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ALLRIS - Auszug

11.03.2015 - 18 Prüfung der Jahresrechnung des Niedersächsische...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Kreistag beschließt einstimmig:

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a) Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) des Landkreises Peine übernimmt entsprech-
    end § 155 Abs. 2 NKomVG für den NLT die Prüfung der Rechnungs- und
    Kassengeschäfte sowie die Vergabeprüfung.
 

b) Für die in Rechnung zu stellenden Kosten der Prüfung wird die „Satzung des
    Landkreises Peine über die Erhebung von Gebühren für Tätigkeit seines
   Rechnungsprüfungsamtes“ in der jeweils gültigen Fassung angewendet.