Inhalt

Vorlage - 2017/174  

Betreff: Änderung der Geschäftsordnung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Referat für Landrat, Kreistag und Öffentlichkeitsarbeit Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
06.12.2017 
7. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Geschäftsordnung vom 25.10.2017 mit Änderungen  


 

Im Budget enthalten:

---

Kosten (Betrag in €):

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Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein


 

 


Der Kreistag beschließt die Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss, die Ausschüsse des Kreistages und die nach besonderen Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse des Landkreises Peine in der Fassung vom 6. Dezember 2017.

 

 

 


 

1)

Nicht erforderlich ist in der Geschäftsordnung eine Befassung mit dem „Ausschluss der Öffentlichkeit“, sodass § 4 GO ersatzlos entfallen kann.

Der Öffentlichkeitsgrundsatz gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Kommunalverfassungsrechts. Ausnahmetatbestände sind eng gefasst und in § 64, Satz 1, Halbsatz 2 abschließend geregelt. Eine Wiederholung dessen in § 4 I der bisherigen Geschäftsordnung ist entbehrlich.

Einer bisher in § 4 II GO vorgenommenen Typisierung nach Sachbereichen spricht entgegen, dass es sich herrschender Meinung zufolge nicht umgehen lässt, jeden Einzelfall hinsichtlich etwaiger Ausschlusstatbestände für die Öffentlichkeit individuell prüfen zu müssen.

Letztlich kann es sich bei einer Gruppenbildung nach Sachgesichtspunkten zur Abgrenzung zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Angelegenheiten nur um eine vage Vermutung handeln, dass das Bedürfnis nach Ausschluss der Öffentlichkeit in einzelnen Sachgebieten wahrscheinlicher ist als in anderen.

Selbst wenn es auch künftig kommunalrechtlich nicht ausgeschlossen wäre, Ausschlussfälle durch Geschäftsordnungsbestimmung deklaratorisch zu bezeichnen, bedürfte es jeweils einer individuellen hinreichenden Präzision bei der Bezeichnung der Ausschlussgründe.

Eine Geschäftsordnungsregelung ist deshalb als entbehrlich einzuschätzen. Diese Auffassung wird offensichtlich auch vom NLT als Spitzenverband vertreten, dessen Muster-GO keine Regelungen zum Punkt „Ausschluss der Öffentlichkeit“ enthält.

 

2)

Im Zuge der Beschlussfassung zur jüngsten Geschäftsordnungsänderung im Hinblick auf das Antragsverfahren (§7 II GO) gab es aus Reihen des KT am 25.10.2017 einen berechtigten Hinweis.

Bislang bestand für Einzelmandatare die Möglichkeit, Anträge im Kreistag als erstbefassendem Gremium zu begründen.

Mit der Verfahrensänderung bestünde diese Möglichkeit nicht mehr, sofern die antragstellenden Kreistagsabgeordneten kein Mandat im jeweiligen Fachausschuss hätten.

Das Rederecht zählt zu den bedeutendsten Mitwirkungsrechten der KTA. Unter Berücksichtigung der Bedeutung dieses Grundsatzes müssen unsere geschäftsordnungsregelnden Bestimmungen fair ausgelegt und angewandt werden. Die jetzt zu ändernde Regelung würde in ihrer geltenden Form zu einer formalen Ungleichbehandlung von fraktionsgebundenen und fraktionslosen Abgeordneten führen.

Dieses gilt es zu vermeinden, sodass eine Ergänzung der Geschäftsordnung vorgeschlagen wird.

 

 

 

 


Entwurf - Geschäftsordnung vom 25.10.2017 mit Änderungen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Geschäftsordnung vom 25.10.2017 mit Änderungen (127 KB)