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ALLRIS - Auszug

10.02.2026 - 8 Erteilung eines Direktauftrages im Rahmen eines...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Ausschussvorsitzender KTA M. Meyer liest den Beschluss der Vorlage 2026/003 vor und bittet um eine kurze inhaltliche Vorstellung.

 

DZL Prof. Dr. Friedrich trägt einleitend vor, dass die Jugendwerkstatt bisher immer im AGAS unter der Thematik „arbeitsmarktpolitische Maßnahmen“ behandelt wurde. Im Jahr 2025 gab es aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes Beschränkungen der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. Somit konnte eine Ausschreibung für das Jahr 2026 durch das Jobcenter nicht erfolgen. Dies führte zu der Verlagerung der Thematik in den Jugendhilfeausschuss und zur Beauftragung des Jugendamts zur Durchführung.

 

KTA Weigand äußert, dass Jugendwerkstätten ihres Erachtens unverzichtbar sind. Dort werden Jugendliche betreut, die sich sonst im System nicht entwickeln können. Die Kalkulation der Kosten kommt ihr jedoch sehr gering vor.

 

VWL Falkenhain erläutert, dass die Kalkulation aufgrund der Mischfinanzierung so gering gehalten werden kann. Aufgrund des verkürzten Ausschreibungszeitraumes und des wesentlich längeren Bewilligungszeitraum der NBank ergibt sich auch ein Versatz zu den Vorjahren.

 

KTA Weigand erkundigt sich nach der Anzahl der verfügbaren Plätze. Diese erscheinen ihr als zu gering geplant. Es gibt viele junge Menschen ohne Schulabschluss die Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt benötigen oder nicht in der Lage sind im System Schule die Schulpflicht zu erfüllen.

DZL Prof. Dr. Friedrich äußert, dass die Jugendwerkstatt lediglich eines der vielen Angebote für die Zielgruppe darstellt. Das System der Jugendwerkstatt ist ebenfalls nicht für jede Person geeignet. Es besteht ein breites Angebot an Maßnahmen im Kreisgebiet. Sie bekräftigt noch einmal die Wichtigkeit der Jugendwerkstatt und dass sich in Peine trotz des allgemein vorliegenden Trends zur Schließung wieder bewusst für die Fortführung von Jugendwerkstätten entschieden wurde.

 

FDL Zilling berichtet, dass in den vergangenen Jahren sechs Plätze für Schulpflichterfüllende angeboten wurden und hier eine Aufstockung auf acht Plätze vorgenommen wurde. Eine weitere Aufstockung um zwei weitere Plätze wäre bei Bedarf möglich. Die restlichen Plätze zu den 16 Gesamtplätzen würden seitens des Jobcenters belegt.

 

KTA Lauenstein bezieht sich auf die Aussage von DZL Prof. Dr. Friedrich, dass die Maßnahme ausgeschrieben werden muss. Er möchte wissen, warum sie nicht ausgeschrieben wird und über ein Direktverfahren an die Labora gGmbH vergeben wird.

 

VWL Falkenhain erläutert, dass es sich bei der Direktvergabe um eine besondere Form des Vergabeverfahrens handelt. Die bereits von der NBank für einen längeren Zeitraum bewilligten Mittel an die Labora gGmbH führen zu einem erheblichen Wettbewerbsvorteil für diese, sodass die Aufforderung anderer Anbieter zu keinem wirtschaftlicheren Angebot führen würde. Diese hätten aufgrund der Höhe der vor längerer Zeit eingeworbenen Mittel keine Möglichkeit diese auf anderem Wege zu kompensieren.

 

Frau Denecke äußert, dass auch in Peine bereits eine Jugendwerkstatt geschlossen wurde und ist verwundert, dass in der Ausschreibung lediglich zwei Gewerke angeboten werden. Für 16 Plätze müssten nach ihrem Kenntnisstand drei Gewerke angeboten werden. Darüber hinaus stellt Frau Denecke die Frage, warum die acht Plätze in Form eines Direktverfahrens vergeben werden können und diese nicht in das Portfolio der LEQs übernommen werden.

 

FDL Zilling merkt an, dass die 8 Plätze der Schulpflichterfüllenden zu einem kombinierten Angebot mit dem Jobcenter gehören und somit nicht mit dem Verfahren der Ordnungswidrigkeiten gleichgestellt werden können.

 

Herr Sebastian Templin, Leiter der Jugendwerkstatt in Peine, ergänzt, dass das Angebot der zwei Gewerke nach seinem Kenntnisstand schon immer ausreichend war und ist. Es existiert keine Vorschrift, die das für 18 Plätze drei Gewerke angeboten werden müssen. Die zuvor angesprochene Säule „Lager und Logistik“, die sich größtenteils auf den Einzelhandelsbereich bezog, musste aus unterschiedlichen bekannten Gründen eingestellt werden.

 

Ausschussvorsitzender KTA Meyer bedankt sich für den Austausch.

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Beschluss:

Der Erteilung eines Direktauftrages an die Labora gGmbH im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens für die Durchführung und Finanzierung einer Jugendwerkstatt als kombinierte SGB VIII – und SGB II – Maßnahme ab 01.04.2026 wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltung/en:

5