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ALLRIS - Auszug

26.06.2019 - 6 Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die "Satzung des Landkreises Peine zur Förderung der Kindertagespflege zum 01.08.2019“ wird gemäß der Anlage beschlossen, mit folgenden Änderungen:

 

§ 4 Laufende Geldleistung (§ 23 Abs. 2a SGB VIII)

(3) Die Kindertagespflegeperson erhält für jedes Kind die folgende laufende Geldleistung pro geleisteter und vom Landkreis Peine anerkannter Betreuungsstunde:

2,00 €r den Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)

3,00 €r die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)

3,50 € für die Anerkennung ihrer Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) erhalten Kindertagepflegepersonen mit dem Nachweis päd. Fachkraft (mind. 560 Std.)

Der Beitrag steigt jährlich jeweils zum 1. August entsprechend dem einschlägigen TVÖD.

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

44

Nein-Stimmen:

 

--

Enthaltung/en:

 

--

 

 

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Anlagen zur Vorlage