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ALLRIS - Auszug

05.12.2006 - 5 Verpflichtung der nicht dem Kreistag und der Ve...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Dr. Buhmann belehrt die folgenden nicht dem Kreistag und der Verwaltung angehörenden Mitglieder über die ihnen nach den §§ 20 – 22 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) obliegenden Pflichten und weist auf die Straftatbestände der Verletzung von Privat- und Dienstgeheimnissen (§§ 203, 353b Strafgesetzbuch) hin: Herr Matzel, Frau Dörrstock, Herr Nolte, Herr Zimmermann, Herr Kaste, Herr Reche, Frau Müller-Alarcón und Frau Chmielnik.

 

Herr Dr. Buhmann erklärt, dass aufgrund einer Änderung der NLO ein Handschlag nicht mehr ausreicht. Die zu Verpflichtenden bestätigen daher die ordnungsgemäße Belehrung durch ihre Unterschrift.