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ALLRIS - Auszug

14.06.2023 - 17 Berufung der Baurätin Wiebke Wemmel in das Beam...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

KTA Reimers bittet um Mitteilung, warum die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfolge.

 

EKRin Conrady erläutert, dass für bestimmte Funktionen Beamte vorgesehen werden müssten. Wenn Mitarbeiter*innen die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen würden und erfolgreich eine Probezeit durchlaufen hätten, bestünde der Rechtsanspruch auf die Berufung in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Dies sei im Beamtenrecht so geregelt.

 

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Beschluss:

Frau Wiebke Wemmel wird zum 01.07.2023 in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen.

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

43

Nein-Stimmen:

 

-

Enthaltung/en:

 

1