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ALLRIS - Auszug

18.12.2024 - 13 Erlass einer Gebührensatzung für Leistungen der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

r entgeltliche Leistungen und freiwillig erbrachte Leistungen der Kreisfeuerwehr und der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) werden ab 01.01.2025 Gebühren bzw. Kostenersatz auf der Grundlage der vorliegenden Gebührensatzung und des zugehörigen Gebühren- und Kostentarifes erhoben.

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

45

Nein-Stimmen:

 

-

Enthaltung/en:

 

-

 

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Anlagen zur Vorlage