02.09.2025 - 7 Produktbericht für das Budget des Jugendamtes -...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 02.09.2025
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Jugendamt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Die Vorlage 2025/120 wird auf der Leinwand angezeigt.
Zunächst stellt sich Vanessa Flack als Controllerin im Landkreis Peine dem Ausschuss vor und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Ulrich Steckel bezieht sich auf die stetige Steigerung der Kosten im Bereich der gleichen Pflichtleistungen und fragt wieso diese Kosten zu Beginn nicht höher eingeplant werden.
DL Prof. Dr. Andrea Friedrich erläutert die Abläufe der Haushaltsaufstellung und erklärt, dass Kostensteigerungen und die Unkenntnis über die Entwicklung der Bedarfe in sämtlichen Bereichen die Planbarkeit erschwert.
KTA Doris Maurer-Lambertz möchte wissen, woher die hohen Diskrepanzen bei Hilfen für junge Volljährige kommen.
DL Prof. Dr. Andrea Friedrich weist auf die erschwerte Planbarkeit hin, da die Bedarfe Schwankungen unterliegen.
FDL Maik Zilling fügt hinzu, dass die Ausgaben in diesen Bereichen zwar zurückgegangen sind, aber ein deutlicher Anstieg im Bereich der Kindeswohlgefährdung zu verzeichnen ist. Der Bedarf der Eingliederungshilfe ist ebenfalls gestiegen. Die Ausgaben für Schulbegleitungen müssen daher in den Blick genommen werden. Zusätzlich verlängert die Rechtsänderung nach § 41 SGB VIII die Maßnahmen. Somit können Menschen mit einem Hilfebedarf weiterhin auch über das 21. Lebensjahr hinaus unterstützt werden. Die Nachbetreuung gem. § 41a SGB VIII ermöglicht ebenfalls weiter Hilfen für Menschen, die ihre Volljährigkeit erreicht haben, aber noch nicht eigenständig Leben können.
Die Frage von Heike Horrmann-Brandt zum Produkt 3410 betrifft die Rückholquote im Unterhaltsvorschuss gegenüber den barunterhaltspflichtigen Elternteilen.
Monique Falkenhain erläutert, dass die Anpassungen beim Mindestlohn sowie beim Selbstbehalt der Zahlungspflichtigen die Rückforderung von Leistungen erschweren, ohne Gefährdung der eigenen Lebensstellung der betroffenen Personen kann in dem Bereich kein Mindestunterhalt geleistet werden. Zusätzlich weist sie darauf hin, dass die Aktualisierung der Düsseldorfer Tabelle im letzten Jahr ebenfalls zu einer erschwerten Rückforderung beiträgt.
Myriam Beier erwähnt die Entgelderhöhung der Tagespflege und stellt die Frage, wieso die Zuschüsse an die Tagesmütter nicht ebenfalls erhöht werden.
Auf die Frage von KTA Maik Meyer wie ein solcher Prozess abläuft, erklärt FDL Maik Zilling, dass bei einer Schieflage direkt agiert wird. Die letzte Anpassung liegt fünf Jahre zurück und man wird sich dem Thema annehmen. Eine Satzungsänderung müsste mittels einer Beschlussvorlage in den JHA eingebracht werden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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72,7 kB
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128,7 kB
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