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ALLRIS - Auszug

11.10.2022 - 8 Reformen im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Frau Falkenhain stellt die beigefügte Präsentation zu den Reformen im Betreuungs- und Vormundschaftsrecht, welche ab dem 01.01.2023 in Kraft treten werden, vor. Daraus resultieren diverse Herausforderungen für die Bereiche Pflegschaft/Vormundschaft und die Betreuungsstelle ihres Sachgebietes. Frau Falkenhain führt aus, dass der Prozess in Niedersachsen zur Reform sehr schleppend verlaufe und die Bereiche aktuell immer noch auf Ausführungsverordnungen warten würden. Darüber hinaus seien die Gesetzesänderungen als kostenneutral von den zuständigen Ministerien eingestuft worden, was aus ihrer Sicht problematisch einzuordnen ist und abzuwarten bleibt.

 

Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme

 

 

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Anlagen