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ALLRIS - Auszug

07.04.2016 - 6 Verpflichtung einer Schülervertreterin/eines Sc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr EKR Heiß begrüßt die neu gewählte Schülervertretung mit Frau Turek für den berufsbildenden Bereich und Herrn Kühle für den allgemeinbildenden Bereich. Gemäß § 43 NKomVG werden sie sodann auf ihre Pflichten als ehrenamtliche Vertreterin und ehrenamtlicher Vertreter hingewiesen.