29.09.2010 - 12 Neuorganisation des SGB II; Unbefristete Wahrne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Sitzung:
-
Kreistag des Landkreises Peine
- Gremium:
- Kreistag des Landkreises Peine
- Datum:
- Mi., 29.09.2010
- Status:
- gemischt (Protokoll genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:07
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 33 - Fachdienst Arbeit
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat geht auf die Vorlage ein.
Der Kreistag beschließt im Anschluss einstimmig bei einer Enthaltung:
1. Der Landkreis Peine übernimmt entsprechend § 6 a Abs. 1 Sozialgesetzbuch II
(SGB II) über den 31. Dezember 2010 hinaus unbefristet die Aufgaben eines
zugelassenen kommunalen Trägers nach dem II. Buch Sozialgesetzbuch –
Grundsicherung für Arbeitsuchende.
2. Der Landkreis Peine verpflichtet sich, entsprechend § 6 a Abs. 2 Satz 1 Ziff. 4
SGB II, mit der zuständigen Landesbehörde eine Zielvereinbarung über die
Leistungen nach dem SGB II abzuschließen.
3. Der Landkreis Peine verpflichtet sich gemäß § 6 a Abs. 2 Satz 1 Ziff. 5 SGB II, die
in der Rechtsverordnung nach § 51 b Abs. 1 Satz 2 SGB II festgelegten Daten zu
erheben und gemäß den Regelungen nach § 51 b Abs. 4 SGB II an die Bundes-
agentur für Arbeit zu übermitteln, um bundeseinheitliche Datenerfassung,
Ergebnisberichterstattung, Wirkungsforschung und Leistungsvergleiche zu
ermöglichen.
Kreistagsvorsitzende Frau Schlaugat unterbricht zunächst für TOP 1 nö den öffentlichen Teil der Kreistagssitzung und verabschiedet die Zuhörerinnen und Zuhörer sowie die Vertreter der Presse.