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ALLRIS - Auszug

03.03.2025 - 8 Rettungsdienst: Entgeltvereinbarung mit den Kos...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Da die Tagesordnungspunkte 7. und 8. ähnlich sind, erläutert FDL Hornemann diese zusammen. Die Gebührensatzung für den Rettungsdienst betrifft privatversicherte Patienten. Die Entgeltvereinbarung betrifft die kassenversicherten Patienten. Sowohl die Gebührensatzung als auch die Entgeltvereinbarung werden nach Abstimmung mit den Kostenträgern und den Krankenkassen einmal im Jahr an die Gegebenheiten angepasst.

 

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Beschluss Aktualisierung der Gebührensatzung:

Die Kosten für Rettungsdiensttransporte, die nicht mit den Kostenträgern abgerechnet werden können, werden ab dem 01.04.2025 gemäß der vorliegenden Gebührensatzung erhoben.

 

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

9

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltung/en:

 

0

 

 

Beschluss Entgeltvereinbarung mit den Kostenträgern:

Die Entgelte für den Rettungsdienst werden ab dem 01.04.2025 gemäß der vorliegenden Entgeltvereinbarung erhoben.

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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

9

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltung/en:

 

0

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage