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ALLRIS - Auszug

07.10.2020 - 7 Gesellschaftsvertrag Klinikum Peine gGmbH

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

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Beschluss:

Die Gesellschafterversammlung wird vorbehaltlich der Zustimmung der Stadt Peine

angewiesen, § 10 Abs. 1 a und b des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Peine gGmbH

wie folgt zu ändern:

 

a. Der Landkreis Peine entsendet die Landrätin/den Landrat als

Aufsichtsratsvorsitzende/n sowie unter Beachtung des § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG

drei (3) weitere Personen in den Aufsichtsrat. Der Kreistag des Landkreises Peine entsendet zudem eine/n fachkundige/n Externe/n in den Aufsichtsrat. Die Entsendung soll auf Vorschlag der Landrätin/ des Landrates des Landkreises Peine in Abstimmung mit dem Kreisausschuss erfolgen.

 

b. Die Stadt Peine entsendet die Bürgermeisterin/den Bürgermeister als stellvertretende/n

Aufsichtsratsvorsitzende/n sowie unter Beachtung des § 137 Abs. 1 Nr. 6 NKomVG

zwei (2) weitere Personen in den Aufsichtsrat. Der Rat der Stadt Peine entsendet zudem

eine/einen fachkundige/n Externe/n in den Aufsichtsrat. Die Entsendung soll

auf Vorschlag der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Peine in Abstimmung

mit dem Verwaltungsausschuss erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

44

Nein-Stimmen:

 

-

Enthaltung/en:

 

-