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ALLRIS - Auszug

11.03.2013 - 10 Einführung eines Sozialtickets für den ÖPNV im ...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

EKR Heiß weist darauf hin, dass die Zuständigkeit für das Sozialticket beim ZGB liegt und man zu den Kosten keine Aussage treffen kann. Dies wird von KAR Becker auch bestätigt.

 

KTA Kramer erklärt, dass er aus zuverlässiger Quelle des ZGB erfahren hat, dass in den nächsten Tagen eine Antwort an die Kreisverwaltung geschickt wird, wonach sie die Kosten selbst ermitteln soll. Er weist darauf hin, dass das Sozialticket von Braunschweig und Wolfsburg eingeführt wurde.

 

EKR Heiß betont erneut, dass ohne den ZGB eine Ermittlung der Kosten nicht möglich ist.

 

Der Ausschuss nimmt sodann von der Informationsvorlage Kenntnis.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage