18.11.2019 - 6 Neufassung der Richtlinie für die Arbeit der Gl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 18.11.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gleichstellungsbeauftragte
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter führt aus, dass in der Neufassung der Richtlinie nur die rechtlichen Grundlagen (statt NGO/NLO nun NKomVG und NGG) angepasst werden. Gegenüber der alten Fassung aus dem Jahre 1994 gibt es keine inhaltlichen Änderungen.
KTA Herr Hauschke beantragt, die auf Seite 4 der neuen Richtlinie im ersten Absatz aufgeführten Beispiele für die eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch die allgemeine Formulierung des § 9 Absatz 6 NKomVG zu ersetzen.
Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter verweist auf den Wunsch der Politik bei der Erstellung der Richtlinie im Jahr 1994, genau diese Formulierung der „eigenständigen Presse- und Öffentlichkeitarbeit“ in die Richtlinie zu übernehmen.
Anschließend lässt die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn über den Änderungsantrag von KTA Herr Hauschke abstimmen.
Der Änderungsantrag wird mit einer Ja-Stimme und einer Enthaltung abgelehnt.
Anschließend lässt die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn über die Beschlussvorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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83,4 kB
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