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ALLRIS - Auszug

01.09.2025 - 11 Jahresabschluss 2024 - Entlastung und Ergebnisv...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

FDL Beneke lobt die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Finanzen. Im Bericht zum Jahresabschluss bemängelt das RPA den Bereich Rahmenvereinbarungen. Hier könnte die Verwaltung aus Sicht des RPAs mehr Vereinbarungen eingehen. Auch wenn dadurch zunächst ein großer Arbeitsaufwand entstehe, würde dies schrittweise insgesamt zu einer Erleichterung führen.

 

EKRin Conrady verweist ergänzend auf die vielen Bereiche, in denen bereits Rahmenverträge vorhanden sind. In einigen Bereichen fehle es jedoch noch an Rahmenvereinbarungen. Dazu wurden im Vorfeld bereits Gespräche geführt und die betroffenen Fachdienste informiert.

 

Herr Matuszewski-Komoll verweist auf die Seiten 34/35 und erkundigt sich nach Mechanismen des Landkreises Peine, um den Unterhaltsvorschuss in allen Fällen gänzlich von den Pflichtigen zurückzuholen. 

 

FDL Heinisch erwidert, dass die Zahlung des Unterhaltvorschusses eine Pflichtleistung des Jugendamtes sei. Die Unterhaltsvorschussleistungen sind grundsätzlich vom pflichtigen Elternteil zu erstatten. Häufig ist es jedoch der Fall, dass die Personen finanziell nicht in der Lage sind, die Unterhaltsvorschussleistungen zu erstatten.

 

Herr Matuszewski-Komoll erkundigt sich, wie mit Personen verfahren wird, die zur Zahlung in der Lage wären, aber dennoch den Unterhaltsvorschuss nicht erstatten.

 

FDL Heinisch erwidert, dass dann das übliche Vollstreckungsverfahren eingeleitet wird und weist erneut daraufhin, dass die meisten Personen die finanziellen Mittel für eine Erstattung nicht besitzen.

 

FDL Heinisch erläutert ergänzend noch zum Jahresabschluss, dass durch die bereits bekannte Regelung vom Land die Verluste in den Jahren 2022 – 2025 in der Bilanz gesondert ausgewiesen werden können. Davon soll auch für 2024 Gebrauch gemacht werden. Er schlägt daher vor, dass der Fehlbetrag auch für 2024 nicht mit den Gewinnrücklagen verrechnet wird, sondern dieser als Sonderposition in der Bilanz ausgewiesen wird. Folglich stehen die Gewinnrücklagen im fiktiven Haushaltsausgleich für zukünftige Jahre zur Verfügung.

 

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a) Beschlussempfehlung:

Der Jahresabschluss 2024 wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 9

Nein-Stimmen:

 0

Enthaltung/en:

 0

 

 

b) Beschlussempfehlung:

Der Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses des Jahres 2024 in Höhe von 154.467,99 Euro wird mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 18.143.949,31 Euro verrechnet. Der verbleibende Gesamtfehlbetrag in Höhe von 17.989.481,32 Euro ist gem. §182 Abs. 5 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 NKomVG zum 31.12.2025 auf der Passivseite der Bilanz gesondert auszuweisen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 9

Nein-Stimmen:

 0

Enthaltung/en:

 0

 

 

c) Beschlussempfehlung:

Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 9

Nein-Stimmen:

 0

Enthaltung/en:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage