Inhalt
ALLRIS - Auszug

22.06.2011 - 9 Verzicht auf die Ausschreibung der Stelle "Krei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Kreistagsvorsitzende Schlaugat weist darauf hin, dass für den Beschluss nach § 62 NLO eine qualifizierte Mehrheit in Höhe von drei Vierteln der Mitglieder des Kreistages erforderlich sei.

 

Der Kreistag beschließt einstimmig:

 

Für die Besetzung der Stelle „Kreisrätin/Kreisrat für Soziales“ wird gem. § 62 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 NLO von einer Ausschreibung abgesehen.