04.09.2025 - 5 Vorläufige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Do., 04.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:15
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Schule, Kultur, Sport
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klinke erscheint um 17:20 Uhr zur Sitzung.
Frau EKR’in Conrady nimmt Bezug auf die vergangenen Sitzungen des ABKS, in denen bereits erörtert wurde, dass ein Neubau der Realschule Vechelde notwendig sei.
Herr Schrader erläutert, dass ab einem Finanzierungsvolumen von über 1 Million € eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsprüfung unablässig sei. Das benötigte Grundstück für den Neubau und das Planungsrecht lägen beim Landkreis Peine.
Die vorläufige Wirtschaftlichkeitsprüfung diene zur Feststellung, die Gewerke einzeln zu vergeben bzw. an ein Generalunternehmen. Durch die vorläufige Wirtschaftlichkeitsprüfung sei es möglich, das Bauvorhaben im Hinblick auf die Finanzierung, die Planung sowie den Bau aus einer Hand zu vergeben. Der Neubau ermögliche moderne Standards im Hinblick auf die Gestaltung des Schulhofes, sowie die Notwendigkeit die aktuellen Bauvorschriften mit einzubeziehen. Die Realschule Vechelde benötige eine neue Energieerzeugnisanlage, die mit dem Neubau mit eingeplant werden könne.
Auf Nachfrage von Frau KTA Maurer-Lambertz erläutert Herr Schrader, dass bei einem Neubau der Realschule Vechelde eine Renaturierung der derzeitigen Fläche der Realschule Vechelde vorgesehen sei. Diese werde Bestandteil der Baumaßnahme sein.
Auf Nachfrage von Herrn KTA Wedekind, warum eine vorläufige Wirtschaftlichkeitsprüfung in Höhe von 30.000 € notwendig sei, erläutert Herr Schrader dass die Notwendigkeit zum Erlass der vorläufigen Wirtschaftlichkeitsprüfung verpflichtend sei, um die Gewerke nicht alle einzeln ausschreiben zu müssen. Es handele sich um eine komplexe Bewertung durch Fachleute, die u.a dazu diene, das Insolvenzrisiko und Zeitmanagement zu bewerten. Herr Schrader verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass es gängige Praxis sei und diese bei der Erweiterung des Gymnasiums am Silberkamp, beim Bau des Kreishauses II, sowie bei der Erweiterung der feuerwehrtechnischen Zentrale zum Tragen kam. Diese diene zur rechtlichen Absicherung im Vergabewesen, zudem sei diese rechtlich vorgeschrieben.
Herr KTA Könnecker bittet um Informationen über die Anzahl der zukünftigen Klassenzimmer bei dem vorgegebenen Auftragsvolumen. Der Schulleiter Herr Könneker erklärt, dass die Schule derzeit 3-4 zügig sei. Herr Schrader erläutert, dass für den Neubau auch die Bedürfnisse der Schule mit einbezogen werden könnte. Frau EKR‘in Conrady teilt mit, dass beim Neubau ggfs. eine räumliche Flexibilität auch im Hinblick auf eventuelle Notwendigkeiten auch des Julius-Spiegelberg Gymnasiums mit einbezogen werden könne.
Herr KTA Jahn betont die Dringlichkeit des Beginns des Neubaus und weist darauf hin, dass vor dem Neubau der Schule mit den Schulleitungen über die Bedürfnisse der Schule gesprochen werden solle, damit diese bei der Planung mit einbezogen werden können.
Frau KTA Schulz unterstützt den Neubau, betont allerdings auch die Notwendigkeit der Verbesserung des Schulzentrums Ilsede, auch im Hinblick auf den zukünftigen Gebäudeteil der Hauptschule Ilsede.
Herr Kolwe betont ebenfalls die Notwendigkeit des Neubaus in Vechelde.
Herr Schrader erklärt auf Nachfrage von Herrn KTA Wilke und Herrn Lensche, dass der Neubau ungefähr 4-5 Jahre in Anspruch nehmen werde.
Auf Nachfrage von Frau Horrmann, inwiefern die derzeitige Schulentwicklungsplanung noch Einfluss auf die Raumgestaltung des Neubaus der Realschule Vechelde habe, erläutert Frau EKR‘in Conrady, dass der Neubau der Schule in enger Abstimmung mit der Schulleitung geplant würde. Anhand eines Bieter-Wettbewerbs würde man sich für einen Entwurf entscheiden können, der wirtschaftlich sei und den Bedürfnissen der Schule entspräche. Die Schulentwicklungsplanung prüfe darüber hinaus die zukünftigen Bedarfe und die Ergebnisse würden in die Planung mit einfließen.
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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721,4 kB
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