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ALLRIS - Auszug

18.11.2019 - 6 Neufassung der Richtlinie für die Arbeit der Gl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter führt aus, dass in der Neufassung der Richtlinie nur die rechtlichen Grundlagen (statt NGO/NLO nun NKomVG und NGG) angepasst werden. Gegenüber der alten Fassung aus dem Jahre 1994 gibt es keine inhaltlichen Änderungen.

 

KTA Herr Hauschke beantragt, die auf Seite 4 der neuen Richtlinie im ersten Absatz aufgeführten Beispiele für die eigenständige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit durch die allgemeine Formulierung des § 9 Absatz 6 NKomVG zu ersetzen.

 

Gleichstellungsbeauftragte Frau Tödter verweist auf den Wunsch der Politik bei der Erstellung der Richtlinie im Jahr 1994, genau diese Formulierung der „eigenständigen Presse- und Öffentlichkeitarbeit“ in die Richtlinie zu übernehmen.  

 

Anschließend lässt die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn über den Änderungsantrag von KTA Herr Hauschke abstimmen.

 

Der Änderungsantrag wird mit einer Ja-Stimme und einer Enthaltung abgelehnt.

 

Anschließend lässt die Vorsitzende KTA Frau Riedel-Kielhorn über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

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Beschluss:

Der geänderten Richtlinie für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten wird zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich

 

Ja-Stimmen:

9

 

Nein-Stimmen:

1

 

Enthaltung/en:

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage