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ALLRIS - Auszug

24.02.2026 - 6 Sachstand zum neuen Gewalthilfegesetz (GewHG)-I...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die Vertreterinnen des Peiner Frauenhauses e.V. sowie die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses stellen die Informationsvorlage 2026/011 „Sachstand zum neuen Gewalthilfegesetz (GewHG) - Informationen zum Frauenhaus“ vor. Der Vorstand des Vereins wird vertreten durch Frau D. Lonnemann und J. Weigand. Frau S. Weigand und Frau J. Memler sind die Mitarbeiterinnen des Frauenhauses. Zusammen stellen sie sich, den Verein und das Beratungsangebot vor. Im Frauenhaus wurden im Berichtsjahr 2025 63 Frauen und 38 Kinder aufgenommen (42 Frauen ohne Kinder und 21 Frauen mit 1 bis 5 Kindern). Die Aufenthaltsdauer betrug bei 31 Frauen bis zu 1 Woche und bei 25 Frauen 6 Monate. 7 Frauen haben sich länger als 6 Monate aufgehalten. 125 Anfragen wurden aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt. Ein Hauptgrund der Ablehnung war der Platzmangel im Frauenhaus Peine.

 

Bürgervertreter (BV) Hauschke fragt nach, was mit dem Begriff „Aushalten“ gemeint wurde. Es wird klargestellt, dass der Begriff „sich aufhalten“ verwendet wurde.

 

KTA Wilke bedankt sich für den Vortrag und betont die Wichtigkeit des Anliegens und die Notwendigkeit der Mindestlaufzeit für einen möglichen Mietvertrag für das neue Gebäude. Sie erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der Fertigstellung.

 

Frau S. Weigand antwortet, dass dieser aktuell weder konkret thematisiert wurde, noch feststehen kann, da es erst einmal um eine grundsätzliche Klärung geht. Der Investor hat eine mögliche Fertigstellung bis Ende des Jahres in Aussicht gestellt, mit fortschreitendem Jahr kann dieser Zeitplan jedoch vermutlich nicht eingehalten werden. Aktuell werden Gespräche, u.a. mit dem Bauamt Peine geführt. Die konkrete Planung kann erst erfolgen, wenn Beschlüsse vorliegen.

 

KTA Reimers erkundigt sich, wieso die geforderte Barrierefreiheit durch einen Umbau nicht bereits zu den Zeiten des Bundesaufbauprogramms in die Wege geleitet wurde. Sie bringt den Einwand ein, ob die angesprochene längere Vertragsmindestlaufzeit angesichts der
aktuellen Haushaltslage sinnvoll ist, da die neue Gesetzeslage bereits die Verpflichtung begründet.

 

Frau Weigand antwortet, dass durch das damalige Bundesaufbauprogramm nur eine eventuelle Erweiterung möglich gewesen wäre. Wäre man diesen Weg gegangen, wären die Probleme der bestehenden Immobilie gerade mit Blick auf die neue Gesetzeslage nicht gelöst. Damals hätten nur die wenigsten antragstellenden Kommunen einen Zuschlag erhalten. In Bezug auf die Außenwohnung wäre ein Umbau technisch unmöglich.

 

Herr Rump fragt, wer als Mieter fungieren würde.

 

Frau Weigand antwortet, dass zu klären sei, wer das Mietverhältnis eingeht. Die Frage kann aktuell nicht beantwortet werden. Der Landkreis Peine wäre eine Option. Weder verfügt, noch erwirtschaftet der Verein Vermögen (mit Ausnahme des Hauses). Die Komplettfinanzierung läuft über öffentliche Gelder, ähnlich wie bei den Konstrukten aus dem Umland.

 

KTA Reimers fragt, mit welchen Miethöhen man aktuell rechnet.

 

Frau Weigand antwortet, dass man sich aktuell nur informiert und daher keine verbindlichen Zahlen vorliegen.

 

KTA Kirchmann trägt vor, dass die Gelder grundsätzlich vorhanden sein müssten, da das Gesetz bereits stehe. Die Situation sei positiv einzuschätzen, da man bei einem Neubau mit einem festen überschaubaren Betrag des Investors rechnen könne.

 

BV Rauls wundert sich, dass durch den Investor keine Zahlen genannt wurden.

Frau S. Weigand erklärt, dass man mit der ortsüblichen Miethöhe für Neubauten nach dem Mietspiegel rechnen könne.

 

BV Rauls schlägt vor, die ortsübliche Miethöhe für Neubauten für ein Gebäude von 800 m² als Richtwert zu nehmen.

 

KTA Reimers merkt an, dass die Kosten für Barrierefreiheit zusätzlich berücksichtigt werden sollen.

 

KTA Möhle dankt für den Vortrag und begrüßt die laufende Zuarbeit. Diese würde eine Grundlage für die Ausarbeitung durch den Landkreis bilden. Die Fraktionen können sich auf die gesetzliche Änderung und die gesetzliche Aufgabe vorbereiten.

 

Frau Weigand antwortet, dass die aktuelle Finanzierung aus dem kommunalen und Lan-deshaushalt erfolgt. Das neue Bundesgesetz löst eine Konnexität aus. Vor Veröffentlichung der Ausführungsgesetze des Landes Niedersachsen können allerdings keine klaren Aussagen hierzu getroffen werden. Der Verein steht in einem engen Austausch mit der Verwaltung.

 

KTA Dr. Efken fragt, ob aus der Sicht des Vereins die durch die Istanbul-Konvention festge-legte Quote, nach der sich für Peine 14 Plätze ergeben, ausreichend ist.

 

Frau Weigand erklärt, dass nicht jede Betroffene in ein Frauenhaus möchte und nicht immer eine Unterbringung in Peine in Frage kommt, u.a. wenn sich die Täter in Peine aufhalten. Von insgesamt 480 Fallzahlen der BISS (Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt) im Jahr 2025 erfolgten um die 400 Fälle auf Grundlage von Polizeieinsätzen, über die die BISS in Kenntnis gesetzt werden muss. Die Fallzahlen steigen konstant an, daher kann man auf diese Form von Schutz vor Gewalt nicht verzichten. Falls eine Aufnahme in Peine aus Platzgründen nicht möglich oder aus anderen Gründen nicht zielführend ist, erfolgt eine Weitervermittlung an andere Frauenhäuser über ein extra dafür von der Landesregierung eingerichtetes Ampelsystem. Insgesamt kann festgestellt werden, dass unter Betrachtung aller Maßnahmen 14 Plätzen für Peine ausreichend wären.

 

KTA Reimers fragt nach, ob das Angebot des Frauenhauses nur für Frauen oder auch für Männer gilt.

 

Frau Weigand erklärt, dass es sich bei der BISS (Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt) um ein Beratungsangebot für alle Geschlechter handelt. Dieses Angebot ist im Gegensatz zur Frauenberatung nicht proaktiv. Insgesamt 11 Männer waren 2025 der BISS über Protokolle von Polizeieinsätzen gemeldet worden. Nicht alle gemeldeten Männer haben das Beratungsangebot, das freiwillig ist, angenommen. In Peine gibt es für Männer keine Schutzplätze, aber in anliegenden Großstädten. 

 

Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, KTA Marotz, diesen Punkt.