Inhalt
ALLRIS - Auszug

03.03.2025 - 10 Verzicht auf die Erstellung des konsolidierten ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

FDL Heinisch erläutert, dass der Landkreis nach NKomVG grundsätzlich verpflichtet ist, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen, damit allgemein keine Lasten der Kommune auf die Beteiligungen ausgelagert werden. Dadurch wird ein transparentes Jahresergebnis inklusive der Beteiligungen dargestellt. Dies ist sinnvoll, wenn die Beteiligungen eine gewisse Relevanz haben. Bei den Beteiligungen des Landkreises Peine ist dies jedoch nicht der Fall. Durch den konsolidierten Jahresabschluss würde sich das Ergebnis des Landkreises Peine nicht wesentlich verändern, als bereits in den Jahresabschlüssen dargelegt. Diesbezüglich verweist FDL Heinisch auf die Vorlage.

 

Reduzieren

Beschluss:

Auf die Erstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 wird verzichtet, da die betroffenen Aufgabenträger des Landkreises Peine für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage von untergeordneter Bedeutung sind.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig

 

Ja-Stimmen:

 

9

Nein-Stimmen:

 

0

Enthaltung/en:

 

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage