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ALLRIS - Auszug

26.09.2024 - 11 Kosten der Schülerbeförderung bei Ausstattung a...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau EKRin Conrady nimmt Bezug auf die Vorlage 2024/117 und stellt fest, dass der Schulträger für die Schülerbeförderung zuständig sei und hierbei die günstigste Variante zu wählen hätte dieses Jahr sei es das D-Ticket. Herr Kolwe erwidert, dass durch das D-Ticket die Kosten für Klassenfahrten und außerschulische Aktivitäten r anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler geringer ausfallen würden und die Oberstufenschüler 30,00 €r Ihre Fahrkarte eigenständig zahlen müssten, was aus seiner Sicht ungerecht sei. Frau EKRin Conrady verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsgrundlage und gibt zu bedenken, dassr über die Schülerbeförderung hinausgehende Fahrten und Bedarfe nicht der Schulwegkostenträger zuständig sei und dafür nicht aufkommen könne. Hier wäre der Bund oder das Land ggfs in der Verantwortung.