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ALLRIS - Auszug

21.01.2026 - 6 Kommunalwahl 2026 - Festlegung der Wahlbereiche

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Belte bezieht sich auf den durch die Fraktion FW-PB gestellten Antrag zur Wahlbereichseinteilung für die Kreistagswahl 2026 im Gebiet der Stadt Peine. Er erklärt, dass die Entscheidung von großer Bedeutung und wichtig für die demokratische Repräsentation aller Bürgerinnen und Bürger sei. Die bisherige und auch erneut geplante Einteilung teile die Peiner Kernstadt künstlich in einem Ost- und einen Westteil und verbinde diese Teile jeweils mit umliegenden Ortschaften. Dies führe dazu, dass die Wählerinnen und Wähler in den

umliegenden Ortschaften die Möglichkeit hätten, ihre Kandidatinnen und Kandidaten zu

wählen, die Wählerinnen und Wähler der Kernstadt durch diese Aufteilung allerdings nicht, da sie nur aus einem Teil der Kandidatinnen und Kandidaten auswählen können. Dies sei nicht gerecht und widerspräche dem Grundsatz der Chancengleichheit, da die Kandidierenden aus der Kernstadt nicht von allen Wählerinnen und Wählern der Kernstadt unterstützt werden können und ihnen die Wahl somit erschwert werde. Die Peiner Kernstadt sei ein

zusammenhängender urbaner Raum mit eigener Identität, wie auch die Ortschaften, die

jedoch eigenständige Gemeindeteile seien und sogar einen Ortsbürgermeister sowie einen Ortsrat hätten. Diese Unterschiede würden durch die bisherige Einteilung ignoriert und

ungleiche Strukturen würden vermischt. Die Sitzverteilung im Kreistag und im Stadtrat würde bereits seit Jahren nicht mehr die eigentlichen Einwohnerzahlen widerspiegeln. Die Kernstadt sei unterrepräsentiert, obwohl sie mehr Einwohnerinnen und Einwohner habe als die einzelnen Ortschaften zusammengenommen. KTA Belte bemängelt die für die Berechnung und Aufteilung der Wahlbereiche verwendeten Einwohnerzahlen. Die Verwaltung gehe von einer Zahl von 52.529 Einwohnerinnen und Einwohner aus, wobei das LSN (Landesamt für Statistik) 50.916 Einwohnende angibt und diese Zahl eigentlich die gesetzliche Grundlage sein müsse. Hier die um 1.600 Personen höhere Summe zu verwenden, mache die Berechnung rechtlich angreifbar und nach Auffassung der Fraktion FW-PB auch methodisch

unbrauchbar. Zudem würde die in §7 NKWG vorgeschriebene gesetzliche Abwägung fehlen, da die bisherige Einteilung nicht die örtlichen Verhältnisse, die Chancengleichheit, die Gleichstellung sowie die angemessene Repräsentation – Kriterien, welche laut Gesetz gleichrangig zu beachten seien. Er zitiert aus dem Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 16.12.2024, in der das Gericht ausdrücklich fordere, dass eine angemessene Repräsentation entsprechend der Bevölkerungszahlen sicherzustellen sei, was durch die dauerhafte Unterrepräsentation der Peiner Kernstadt durch die bisherige Wahlbereichseinteilung nicht gegeben wäre. Die gesetzlichen Vorgaben ließen aktuell für die anstehende Kreistagswahl nur zwei Wahlbereiche für Kernstadt und Ortschaften zu. Unter Berücksichtigung der aktuellen Einwohnerstruktur und fußend auf den amtlichen Zahlen seien die Kernstadt und die Ortschaften nahezu gleich groß, so dass eine Aufteilung in diese beiden Bereiche auch dem Gleichheitsgrundsatz optimal entspräche. Somit können die Wahlberechtigten der Kernstadt aus allen Kandidierenden der Kernstadt sowie die Wahlberechtigten der

Ortschaften aus den Kandidaten sämtlicher Ortschaften wählen. Daher schlage die Fraktion FW-PB das sogenannte „Spiegelei-Modell“, eine Aufteilung in die Wahlbereiche Kernstadt und umliegende Ortschaften vor, damit diese für die Kreistagswahl fair, logisch und verfassungskonform sei und bittet das Gremium um Unterstützung für diesen Antrag. KTA Belte erklärt, dass ihm bewusst sei, dass die Mehrheitsfraktionen diesem Antrag nicht zustimmen wollen würden, kündigt aber im Falle einer Ablehnung bereits an, sich an das Innenministerium zu wenden und den Rechtsweg zu bestreiten, da seiner Meinung nach der Umgang der Verwaltung mit den beiden zu diesem Thema durch die Fraktion FW-PB rechtlich zweifelhaft gewesen sei.

 

Landrat Heiß stellt klar, dass das im Antrag genannte „Spiegelei-Modell“ grundsätzlich

zulässig sei. Die Verwaltung schlage dennoch die Variante 1 vor, da diese sich dem obersten Grundsatz, dass jede Stimme aus jedem Bezirk die gleiche Gewichtung haben soll, am nächsten sei. Dies entspräche auch der Kernbotschaft der Urteile des Staatsgerichtshofes. Natürlich seien auch die anderen Kriterien, wie die örtliche Situation, zu berücksichtigen, aber das wichtigste Kriterium sei die gleiche Gewichtung aller Stimmen. Er bezieht sich

außerdem auf die seitens der Verwaltung im Nachtrag zur Tagesordnung versandten

Vorlage zu dieser Thematik. Es habe einen intensiven Austausch mit der Landeswahlleitung gegeben und dort wurde bestätigt, dass die Variante 1 keinen durchgreifenden Bedenken unterworfen sei. Es sei allerdings erst im letzten Gespräch mit der Landeswahlleitung

mitgeteilt worden, dass die Variante 3 diejenige wäre, welche den Maßstäben des Staatsgerichtshofes am nächsten käme. Dies würde allerdings bedeuten, dass nun kurzfristig vor dem gesamten Aufstellungsverfahren die Wahlbereiche in einer Weise geändert werden müssten, dass Peine West mit Edemissen zusammenfallen würde und Peine Ost mit der Gemeinde Wendeburg, was in der jetzigen Phase die vor Ort Verantwortlichen in erhebliche Schwierigkeiten bringen würde, was gegebenenfalls die sichere Durchführung der Wahl gefährden könne. Daher stimme auch die Landeswahlleitung zu, dass dieser, ihrer Ansicht nach

bessere Weg, nicht der einzige Weg sei. Vor der übernächsten Kommunalwahl werde man sich aller Wahrscheinlichkeit nach und dann mit entsprechendem zeitlichem Vorlauf dieser Variante 3 erneut annehmen. Landrat Heiß erklärt, dass die Verwaltung unter diesen

Umständen die Variante 1 für diese Kommunalwahl empfehle und bittet den Kreistag darum, in dieser Sitzung einen Beschluss zu fassen, da bereits die Aufstellungsverfahren vorbereitet werden würden.

 

KTA Belte stellt klar, dass die durch die Verwaltung ins Spiel gebrachte Variante 3 durch ihn nicht angesprochen wurde. Diese Variante mit Aufteilung in die Gemeinden Edemissen und Wendeburg komme für die Fraktion FW-PB nicht in Frage. Es ginge ihnen einzig darum, dass die Peiner Kernstadt nicht zweigeteilt würde. Auch er habe mit dem Innenministerium und mit der stellvertretenden Wahlleitung gesprochen und ihm wurde mitgeteilt, dass die Landeswahlleitung für die Aufteilung nicht zuständig sei, sondern der betroffene Landkreis. Ihm sei bewusst, dass alle drei vorgestellten Modelle möglich sein, bemängelt aber, dass die für die Berechnung zugrunde gelegten Zahlen verbogen worden seien. Dies sei angreifbar und zudem seien nicht nur die Zahlen maßgeblich für die Einteilung der Wahlbereiche,

sondern auch die weiteren, von ihm angeführten Gründe, die unter den Teppich gekehrt würden. Er kenne dieses Vorgehen aus dem Rat der Stadt Peine und empfinde die

Tatsache, dass von 42 Ratsmitgliedern fast 30 aus den Ortsteilen kämen, als ungerecht.

 

Landrat Heiß stellt klar, dass die Verwaltung weder Zahlen verbiege, noch etwas unter den Teppich kehren würde. Die genannte Differenz zwischen den Zahlen erkläre sich dadurch, dass die durch das LSN zur Verfügung gestellte Zahl zugrunde gelegt würde, es sei denn, es lägen genauere Zahlen vor, was hier der Fall sei. Diesem Vorgehen sei durch die Landeswahlleitung zugestimmt worden. Hier habe sich die Situation ergeben, dass das LSN keine detaillierten Zahlen aus den Ortschaften habe, die aber durch die Stadt Peine zur Verfügung gestellt werden können. Dass diese detaillierteren Zahlen zu nutzen sind, hat die Landeswahlleitung in einem Schnellbrief bestätigt.

 

 

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Beschluss:

Für die Kreiswahl am 13.09.2026 werden die folgenden Wahlbereiche festgelegt

(Variante 1):

 

Wahlbereich I:  Edemissen/Wendeburg

Wahlbereich II: Lengede/Vechelde

Wahlbereich III:  Hohenhameln/Ilsede

Wahlbereich IV:  Peine-West

Wahlbereich V:  Peine-Ost

 

Der Antrag von KTA Belte vom 10.11.2025 wird abgelehnt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

Ja-Stimmen:

34

Nein-Stimmen:

6

Enthaltung/en:

1

 

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Anlagen zur Vorlage