17.11.2025 - 9 Aufhebung und Erlass einer Gebührensatzung für ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Datum:
- Mo., 17.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Ordnungswesen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
EKRin Conrady erläutert den Sachverhalt. Sie teilt mit, dass sich nach Prüfung der durch eine externe Firma erhobenen Berechnungsgrundlagen durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises herausgestellt hat, dass es teilweise Fehler bei der Berechnung der neuen Gebühren durch die beauftragte Firma gegeben hat. Eine Neuberechnung ist durch das Rechnungsprüfungsamt erfolgt. Aufgrund dessen ist zunächst die zum 01.01.2025 in Kraft getretene Gebührensatzung aufzuheben. Die vorhergehende Gebührensatzung vom 26.02.1997 ist aus formalen Gründen rückwirkend für 2025 wieder in Kraft zu setzen. Ab dem 01.01.2026 werden die Gebühren auf Grundlage der neuen vorgelegten, abgeänderten Gebührensatzung erhoben.
FDL Beneke erläutert ergänzend das Vorgehen des Rechnungsprüfungsamtes bei der durchgeführten Prüfung der Gebührensatzung und die Berechnung der Gebührensätze.
KTA Wilke fragt nach, ob die neue Gebührensatzung dieses Mal bei den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden Zustimmung finden wird. Herr Jahns erläutert, dass die Ergebnisse der Prüfung bereits Anfang November, unmittelbar nach Vorliegen der neuen Berechnungen, in einer Besprechung mit den Ordnungsamtsleitern besprochen und erläutert worden seien. Nachfragen hierzu habe es bis heute nicht gegeben. EKRin Conrady ergänzt, dass die Unterlagen diesen und auch den Hauptverwaltungsbeamten der Gemeinden und der Stadt Peine zugegangen sind. Auch die Stadt- und Gemeindebrandmeister seien durch Herrn Kreisbrandmeister Ernst über die gesamte Thematik informiert worden.
KTA van Leeuwen erkundigt sich, welche Kosten der Feuerwehrtechnischen Zentrale vom Landkreis und welche von den Gemeinden getragen werden. Herr Jahns verweist auf die Gesetzgebung. Der Landkreis Peine habe eine Feuerwehrtechnische Zentrale einzurichten und zu unterhalten. Die Unterhaltungskosten für die Gebäude und Geräte (Anschaffungskosten, Wartung, Reparatur) der FTZ würden vom Landkreis getragen. Diese würden auch nicht bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Die Betriebskosten (kalkulatorische Abschreibungen, Personalkosten) fänden jedoch Berücksichtigung bei den Leistungen der FTZ, die in Rechnung gestellt werden könnten.
EKRin Conrady stellt nach einiger Diskussion nochmal klar, dass alle Kosten für Geräte in der FTZ, die durch den Landkreis beschafft wurden und für die Prüfung und Instandsetzung der Gemeindegeräte notwendig sind, vom Landkreis getragen werden.
KTA Schmidt fragt nach, warum für die Gebührenkalkulation ein externes Unternehmen beauftragt wurde. Herr Jahns teilt mit, dass dies aufgrund der Komplexität des Themas sowie aufgrund des Alters der alten Gebührensatzung erfolgte. Die für das Gutachten entstandenen Kosten habe der Landkreis getragen. Eine Umlegung auf die Gemeinden erfolge nicht.
Im Nachgang zur Ausschusssitzung teilt Herr Jahns mit, dass am 20.11.2025 eine weitere Besprechung mit allen Ordnungsamtsleitern der Gemeinden und der Stadt Peine stattgefunden hat, in der alle ihre Zustimmung zur neuen Satzung kundgetan haben.
Beschlussempfehlung:
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Die zum 01.01.2025 in Kraft getretene Satzung über die Erhebung von Gebühren und
Kostenersatz für Einsätze und Leistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ)
des Landkreises Peine vom 18.12.2024 wird aufgehoben. Der entsprechende Be-
schluss vom 18.12.2024 wird ebenfalls aufgehoben.
2. Die Satzung vom 26.02.1997 tritt rückwirkend für das Jahr 2025 wieder in Kraft.
3. Für entgeltliche Leistungen und freiwillig erbrachte Leistungen der Kreisfeuerwehr und
der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) werden ab 01.01.2026 Gebühren bzw. Ko-
stenersatz auf der Grundlage der vorliegenden Gebührensatzung und des zugehörigen
Gebühren- und Kostentarifes erhoben.
Anlagen zur Vorlage
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3,1 MB
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7,8 MB
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(wie Dokument)
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223,6 kB
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