10.02.2026 - 6 Sachstand zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Di., 10.02.2026
- Status:
- gemischt (Protokoll abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachdienst Jugendamt
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
DZL Prof. Dr. Friedrich bedankt sich bei Frau Schulz für die zuvor gestellten Fragen. Vor der Beantwortung der Fragen merkt sie an, dass der Ausbau und die Chancengleichheit durchweg positiv gesehen werden. Die Verankerung im SGB VIII birgt zusätzliche Hürden aufgrund der fehlenden Konnexität. Der Rechtsanspruch besteht in diesem Jahr für die Klassenstufe eins und wird sukzessive ausgebaut.
DZL Prof. Dr. Friedrich merkt an, dass es nicht vorgesehen ist, dass die Kommunen in die Finanzierung der Grundschulen einsteigen. Das Nds. Kultusministerium hat sich hierzu eindeutig positioniert. Die Förderschulen müssen aufgrund der unterschiedlichen Bedarfe separat und intensiv betrachtet werden. Es ginge nicht nur um Jugendhilfleistungen, sondern um Eingliederung und Teilhabe. Es handelt sich um eine dezernatsübergreifende Aufgabe mit dem Ziel der Vernetzung aller Akteure für die Verbesserung der Chancengleichheit.
DZL Prof. Dr. Friedrich greift die Frage der Schülerbeförderung auf. Sie merkt an, dass eine Beförderung in den Ferien nicht vorgesehen ist, aber auch nicht leistbar und finanzierbar wäre. Aus diesem Grund müssen sozialräumliche und gut erreichbare Angebote geschaffen werden. Es ist ein lernendes System, welches über die Jahre des Ganztagsausbaus zusammenwachsen wird.
KTA Weigand bedankt sich für die umfangreiche und informative Vorlage. In der Ganztagsförderung stecken viele Chancen zum Aufbau eines wichtigen Angebotes für frühzeitige und weitreichende Förderung der Kinder. KTA Weigand fragt, auf welcher Grundlage die Bedarfsanalyse erhoben wird.
Frau Dinus erläutert, dass den Eltern bei der Schuleingangsuntersuchungen ein Fragebogen zur Interessenbekundung ausgehändigt wird, um sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Zusätzlich haben einige Gebietseinheiten eigene Bedarfsermittlungen durchgeführt. Zum jetzigen Stand wird von einer Inanspruchnahme von 40 % ausgegangen.
Frau Horrmann-Brandt fragt, wie sich die Situation inhaltlich darstellt und ob es bereits konkrete Aussagen gibt, wie es in den Sozialräumen aussieht.
Frau Dinus berichtet, dass es ein sehr heterogenes Angebot mit unterschiedlichen Ausgestaltungen gibt. Die Planung hierzu befindet sich noch im laufenden Prozess.
Frau Beier fragt an, wie inklusiv die Ferienbetreuung ausgestaltet sein wird.
DZL Prof. Dr. Friedrich merkt an, dass der Landkreis Peine zu den wenigen Kommunen gehört, welche bereits zu Beginn festgelegt haben, dass die Ausgestaltung des Ganztages inklusiv erfolgen wird. Sie verweist hierbei auf die Vielzahl der Angebote der Jugendverbände, die in der Vergangenheit bereits alles möglich gemacht hätten. Es können aufgrund der unterschiedlichen Voraussetzungen nicht immer alle Angebote genutzt werden, aber es soll zentrale Angebote für alle geben.
Frau Beier äußert ihre Sorge, dass es für Elternteile mit Kindern, die einen Eingliederungshilfbedarf haben, ohne konkrete Aussagen schwierig ist zu entscheiden, ob ein Angebot genutzt ist und erkundigt sich darüber hinaus, ob die Unterstützung durch Schulbegleitungen lediglich bis zum Ende der Regelbeschulung erfolgt.
FDL Zilling erläutert, dass der Rechtsanspruch des Kindes individuell gegeben ist und auch diese Aspekte mitgedacht werden. Ein Anspruch auf eine Schulbegleitung ist kein Ausschlusskriterium zur Teilnahme an der Ganztagsbetreuung. Die Thematik muss rechtskreisübergreifend betrachtet werden und alle Akteure müssen rechtzeitig beteiligt werden.
Herr Steckel äußert, dass die Gestaltung inklusiver Ferienmaßnahmen aufgrund der erhöhten Anforderungen deutliche Kostensteigerungen der Einzelmaßnahmen für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sich bringen wird. Die Fianzierbarkeit bei einzelnen Familien wird dadurch noch weniger möglich sein.
FDL Zilling gibt an, dass aufgrund der fehlenden Konnexität die kommunalen Haushalte belastet werden. Der verankerte Rechtsanspruch wird hierbei viele Bedarfe des Landkreishaushaltes zusätzlich belasten.
