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Vorlage - 2017/151  

Betreff: Förderung des Tier- und Ökogartens
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:19 40.31.08.00-2016/0001
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Göldner, Reiner
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
09.11.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
06.12.2017 
7. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ökogarten Besonderheiten  


 

Im Budget enthalten:

Nein

Kosten (Betrag in €):

30.000,00 €

Mitwirkung Landrat:

Ja

Qualifizierte Mehrheit:

Nein


 

 


Der Tier- und Ökogarten wird ab 2018 zur Begleichung von Personalkosten mit jährlich bis zu 103.000 € gefördert. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Tier- und Ökogarten über eine Verselbständigung zu verhandeln, sofern dies nicht die Anerkennung als außerschulischen Lernort gefährdet.

 

 


Der Tier- und Ökogarten (eingetragener Verein) ist eine über die Kreisgrenzen hinaus bekannte und anerkannte Einrichtung. Im Dezember 2015 wurde er durch das Niedersächsische Kultusministerium als außerschulischer Lernort in einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) anerkannt. Eine entsprechende Urkunde wurde ihm durch die Niedersächsische Kultusministerin im Mai 2016 überreicht.

Bisher wird der Tier- und Ökogarten hinsichtlich der dort entstehenden Personalausgaben durch den Fachdienst 33 (Jobcenter) und den Fachdienst 19 (Schule, Kultur und Sport) unterstützt. Die Aufwendungen des FD 19 betragen, unter Berücksichtigung der dort im Rahmen von FSJ / FÖJ Beschäftigten, jährlich derzeit rd. 75.000 € für eine Anleitungsstelle (2 Personen), für eine Helferin und einen Helfer sowie eine FSJ- und zwei FÖJ- Stellen.

Seitens des Tier- und Ökogartens wurde darum gebeten, zur Erfüllung des bestehenden personellen Bedarfs sowohl im Garten- und Tierpflegebereich als auch im pädagogischen Bereich des außerschulischen Lernortes eine weitere volle Stelle zur Verfügung zu stellen.

In einem Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern der IGS Peine, des Tier- und Ökogartens sowie der Verwaltung wurde dargelegt, dass bisher keine Stelle stellenplanrelevant beim Landkreis Peine bereitgestellt wurde. Es sei auch für das Jahr 2018 nicht davon auszugehen, dass verwaltungsseitig eine Aufnahme in den Stellenplan vorgeschlagen werde. Eine ergänzende Förderung zur Begleichung zusätzlicher Personalausgaben sei hingegen vorstellbar. Es wurde seitens der Vertreterin des Tier- und Ökogartens erklärt, dass dies auch so gemeint gewesen sei.

 

Ergänzend zu dem o.a. Antrag wurden zwischenzeitlich die Besonderheiten, Arbeitsfelder und Schwerpunkte des Tier- und Ökogartens von diesem tabellarisch zusammengestellt (siehe Anlage) und dem FD 19 zugeleitet.

In einem für das Jahr 2018 erstellten Finanzierungsplan geht die Leitung des Tier- und Ökogartens davon aus, dass die Gesamtausgaben rd. 143.000 € betragen werden. Die z.B. aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen generierbaren Einnahmen werden mit rd. 40.000 € angegeben. Die Förderbeträge des FD 19 sind darin nicht enthalten, sodass der Differenzbetrag von 103.000 € als neue Fördersumme anzusehen ist.

In dem vorstehend angeführten Gespräch wurde deutlich, dass der Tier- und Ökogarten sich aufgrund der Anerkennung als außerschulischer Lernort nicht mehr als der IGS zugehörig betrachtet. Es wurde deutlich gemacht, dass diese Auffassung unter den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht geteilt wird, zumal durch den Schulträger eine Anerkennung des Tier- und Ökogartens der IGS Peine unterstützt wurde. Im weiteren Verlauf des Gespräches wurde seitens der Schulleiterin der IGS Peine, Frau Pleye, erklärt, sie könne sich durchaus eine Loslösung des Tier- und Ökogartens vom System IGS vorstellen. Dies würde einige Angelegenheiten der Zusammenarbeit deutlich erleichtern. Die künftige Zusammenarbeit könne durch eine Kooperation geregelt und sichergestellt werden. Auch der Tier- und Ökogarten war von einer diesbezüglichen Regelung nicht abgeneigt.

Sofern es der Anerkennung als außerschulischer Lernort durch das Niedersächsische Kultusministerium nicht zuwiderläuft, wäre es vorstellbar, dem Tier- und Ökogarten das derzeit genutzte Gelände inkl. der darauf befindlichen Objekte für einen symbolischen Wert zu verpachten und in die eigene Unterhaltung und Verantwortung zu übergeben. Ein entsprechender Managementvertrag würde durch den Immobilienwirtschaftsbetrieb (IWB) zu verhandeln sein. Dessen grundsätzliche Bereitschaft wurde bereits signalisiert. Damit würde eine Loslösung von der IGS Peine und damit einhergehend eine Entlassung aus der Schulträgerschaft des Landkreises Peine einhergehen.

Um die Aufgaben im Rahmen des außerschulischen Lernortes wahrnehmen zu können, wird ab dem Jahr 2018 dem Tier- und Ökogarten durch den FD 19 ein jährlicher Zuschuss in Höhe von bis zu 103.000 €, in monatlichen Raten von bis zu 8.583,33 €, zur Begleichung der entstandenen Personalkosten gezahlt. Die zusätzliche Aufwendungen von rd. 30.000 € sind ergänzend in den Haushalt 2018 aufzunehmen.

Darüber hinaus wird, mit dem Ziel klare Strukturen zu erreichen, geprüft, ob eine Verselbständigung des Tier- und Ökogartens mit der Anerkennung als außerschulischer Lernort vereinbar ist. Sollte dieses der Fall sein, werden die Verhandlungen bezüglich der Verpachtung des derzeit genutzten Geländes mit dem Tier- und Ökogarten aufgenommen.

 

 


Ökogarten Besonderheiten

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ökogarten Besonderheiten (449 KB)