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ALLRIS - Auszug

20.01.2016 - 11 Satzung und Gebührenordnung der Kreismusikschul...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Schlaugat weist darauf hin, dass es im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport am 14.01.2016 eine Korrektur des im Gebührentarif unter b) genannten Jahresentgeltes gegeben hätte. Dieses betrage bei 45 Minuten Einzelunterricht 1.080,00 Euro und nicht, wie genannt 1.170,00 Euro.

 

Der Kreistag beschließt diesen korrigierten Beschlussvorschlag einstimmig:

 

Der Satzung, einschließlich der Gebührenordnung, der Kreismusikschule wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt.  

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Anlagen zur Vorlage