit dem Beschluss zur Zahlung von höheren Regelsätzen sei ein deutlicher Anstieg der Asylbewerberzahlen festzustellen. Bislang sei die Zahl um sechzig Prozent gestiegen, bis zum Jahresende dürfte sich die Anzahl bei gleichbleibender Entwicklung verdoppelt haben. Da auch hier als Bemessungsgrundlage bei der Abrechnung mit dem Land das Vor-Vorjahr gelte, müssen die Kommunen bei steigenden Zahlen in Vorleistung treten, was ein hohes Kostenrisiko darstelle.

 

KTA Plett fragt nach, ob schon vermehrt Asylbewerber im Landkreis Peine angekommen seien.

 

FBL Dr. Buhmann bejaht dies und erklärt, dass sich nach den derzeitigen Hochrechnungen die Anzahl bis zum Jahresende verdoppelt haben werde.

 

KTA Flöge wünscht zu wissen, ob nachträglich eine Spitzabrechnung erfolge.

 

FBL Dr. Buhmann verneint dies. Es gebe eine Kostenpauschale. Anschließend fährt er mit der Erläuterung der Beschlussvorlage fort und wendet sich dem Jobcenter Landkreis Peine zu. In dessen Bereich seien keine signifikanten Veränderungen bei den Rahmenbedingungen erkennbar. Allerdings werde der Jobboom im Jahre 2013 abflachen. Zudem plane der Bund bei den Eingliederungsmitteln sowie den Kosten für die Unterkunft (KdU) weniger Mittel als bisher ein. Für den Landkreis Peine bedeute das für den Zeitraum 2012 bis 2013 eine Abnahme der Erwerbslosen um 15%, jedoch eine Reduzierung der Eingliederungsmittel um 47%. Gerade für den Kern der Langzeitarbeitslosen brauche man jedoch mehr statt weniger Geld. Beim Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) seien die Zahlen nach unten geschoben worden. Das Jahr 2012 wird im Jahre 2013 spitz abgerechnet werden, zusätzlich werde es im Jahre 2013 weniger Mittel geben. Insgesamt werde der Etat des Jobcenters Landkreis Peine gegenüber dem Nachtragshaushalt 2012 um 218.000 Euro steigen. Bezüglich der zwischen dem Jobcenter Landkreis Peine und dem Land Niedersachsen zu schließenden Zielvereinbarung seien FDL Scharf und FDL Sommer in Hannover gewesen, um die Verhandlungen zu führen. Anschließend wendet sich FBL Dr. Buhmann dem Haushalt für den Fachdienst Gesundheitsamt zu. Hier liege der Ansatz um etwa 80.000 Euro höher. Angesichts der überschaubaren Produktpalette geht er nicht weiter auf einzelne Positionen ein. Zum Stellenplan merkt FBL Dr. Buhmann an, dass in den Fachdiensten Soziales und Jobcenter Landkreis Peine jeweils eine Stelle wegfallen werde, dafür seien im Gesundheitsamt 0,25 Stellen sowie eine 0,22 Stelle für die zahnärztliche Prophylaxe vorgesehen. Für letztere werden die Kosten von den Krankenkassen erstattet, seien also für den Landkreis Peine nicht belastend. Des Weiteren seien zwei halbe Stellen im Bereich des Fachdienstes Gesundheitsamt mit einem Kann-Wegfallen-Vermerk (kw-Vermerk) versehen. Dieser kw-Vermerk soll gestrichen werden, da die beiden halben Stellen für die Untersuchung der unter vier Jahre alten Kinder benötigt werden. Im Bereich der Zuschüsse weist                        FBL Dr. Buhmann darauf hin, dass es entgegen der Aufstellung, die der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt sei, zu einer Verschiebung zwischen den Fachdiensten Soziales und Jobcenter Landkreis Peine kommen werde. Bezüglich des ebenfalls beigefügten Antrags der Frauenberatungsstelle Braunschweig schlage die Verwaltung die Ablehnung vor, da der Landkreis Peine mit dem Peiner Frauenhaus und der ‚Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt‘ (BISS) bereits eigene Einrichtungen bezuschusse. Als abschließendes Fazit des Haushalts für den Fachbereich 3 bezeichnet FBL Dr. Buhmann den Haushalt als ambitioniert, aber auch mit Risiken behaftet.

 

KTA Meyermann erklärt, dass das Ziel die Eigenständigkeit des Landkreises Peine sei; dazu benötige man einen ausgeglichenen Haushalt. Um das zu erreichen, sei man sehr sparsam unterwegs, was auch zu schmerzhaften Entscheidungen, etwa bei der Straßensanierung, führe. Allerdings wolle man keine Einschnitte in den Bereichen Soziales und Bildung. Nach diesem grundsätzlichen Statement bezieht sie sich auf den Zuschuss für die psychosoziale Beratung opiatabhängiger Menschen und stellt die Frage, warum dort eintausend Euro mehr als in 2012 eingeplant seien und was es mit dem Zusatz ‚nach spezieller Vereinbarung‘ auf sich habe.

 

Frau Breymann antwortet, dass in jedem Jahr mit dem Träger eine Vereinbarung geschlossen werde, auf deren Basis eine Spitzabrechnung erfolge. Diese bedinge im Jahre 2013 einen höheren Ansatz.

 

KTA Meyermann fährt fort und erklärt, dass sie sich bezüglich des Antrags der Frauenberatungsstelle Braunschweig der Argumentation der Verwaltung anschließe. Hinsichtlich der Kosten für die Unterkunft (KdU) wirft sie die Frage auf, ob die Verwaltung angesichts der Verringerung der Hilfebedürftigkeit Möglichkeiten zur Kostensenkung sehe.

 

FBL Dr. Buhmann entgegnet, dass die Verwaltung alles unternommen habe, um die Kosten zu senken. Als Beispiel führt er die Umstellung vom Mietspiegel auf die Wohngeldtabelle an. Eine weitere Kostensenkung sei nur möglich, wenn sich die Zahl der Erwerbslosen verringern würde.

 

KTA Meyermann fragt nach, ob es eine Aufstellung der Kosten gebe.

 

FDL Sommer bejaht dies und verweist auf die Monatsberichte des Jobcenters Landkreis Peine.

 

KTA Konrad erklärt, dass seine Fraktion den Antrag der Frauenberatungsstelle Braunschweig ablehne. Im Übrigen denke er, dass die Umsetzung des in der Tat ambitionierten Haushalts gelingen werde und die soziale Infrastruktur aufrechterhalten werden könne. Bezüglich der Bedarfsgemeinschaften ohne Leistungen für die Unterkunft bittet er um Auskunft, welche Gruppen das seien.

 

 

FDL Sommer antwortet, dass dies zunächst Wohnsitzlose, die Leistungen nach dem Arbeitslosengeld II (ALG II) bekommen, seien, weil bei dieser Personengruppe keine Unterkunftskosten anfallen würden. Des Weiteren zählt dazu aber auch die Gruppe von Menschen, denen mietfreies Wohnen gewährt werde.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, wendet sich an die Fraktion der CDU und fragt an, wie sie sich zum Antrag der Frauenberatungsstelle Braunschweig und zum Haushalt stelle.

 

KTA Plett erklärt, dass seine Fraktion den Antrag der Frauenberatungsstelle Braunschweig ablehne und sich beim Haushalt enthalten werde.

 

Der Vorsitzende, KTA Möhle, stellt fest, dass der Antrag der Frauenberatungsstelle Braunschweig mit 0 Ja-Stimmen bei 10 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt werde.

 

KTA Fechner stellt die Frage, was mit den gestrichenen zweieinhalb Stellen geschehe und ob die an einer anderen Stelle wieder erscheinen würden. Außerdem wünscht er zu erfahren, was mit den Stelleninhabern und Stelleninhaberinnen geschehen werde.

 

FBL Dr. Buhmann antwortet, dass die Stellen nicht mehr besetzt werden.

 

FDL Sommer ergänzt, dass den Fachdienst Jobcenter Landkreis Peine pro Jahr circa dreißig Personen verlassen, weil sie sich auf andere Stellen bewerben würden. In den Fällen der wegfallenden Stellen werde keine Neubesetzung vorgenommen.

 

KTA Fechner wendet sich den Zuschüssen zu und fragt nach, warum der Antrag des ‚Caritasverbandes für den Landkreis Peine e.V.‘ teilweise und der von der FIPS GmbH sogar vollständig abgelehnt werde.

 

FBL Dr. Buhmann erwidert, dass in jedem Jahr die beantragten Zuschüsse über das hinausgehen würden, was im Vorjahr bewilligt worden sei. Im Jahre 2012 habe man die Zuschüsse nach langer Zeit um 2% gesteigert, damit die Personalkostensteigerungen ausgeglichen werden können, aber eine weitere Ausweitung sei angesichts der Haushaltssituation nicht möglich. Es handele sich also um grundsätzliche Erwägungen.

 

Bürgervertreter (im Folgenden werden männliche und weibliche Bürgervertreter als BV bezeichnet) Lange stellt die Frage, ob die Personalkosten wieder aus den Eingliederungsmitteln gezahlt werden.

 

FDL Scharf bejaht dies, weil die entsprechenden Mittelzuweisungen nicht auskömmlich seien.

 

KTA Meyermann wünscht zu wissen, ob die Ziele für 2012 erreicht worden seien.

 

FDL Scharf antwortet, dass das erste Ziel bezüglich der Kosten für die Unterkunft (KdU) erreicht worden sei. Das zweite Ziel, der Bereich Integration, sei knapp verfehlt worden; der Landkreis liege um 1,8% unter der Zielvorgabe. Das dritte Ziel bezüglich der Langzeitarbeitslosigkeit sei wieder erreicht worden.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Ausschussvorsitzende,             KTA Möhle, die Beschlussvorlage-Nr. 153/2012 zur Abstimmung. Mit 7 Ja-Stimmen bei 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird der Beschlussvorschlag angenommen.