03.03.2025 - 10 Verzicht auf die Erstellung des konsolidierten ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 03.03.2025
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
FDL Heinisch erläutert, dass der Landkreis nach NKomVG grundsätzlich verpflichtet ist, einen konsolidierten Gesamtabschluss zu erstellen, damit allgemein keine Lasten der Kommune auf die Beteiligungen ausgelagert werden. Dadurch wird ein transparentes Jahresergebnis inklusive der Beteiligungen dargestellt. Dies ist sinnvoll, wenn die Beteiligungen eine gewisse Relevanz haben. Bei den Beteiligungen des Landkreises Peine ist dies jedoch nicht der Fall. Durch den konsolidierten Jahresabschluss würde sich das Ergebnis des Landkreises Peine nicht wesentlich verändern, als bereits in den Jahresabschlüssen dargelegt. Diesbezüglich verweist FDL Heinisch auf die Vorlage.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
616,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
204,9 kB
|