07.10.2020 - 7 Gesellschaftsvertrag Klinikum Peine gGmbH
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Kreistag des Landkreises Peine
- Datum:
- Mi., 07.10.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gesellschafterversammlung wird vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Peine
angewiesen, § 10 Abs. 1 a und b des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Peine gGmbH
wie folgt zu ändern:
a. Der Landkreis Peine entsendet die Landrätin/den Landrat als
Aufsichtsratsvorsitzende/n sowie unter Beachtung des § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG
drei (3) weitere Personen in den Aufsichtsrat. Der Kreistag des Landkreises Peine entsendet zudem eine/n fachkundige/n Externe/n in den Aufsichtsrat. Die Entsendung soll auf Vorschlag der Landrätin/ des Landrates des Landkreises Peine in Abstimmung mit dem Kreisausschuss erfolgen.
b. Die Stadt Peine entsendet die Bürgermeisterin/den Bürgermeister als stellvertretende/n
Aufsichtsratsvorsitzende/n sowie unter Beachtung des § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG
zwei (2) weitere Personen in den Aufsichtsrat. Der Rat der Stadt Peine entsendet zudem
eine/einen fachkundige/n Externe/n in den Aufsichtsrat. Die Entsendung soll
auf Vorschlag der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Peine in Abstimmung
mit dem Verwaltungsausschuss erfolgen.