Inhalt
ALLRIS - Auszug

01.10.2025 - 18 Antrag der Gruppe CDU/FDP zur Einführung gemein...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

KTA Plett erläutert den vorliegenden Antrag der Gruppe CDU-FDP zur Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im Landkreis Peine gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz. Artikel 16 a des Grundgesetzes besage, dass politisch Verfolgte Asylrecht genießen würden. Dies sei, aus der Verantwortung vor der deutschen Geschichte heraus, ein Inhalt, dem von Seiten der Gruppe CDU-FDP sehr viel Ausdruck gegeben werde. Und dieser Verantwortung werde sich die Gruppe CDU-FDP auch in der Zukunft stellen. Menschen, die nach Deutschland kommen würden, sollten soziale Sicherheit, eine wirtschaftliche Perspektive sowie eine Integration in die Kultur und das gesellschaftliche Miteinander gegeben werden. Dies setze aber eine fundamentale Einsicht bei denjenigen voraus, die aufgenommen würden. Solidarität mit Geflüchteten sei keine Einbahnstraße. Es werde von denen, die aufgenommen würden, eine Leistungsbereitschaft erwartet, sich in die Gesellschaft einzubringen. Als Ausfluss dieses Anspruches des Artikels 16 a Grundgesetz sei im Asylbewerberleistungsgesetz in § 5 geregelt, dass arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter seien, zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet seien. Diese gesetzliche Normierung sei seit 1993 im Asylbewerberleistungsgesetz verankert sei. Dieser Paragraph sei die Grundlage jeder Gemeinschaft. Derjenige, der die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch nehme, müsse auch demjenigen die Solidarität zeigen, der die Mittel erarbeite, die aus dem Asylbewerberleistungsgesetz heraus gezahlt würden. Zielsetzung und Motivation seien die Schaffung von Akzeptanz in der Bevölkerung sowie das Anbieten von sinnvollen Beschäftigungsmöglichkeiten für zwei Gruppen von Asylsuchenden. Die erste Gruppe seien Menschen mit gute Bleibeperspektive. Diese seien motiviert und würden sich gerne einbringen. Allerdings würde diese erst nach drei Monaten eine Arbeitserlaubnis erhalten. Hier sei eine sofortige Durchführung von gemeinnützigen Tätigkeiten sinnvoll. Mit der regelmäßigen Ausübung einer gemeinnützigen Tätigkeit bekämen die Menschen eine geregelte Tagesstruktur, womit verhindert werde, dass sie in ein durch Beschäftigungslosigkeit verursachtes Motivationsloch fallen würden. Durch den Kontakt mit Einheimischen könne die Sprache besser erlernt werden. Die zweite Gruppe seien Personen mit geringer Bleibeperspektive. Auch sie sollten etwas an die Gesellschaft zurückgeben, solange sie staatliche Leistungen beziehen würden.

Personen, die im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes zu einer gemeinnützigen Tätigkeit verpflichtet würden, erhielten nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes 80 Cent/Stunde, maximal 64 Euro im Monat. Das erarbeitete Geld werde zusätzlich zu den Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt.

Durch die Arbeitsgelegenheiten dürften keine regulären Arbeitsplätze gefährdet werden. Bei den Arbeitsgelegenheiten müsse es sich stattdessen um Tätigkeiten handeln, deren Arbeitsergebnis der Allgemeinheit diene.

Aufgabe einer zukünftigen Sozialpolitik sei es, die Solidarität derjenigen, die das erarbeiten würden, was andere erhielten, nicht in Frage zu stellen. Laut Kurt Schumacher beginne Politik mit der Betrachtung der Wirklichkeit.

 

KTA Hoffmann stellt fest, dass die Betitelung des Antrages der Gruppe CDU-FDP falsch sei. Gefordert werde die Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im Landkreis Peine, wohlwissend, dass es diese bereits seit Jahren gebe. Dies sei der Stellungnahme der Kreisverwaltung zu dem Antrag zu entnehmen. Mittlerweile bestünden mehr als 150 solcher Arbeitsstellen im Landkreis Peine. Dies verdeutliche, dass der vorliegende Antrag der Gruppe CDU-FDP ein reiner Schaufensterantrag sei.

Betrachtet werden müsse die Wirklichkeit. Vielleicht hätte ein Gespräch im Vorfeld mit dem Chef der BBg zum Ist-Zustand im Landkreis Peine die eine oder andere Aufklärung gebracht. Wolle man die bereits jetzt schon vorhandenen Plätze ausweiten, würde dies eine Gefährdung von regulären Arbeitsplätzen bedeuten. Zudem würde die Ausweitung einen enormen personellen und finanziellen Aufwand bedeuten. Außerdem entspreche die in dem Antrag unterstellte Grundhaltung von Asylsuchenden nicht der Wirklichkeit. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall.

Aus den genannten Gründen lehne die SPD-Kreistagsfraktion den vorliegenden Antrag ab.

 

KTA Weigand erklärt, dass der Antrag zunächst den Eindruck von positiven Effekten vermittle, wäre da nicht die aktuelle Stimmung im Land, die tagtäglich suggeriere, dass Migration das größte Problem sei.

Dieser Narrativ ziehe sich durch den gesamten Antrag und sei der Grund dafür, warum die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen diesen Antrag entschieden ablehnen würden. Zudem würde er deutlich mehr Kosten verursachen, als er an anderer Stelle womöglich einsparen würde. Außerdem sei er obsolet, da diese Angebote im Landkreis Peine bereits vorhanden seien.

Was aktuell wirklich benötigt werde, sei über die Geschichten zu reden, die das Land wirklich bestimmen würden. Hierzu würden die Geschichten der Mitarbeitenden in der Logistikbranche, im Hoch- und Tiefbau, in der Pflege und im Gesundheitswesen gehören, denn in diesen Bereichen trage Migration dazu bei, Probleme zu lösen. Ohne diese Menschen wären viele Bereiche gar nicht mehr funktionsfähig. In dem Antrag werde der Anschein erweckt, es gehe nur um die Menschen, die die Systeme ausnutzen würden und die man zur Arbeit zwingen müsse. Natürlich gebe es auch Personen, die die Systeme ausnutzen würden. Dies müsse unterbunden werden, darüber bestehe sicherlich Einigkeit. Dabei spiele das Herkunftsland aber keine Rolle. Die allermeisten Asylsuchenden würden arbeiten wollen. Aufgrund von oftmals traumatischen Erfahrungen würden diese Menschen jedoch zunächst Zeit benötigen, um sich im Leben wieder zurecht zu finden. Der Caritasverband hätte ein kleines Buch mit Originalstimmen von Menschen, die hier angekommen seien, zusammengestellt. Sie empfehle, darin zu lesen.

Was in dieser Zeit besonders benötigt werde, seien Menschlichkeit und christliche Nächstenliebe. Ressentiments gegenüber Ausländern und Geflüchteten würden nur denjenigen helfen, die der Gesellschaft suggerieren würden, dass Migration das größte Problem sei. Doch damit werde der Gesellschaft nicht geholfen.

 

KTA Ilse Schulz stellt fest, dass nicht Migration das Problem sei, sondern der Umgang mit Migration. Sie stimme dem vorliegenden Antrag der Gruppe CDU-FDP weitgehend zu. Es gehe um Akzeptanz, Integration, Gemeinschaftsgefühl und Aufnahme in die Gesellschaft. Sie erlebe, dass die meisten Geflüchteten arbeiten wollen würden, es fehle jedoch die Möglichkeit, sich persönlich um sie zu kümmern. Letztendlich seien die Forderungen aus dem Antrag legitim gegenüber der Gesellschaft, die Leistungen für die Geflüchteten erbringe. Dafür könne auch eine Gegenleistung erwartet werden. Es sei zumutbar, gemeinnützige Tätigkeiten auszuüben.

 

KTA Dr. Efken teilt mit, dass eine wissenschaftliche Studie gezeigt hätte, dass nicht der erhoffte Erfolg erzielt werde, wenn Parteien der Mitte den Kurs rechter Parteien übernehmen würden. Entweder passiere nichts oder der Zulauf nach Rechtsaußen werde noch größer. Die Debatte in Deutschland zeige das sehr deutlich. Unter denen, die sich links sehen würden, mache es kaum einen Unterschied, ob das Thema Migration genannt werde oder nicht. Wohl aber sei das der Fall bei denjenigen, die sich rechts positionieren würden. Damit sei die Botschaft verbunden, dass rechten Parteien nicht erlaubt werden sollte festzulegen, was das wichtigste Problem in Deutschland sei.

Das wirkliche Problem liege in der mangelnden wirtschaftlichen Entwicklung. Deutschland befinde sich in einer Rezession. Damit Integration und Zuwanderung gelingen könnten, sollten Arbeitgeber ihre Beschäftigten aktiv beim Umgang mit Behörden und Formularen unterstützen. Doch nicht die Ausländerbehörde hier vor Ort sei das Problem, sondern der Regelungsdschungel, die unterschiedlichen Rechtskreise und der Datenschutz. Im internationalen Wettbewerb um Arbeitskräfte hätten deutsche Unternehmen daher schlechte Karten. Darum müsse sich möglichst auch auf Landkreisebene darum gekümmert werden, Menschen in eine Beschäftigung zu bringen und wo Arbeitskräfte fehlen würden, diese Lücken über Einwanderung zu schließen.

 

Laut KTA Christian Meyer verursache die Kriegstreiberei die großen Flüchtlingsströme. Geflüchtete sollten hier im Landkreis Peine nicht zunächst eine Wellnesszeit genießen dürfen. Es sei für ihn befremdlich, dass der vorliegende Antrag der Gruppe CDU-FDP in Verbindung mit der AfD gebracht werde. Er regt an, nicht die Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im Landkreis Peine zu beschließen, sondern deren Ausweitung im Rahmen der personellen und finanziellen Möglichkeiten der Kreisverwaltung.

 

KTA Huy Teilt mit, dass es selbstverständlich sei, dass Geflüchtete im Gegenzug auch etwas für die Gesellschaft tun müssten, wenn sie Leistungen erhalten würden. Der Antrag der Gruppe CDU-FDP greife endlich eine Selbstverständlichkeit auf. Gemeinnützige Arbeit für Asylsuchende müsse Pflicht sein, nicht nur eine freiwillige Option. Es sei an der Zeit, ein Zeichen zu setzen und zu zeigen, dass Politik für Gerechtigkeit sorgen könne.

Die AfD-Kreistagsfraktion werde daher dem Antrag der Gruppe CDU-FDP zustimmen.

 

KTA Plett erklärt zur Aussage von KTA Hoffmann, dass über die Überschrift des Antrages nicht abgestimmt werde. Zudem werde explizit erwähnt, dass der Antrag zur Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im Landkreis Peine gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz gestellt werde. Das bedeute, dass die Arbeitspflicht in diesen Arbeitsgelegenheiten notwendig sei.

 

KTA Engelhardt stellt fest, dass es für die AfD völlig normal sei, wenn Geflüchtete in ein anders Land kämen und arbeiten müssten. In keinem anderen Land Europas bekämen geflüchtete das Geld einfach so geschenkt. Die AfD sei auf der Seite der Gruppe CDU-FDP.

 

Zunächst erfolgt die Abstimmung über den Verwaltungsvorschlag.

Reduzieren

Beschluss:

Der Antrag der Gruppe CDU/FDP auf Einführung gemeinnütziger Tätigkeiten für Asylbewerber im Landkreis Peine gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz wird abgelehnt. Das bisher praktizierte Verfahren wird beibehalten.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich abgelehnt

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

21

Enthaltung/en:

-

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung über den Antrag der Gruppe CDU-FDP. Diesem wird mehrheitlich zugestimmt.

 

Ja-Stimmen:    21       Nein-Stimmen:   17      Enthaltung/en     -

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage