Inhalt

Vorlage - 2017/168  

Betreff: Gesamthaushalt 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Finanzen Beteiligt:Verwaltungsführung
Bearbeiter/-in: Klages, Gundula  Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
06.12.2017 
7. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Antrag Wohnschule Peine  
Anlage 2 - Antrag CDU-Kreistagsfraktion  
Anlage 3 - Änderungsliste EHH  
Anlage 4 - Änderungsliste FHH  
Anlage 5 - Antrag SPD-Kreistagsfraktion  
Anlage 6 - Gesamtbudget 0  
Anlage 7 - Stellenplan_2018  
Anlage 8 - Produkt 31198  
Anlage 9 - Haushaltssatzung 2018  


 

Im Budget enthalten:

Ja

Kosten (Betrag in €):

-

Mitwirkung Landrat:

Ja

Qualifizierte Mehrheit:

Nein


 

 


1.

a) Der Antrag der Wohnschule Peine auf Förderung und

 

b) der Antrag der CDU-Kreistagsfraktion auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von

1 Mio. € an die Peiner Kommunen wird abgelehnt.

 

2.

a) Dem doppischen Produkthaushaltsplan 2018 einschließlich der Änderungsliste vom 23.11.2017 und

 

b) dem Stellenplan einschließlich der Änderungen

 

wird zugestimmt.

 

3.

Die Haushaltssatzung 2018 inklusive der Auswirkungen der Änderungsliste wird beschlossen.

 

 


 

Zu 1.:

 

Zu a)

Aufgrund der Vorlage 2017/164 hat der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfohlen, den Antrag (siehe Anlage 1) der Wohnschule Peine auf Gewährung einen Zuschusses in Höhe von 2.500 € abzulehnen.

 

 

Zu b)

Mit Schreiben vom 07.11.2017 (siehe Anlage 2) beantragt die CDU-Kreistagsfraktion, den Peiner Kommunen für die Betriebskosten der Kindergärten einen Betrag von 1.000.000 € als Zuschuss zu gewähren. Mit den Gemeinden wurde besprochen, die Angelegenheit im Jahre 2018 zu beraten, wenn Klarheiten bezüglich der zukünftigen Beteiligung des Landes Niedersachsen vorhanden sind. Ggf. erfolgt sodann eine Berücksichtigung über einen Nachtragshaushalt oder über den Haushalt 2019. Insoweit ist keine grundsätzliche Ablehnung des Antrages vorhanden. Für eine Berücksichtigung von Ansätzen im vorliegenden Haushaltsentwurf sind jedoch noch zu viele Unklarheiten vorhanden. Der Antrag sollte daher abgelehnt werden.

 

 

Zu 2.:

 

a) Doppischer Produkthaushaltsplan 2018

 

Den Kreistagsabgeordneten wurde in der Sitzung am 25.10.2017 der Entwurf eines doppischen Produkthaushaltes inklusive Vorbericht, Änderungen zum Stellenplan 2018, Investitionsprogramm/Investitionsförderungsprogramm von 2018 - 2021 und verschiedenen weiteren Anlagen übergeben.

 

Gegenüber den Ursprungsunterlagen haben sich verschiedene Veränderungen ergeben. Diese finanziellen Auswirkungen sind in einer Änderungsliste enthalten.

 

Ergebnishaushalt (Anlage 3):

 

Zu lfd. Nr. 1:

In der Kreisausschusssitzung am 25.10.2017 wurde unter TOP 21 beschlossen, dass ein neuer Bildband über den Landkreis Peine erstellt werden soll. Dafür ist mit einem Aufwand von etwa 40.000 € zu rechnen.

 

Zu lfd. Nr. 2:

Aus dem Referat 4 soll die Aufgabe des Übergangsmanagements in den Fachdienst Jobcenter verlagert werden. Eine Beschreibung des neuen Produktes ist beigefügt (Anlage 8). Die Ansätze werden aus dem Referat 4 in den Fachdienst Jobcenter verlagert. Gegenüber den Beratungsunterlagen vom 25.10.2017 sind daher keine finanziellen Veränderungen auf den Gesamthaushalt vorhanden.

 

Zu lfd. Nr. 3:

In der Sitzung des Kreisausschusses vom 08.11.2017 wurde zu Vorlage 2017/160 entschieden, dass der Landkreis Peine zur Ermöglichung eines Studienganges „Soziale Arbeit“ 5 Stellen für ein duales Studium schafft, entsprechende Personalaufwendungen einplant und Studiengebühren übernimmt. Der Studiengang soll zum 01.10.2018 eingerichtet werden. Im Jahre 2018 erhöht sich damit der Bedarf im Produkt 11123 – Ausbildung – um 16.500 €. In den Folgejahren erhöht sich der Aufwand entsprechend. Ob die Stellen tatsächlich besetzt werden und damit Aufwendungen tatsächlich entstehen, ist davon abhängig, ob der Studiengang von der Universität eingerichtet wird.

 

Zu lfd. Nr. 4:

Aufgrund der Vorlage 2017/164 hat der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfohlen, dem Peiner Betreuungsverein zur Umsetzung der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung einen Zuschuss in Höhe von 20.000 € zu gewähren.

 

Zu lfd. Nr. 5:

Aufgrund der Vorlage 2017/164 hat der Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales empfohlen, dem Caritasverband für das Projekt Stromsparcheck einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20.000 € zu gewähren.

 

Zu lfd. Nr. 6:

Mit Schreiben vom 21.11.2017 teilte das Land Niedersachsen mit, dass der Landkreis Peine nach derzeitigen Planungen Schlüsselzuweisungen in Höhe von 32.344.000 € und Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis in Höhe von 5.578.000 € erhalten wird. Die bisher im Produkt 61110 enthaltenen Ansätze sind daher entsprechend um 133.000 € zu erhöhen.

 

Zu lfd. Nr. 7:

Mit Schreiben vom 21.11.2017 teilte das Land Niedersachsen mit, dass die Gemeinden und die Stadt Peine nach derzeitigen Planungen Schlüsselzuweisungen in Höhe von insgesamt 40.670.000 € erhalten werden. Dadurch sind Auswirkungen auf die Höhe der Kreisumlage vorhanden. Der bisher im Produkt 61110 enthaltene Ansatz ist daher entsprechend um  1.935.300 € zu erhöhen.

 

Zu lfd. Nr. 8:

Aufgrund der Vorlage 2017/155 hat der Jugendhilfeausschuss empfohlen, den Zuschuss an den Peiner Betreuungsverein e.V. für Vereinsvormundschaften um 1.300 € auf 62.800 € zu erhöhen.

 

Zu lfd. Nr. 9:

In der Finanzplanung des Haushaltes 2017 war irrtümlicherweise der einmalig vorgesehene Zuschuss an die Lebenshilfe Peine-Burgdorf auch für die Folgejahre fortgeschrieben. Dieses ist im Rahmen der Vorlage 2017/164 festgestellt worden und ist zu korrigieren.

 

Zu lfd. Nr. 10:

Als Folge des Beschlusses des Kreistages vom 25.10.2017 zur Vorlage 2017/133 werden die eingeplanten Aufwendungen geringer ausfallen, so dass eine Reduzierung um 10.000 € erfolgen kann. Durch einen technischen Fehler war im Finanzhaushalt ursprünglich kein Auszahlungsansatz vorgesehen. Im Finanzhaushalt sind daher 20.000 € zusätzlich zu berücksichtigen.

 

Zu lfd. Nr. 11:

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport vom 09.11.2017 wurde zur Vorlage 2017/151 empfohlen, dass der Tier- und Ökogarten an der IGS Peine/Vöhrum mit jährlich bis zu 103.000 € gefördert werden soll. Gegenüber den bisherigen Ansätzen aus Personalaufwand und Zuschuss liegt damit eine Steigerung um 30.000 € vor.

 

Zu lfd. Nr. 12:

Im Bereich der Südstadt Peine hat sich ein dringender Bedarf für eine Schaffung einer Stelle für eine Sozialarbeiterin bzw. einen Sozialarbeiter ergeben. In diesem Bereich ist bereits der Caritasverband Peine mit entsprechenden Betreuungen tätig. Es soll daher in Kooperation mit der Stadt Peine eine Aufstockung um eine Stelle erfolgen. Der Landkreis Peine trägt von den entstehenden Personalkosten 60 %. Dieser Betrag ist als Zuschuss an den Caritasverband Peine eingeplant.

 

 

Finanzhaushalt (Anlage 4):

 

Zu lfd. Nr. 1 bis 12:

Die zum Ergebnishaushalt dargestellten Auswirkungen führen auch im Finanzhaushalt zu entsprechend höheren Einzahlungen bzw. Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit. Eine Ausnahme bildet der Wert zu laufender Nr. 10. Wie bereits zum Ergebnishaushalt erläutert, war durch einen technischen Fehler kein Auszahlungsansatz vorhanden. Im Finanzhaushalt findet daher statt einer Reduzierung um 10.000 € von 30.000 € auf 20.000 € eine Erhöhung auf den Betrag von 20.000 € statt.

 

Zu lfd. Nr. 13:

Mit Schreiben vom 04.11.2017 (Anlage 5) beantragte die SPD-Kreistagsfraktion, das abgängige Gebäude auf dem Zeltplatz Eltze durch ein neues Gebäude zu ersetzen. Das bisherige Gebäude bedarf derzeit jährlicher Sanierungsarbeiten durch den IWB, so dass grundsätzlich eine Erneuerung wirtschaftlich sein dürfte. Es sind verschiedene Varianten der Sanierung/Erneuerung des Gebäudes denkbar. Neben Alternativen, die sich in Aufwendungen im Ergebnishaushalt widerspiegeln, sind auch investive Maßnahmen denkbar. Eine Umsetzung innerhalb des Jahres 2018 ist jedoch schwer vorstellbar. Um jedoch die Voraussetzungen für die Zukunft zu schaffen, ist für 2019 in der Finanzplanung ein Haushaltsansatz in Höhe von 200.000 € einzuplanen.

 

Gesamtbudget 0:

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen ergeben sich die Werte aus der beigefügten Auswertung des Budgets 0. (Anlage 6)

Im Ergebnishaushalt ist nunmehr ein Überschuss in Höhe von 2.491.200 € vorhanden. Im Finanzhaushalt ergibt sich als Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Wert in Höhe von 2.316.000 €.
Damit können die Tilgungszahlungen für investive Kredite nicht vollständig erwirtschaftet werden. Der Differenzbetrag ist damit planerisch durch Liquiditätskredite aufzubringen.

 

 

b) Stellenplan (Anlage 7)

 

Unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge aus dem Haushaltsentwurf vom 25.10.2017, als Folge von Stellenbewertungen notwendiger Anpassungen von Stellenwertigkeiten und als Folge der berücksichtigten Stellenplanausweitung für die Durchführung des geplanten Studienganges ergibt sich der beigefügte Gesamtstellenplan.

 

 

Beteiligungsbericht:

Im Rahmen der Übersendung der Planungsunterlagen wurde angeführt, dass der Beteiligungsbericht separat nachversandt wird, weil noch nicht alle notwendigen Jahresabschlüsse 2016 vorliegen. Zwischenzeitlich ist der Beteiligungs- und Lagebericht des Landkreises Peine 2017 erstellt. Er wird mit Vorlage 2017/172 dem Kreisausschuss zur Kenntnis gebracht. Aufgrund des Umfangs des Berichtes wird auf eine Beifügung als Ausdruck verzichtet. Bei Bedarf kann ein Ausdruck zur Verfügung gestellt werden. Der Beteiligungsbericht wird als Anlage zum Haushaltsplan 2018 aufgenommen.

 

 

Zu 3.:

Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erläuterungen ergibt sich die beigefügte Haushaltssatzung (Anlage 9). Soweit sich Abweichungen gegenüber den unter 1. und 2. vorgeschlagenen Beschlussempfehlungen ergeben, wirken sich diese entsprechend auf die Haushaltssatzung aus. Die Satzung ist sodann entsprechend anzupassen.

 

Der in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite reduziert sich gegenüber dem Vorjahr auf 60 Mio. €. Dabei wird davon ausgegangen, dass neben den zum Jahresende 2017 vorhandenen Kassenkrediten von etwa 45 Mio. € unterjährig Auszahlungen für Investitionen über Kassenkredite finanziert werden und dann zum Jahresende für alle ungedeckten investiven Auszahlungen Kreditaufnahmen erfolgen. Durch den relativ hohen Kassenkreditbetrag soll die Zahlungsfähigkeit bei möglichen Auszahlungsspitzen gesichert werden.

 

Bei Festsetzung des Hebesatzes zur Kreisumlage in § 5 der Haushaltssatzung wurde berücksichtigt, dass die Gemeinden insgesamt mit den Realsteuersätzen unterhalb des Landesdurchschnitts liegen und daher einen Teil dazu beitragen, dass die Steuerumlagekraft unter dem Landesdurchschnitt liegt. Zudem wurde berücksichtigt, dass lediglich die Gemeinden Hohenhameln, Ilsede und Wendeburg Liquiditätskredite in Anspruch nehmen müssen. Die Gemeinde Ilsede ist unter Berücksichtigung des Zukunftsvertrages verpflichtet, die Kassenkredite ohne Reduzierung des Kreisumlagehebesatzes zurückzuführen. Die Gemeinde Wendeburg verfügt lediglich über Kassenkredite, die aufgrund der relativ geringen Höhe nicht an jedem Buchungstag vorhanden sein werden. Die Gemeinde Hohenhameln verfügte zumindest bis 31.12.2013 über keine Kassenkredite. Geprüfte Jahresabschlüsse seit 2014 liegen nicht vor. Als Folge von Gewerbesteuereinbrüchen wurden ab 2014 defizitäre Haushalte ausgewiesen. Ende 2016 betrugen die Kassenkredite rund 2 Mio. €. Zukünftig dürfte die Gemeinde wieder Schlüsselzuweisungen vom Land erhalten. Berücksichtigt wurde auch, dass der Landkreis Peine mit rund 270 Mio. € Gesamtaufwendungen über den Gesamtaufwendungen der restlichen Kommunen liegt, die 2018 voraussichtlich bei etwa 220 Mio. € liegen werden. Die Höhe der Kreisumlage steht daher in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen für die Einwohnerinnen und Einwohner im Landkreis Peine. Berücksichtigt wurde weiterhin, dass eine Reduzierung der Kreisumlage zur Folge hätte, dass der Ergebnishaushalt nicht ausgeglichen wäre und aus dem Saldo laufende Verwaltungstätigkeit die Tilgungen der investiven Kredite nicht erwirtschaftet werden könnten. Die Voraussetzungen der §§ 110 Abs. 4 und 111 Abs. 5 NKomVG würden damit nicht erfüllt. Die Stadt Peine und die Gemeinden wurden mit Schreiben vom 25.10.2017 hinsichtlich der Höhe der Kreisumlage angehört und um Stellungnahme gebeten. Schriftliche Stellungnahmen sind bis zum 17.10.2017 nicht eingegangen.

 

 


Anlage 1 – Antrag der Behindertenhilfe Peine-Burgdorf für Wohnschule Peine

Anlage 2 – Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 07.11.2017

Anlage 3 – Änderungsliste zum Ergebnishaushalt

Anlage 4 – Änderungsliste zum Finanzhaushalt

Anlage 5 – Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 04.11.2017

Anlage 6 – Gesamtbudget 0

Anlage 7 – Stellenplan 2018

Anlage 8 – Produkt 31198

Anlage 9 – Haushaltssatzung

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Antrag Wohnschule Peine (147 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 - Antrag CDU-Kreistagsfraktion (45 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 - Änderungsliste EHH (212 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 - Änderungsliste FHH (210 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 - Antrag SPD-Kreistagsfraktion (63 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 6 - Gesamtbudget 0 (151 KB)      
Anlage 7 7 Anlage 7 - Stellenplan_2018 (264 KB)      
Anlage 8 8 Anlage 8 - Produkt 31198 (94 KB)      
Anlage 9 9 Anlage 9 - Haushaltssatzung 2018 (78 KB)