Inhalt

Vorlage - 2018/202  

Betreff: Fortführung Förderschule Lernen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
20.02.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
07.03.2018 
8. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine geändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag der CDU-Kreistagsfraktion - Weiterführung Förderschule Lernen 22.01.2018  


 

Im Budget enthalten: ja

 

Kosten (Betrag in €):

 

Mitwirkung Landrat: ja

 

Qualifizierte Mehrheit: nein

 


 

 


a) Die Verwaltung wird beauftragt, sofern die rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind und ein Bedarf festgestellt werden kann, die Fortführung des Förderschwerpunktes Lernen zu beantragen

b) Die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine wird bedarfsgerecht angepasst.

 

 


Das Land Niedersachsen beabsichtigt, das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) u.a. dahingehend zu ändern, den kommunalen Schulträgern von Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen (FöS L), die am 31. Juli 2018 bestehen, bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/28 die Fortführung auf Antrag zu ermöglichen. Eine Aufnahme in den 5. Schuljahrgang wäre damit letztmalig zum Schuljahr 2022 /23 möglich.

Hierzu hat die CDU–Kreistagsfraktion am 22. Januar 2018 beantragt, der Kreistag möge sich für eine Fortführung der FöS L (Pestalozzischule und Janusz – Korczak – Schule) und deren Bestandsschutz bis 2028 aussprechen. Die Begründung kann dem beigefügten Antrag entnommen werden.

Die derzeitige Situation im Bereich der sonderpädagogische Förderbedarfe Lernen stellt sich derzeit wie folgt dar:

Im Schuljahr 2017/18 werden lt. Angaben der Schulen zur Schülerstatistik insgesamt  688 Schülerinnen und Schüler (SuS) mit sonderpädagogischem Förderbedarf beschult, wovon 354 SuS dem sonderpädagogische Förderbedarf Lernen zuzuordnen sind, die zu 23,7% in den FöS L und zu 76,3% in den anderen allgemein bildenden Schulen, als den Förderschulen, (Primarbereich: 21,5% = 196 SuS und Sekundarbereich I: 54,8% = 408 SuS) beschult werden. Für den Sekundarbereich II liegen keine Meldungen vor.

Die SuS in den anderen allgemein bildenden Schulen des Sekundarbereichs I verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schulformen:

 

Schulform

Förderbedarfe gesamt

Förderbedarf Lernen

SuS absolut

SuS in %

SuS absolut

SuS in %

Hauptschulen

180

44,1

108

55,7

Realschulen

36

8,8

9

4,6

Oberschule

38

9,3

17

8,8

IGSen

133

32,6

60

30,9

Gymnasien

21

5,1

0

0

Gesamt

408

 

194

 

 

Seit dem Schuljahr 2016/17 erfolgt im Rahmen der Abfrage für die Schülerstatistiken eine Erhebung der in den anderen allgemein bildenden Schulen beschulten SuS mit sonderpädagogischen Förderbedarfen. Der Anteil dieser SuS beträgt durchschnittlich 6,06% gemessen an der Gesamtschülerzahl, wovon wiederum 52,47% SuS dem sonderpädagogischen Förderbedarf „Lernen“ und 1,22% dem Förderbedarf Lernen und Sprache zuzuordnen sind.

Unter Berücksichtigung dieser Durchschnittswerte und den Meldungen der Geburtenzahlen durch die Gemeinden/Stadt zum Ende des letztens Jahres ergeben sich für die kommenden 5. Schuljahrgänge folgende Schülerzahlen im sonderpädagogischen Förderbereich Lernen:

 

Entwicklung der Schülerzahlen im 5. Jahrgang

mit sonderpädagogischem Förderbedarf Lernen

SuS 5. JG

Schuljahr

gesamt abolut

davon sonderpäd. Förderbe-darf lt. MW

Ø Anteil sonderpäd. Förderbedarf Lernen

Ø Anteil sonderpäd. Förderbedarf Lernen / Sprache

ges. SuS mit Förderbedarf Lernen

2018 / 19

1.450

88

46

1

47

2019 / 20

1.232

75

39

1

40

2020 / 21

1.223

74

39

1

40

2021 / 22

1.222

74

39

1

40

2022 / 23

1.227

74

39

1

40

 

Nach der Verordnung über die Schulorganisation (SchOrgVO) liegt der Teiler für FöS L im Sekundarbereich I bei 13 SuS und nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ bei 16 SuS. Somit ist davon auszugehen, dass der künftige Bedarf im sonderpädagogischen Förderbereich Lernen bei max. 3 Zügen (max. 48 SuS) liegen wird.

Im begleitenden Ausschuss „Schulentwicklungsplanung“ wurde mehrheitlich festgestellt, dass es SuS gibt, die in dem System der anderen allgemein bildenden Schulen Schwierigkeiten haben dem Lernfortschritt zu folgen. Diesen SuS sollte die Chance gegeben werden, ihre Schullaufbahn unter den für sie optimaleren Bedingungen in einer FöS L zu absolvieren.

Bisher liegen seitens des Niedersächsischen Kultusministeriums keine Hinweise dazu vor, wie der im künftigen § 183 c NSchG verankerte Bedarf als Voraussetzung für eine Beantragung der Fortführung nachzuweisen ist.

Sofern sich für die Fortführung der FöS L ein Bedarf ergibt, ist dieser an einem zentralen Ort sicherzustellen, da es sich auch hierbei lediglich um eine Übergangsphase handelt. Aus nachfolgenden Gründen sollte dies an der Pestalozzischule in Peine erfolgen:

Dort ist der Sprachheilbereich für die Jahrgänge 1 bis 4 eingerichtet. Eine Verlegung der FöS Sprache nach Ilsede kann sich rechtlich problematisch darstellen. Es wäre zunächst formal eine Aufhebung und anschließend eine Errichtung vorzunehmen. Dem steht jedoch der § 183 c Abs. 6 NSchG entgegen, der lediglich eine Fortführung für die Schulen vorsieht, die am 31. Juli 2015 bestanden hatten.

Unter Berücksichtigung der SuS im Primarbereich an der Pestalozzischule werden mit 105 SuS mehr Kinder und Jugendliche unterrichtet, als dies in der Janusz – Korczak – Schule (59 SuS) der Fall ist. Dies würde zu einem erhöhten Beförderungsaufwand führen, der zu einem Großteil die SuS des Primarbereichs treffen würde.

In diesem Fall ist die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine wie folgt zu ändern:

 

Förderschule Lernen

Bereich

Janusz-Korczak-Schule

Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg sowie die Ortschaften Rosenthal und Schwicheldt der Stadt Peine

Pestalozzischule

Edemissen und Stadt Peine ohne Rosenthal und Schwicheldt

Diese Schulbezirke sind bei Fortführung der FöS L zu beachten. Sollte sich lediglich der Bedarf für einen Zug (max. 16 SuS) ergeben, wird dieser für den gesamten Landkreis Peine in der Pestalozzischule eingerichtet. Dies wird vor dem Hintergrund des dort angesiedelten Sprachheilbereichs im Primarbereich erfolgen. Da eine Verlegung der FöS Sprache nach Ilsede sich rechtlich problematisch darstellen kann, weil formal zunächst eine Aufhebung und anschließend eine Errichtung vorzunehmen wäre, steht dem der § 183 c Abs. 6 entgegen, der lediglich eine Fortführung dieser Schulen für die Schulen vorsieht, die am 31. Juli 2015 bestanden haben. Ferner werden unter Berücksichtigung der SuS im Primarbereich an der Pestalozzischule mit 105 SuS mehr Kinder und Jugendliche unterrichtet, als dies in der Janusz–Korczak–Schule (59 SuS) der Fall ist. Dies würde zu einem erhöhten Beförderungsaufwand führen.

Die Satzung zur Festlegung der Schulbezirke für Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Peine wird, sofern sich lediglich ein Bedarf von max. 16 SuS für die Fortführung der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen ergibt, wie folgt geändert:

 

Der § 5 erhält folgende Fassung:

 

§ 5 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

 

Förderschule L Groß Ilsede (Janusz – Korczak – Schule)

Ab dem Schuljahr 2018/19, beginnend mit dem 7. Schuljahrgang, auslaufend die Gemeinden Hohenhameln, Ilsede, Lengede, Vechelde und Wendeburg sowie die Ortschaften Rosenthal und Schwicheldt der Stadt Peine.

Der § 6 erhält folgende Fassung:

 

§ 6 Förderschulen mit dem Förderschwerpunkten Lernen und Sprache

 

Förderschule L und SR Peine (Pestalozzischule)

a) Förderschwerpunkt Sprache (Jahrgänge 1 bis 4)

Gesamter Landkreis Peine

 

b) Förderschwerpunkt Lernen

 

Gemeinde Edemissen und Stadt Peine ohne die Ortschaften Rosenthal und Schwicheldt

 

Ab dem Schuljahr 2018/19, beginnend mit den 5. und 6. Schuljahrgängen, aufbauend gesamter Landkreis Peine.

 

Der im begleitenden Ausschuss „Schulentwicklungsplanung“ festgelegte Weg, den SuS, die sich im Regelsystem nicht zurechtfinden, eine Chance an einer Förderschule Lernen zu geben, ist im Sinne dieser SuS. Allerdings ist dabei zu bedenken, dass mit Fortführung der Förderschulen Lernen den anderen allgemein bildenden Schulen, hier insbesondere den Hauptschulen und der Oberschule, SuS verloren gehen. Im Schuljahr 2017/18 wären, sofern alle SuS mit dem Förderbedarf Lernen die jeweilige Schule verlassen würden, folgende Veränderungen zu verzeichnen:

 

Veränderung der Züge bei Fortführung Förderschwerpunkt Lernen
Grundlage: Schülerstatistik 2017 /158

Schulen

Teiler: 26

Jahrgänge

Schuljahr 2017 /18

5

6

7

8

9

10

HS Hohenhameln

SuS ges.

23

16

31

16

16

13

Förd.-Bedarf L

3

6

2

 

1

 

Zählkinder

26

22

33

16

17

13

Zug /Züge

2

1

2

1

1

1

verbleiben SuS

20

10

29

16

15

13

Zug / Züge ohne Zählkinder

1

1

2

1

1

1

Veränderung Zug / Züge

-1

0

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

HS Ilsede

SuS ges.

30

26

47

42

58

32

Förd.-Bedarf L

3

5

2

4

4

 

Zählkinder

33

31

49

46

62

32

Zug /Züge

2

2

2

2

3

2

verbleiben SuS

27

21

45

38

54

32

Zug / Züge ohne Zählkinder

2

1

2

2

3

2

Veränderung Zug / Züge

0

-1

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

HS Bowi

SuS ges.

16

44

41

52

40

54

Förd.-Bedarf L

5

7

7

6

3

 

Zählkinder

21

51

48

58

43

54

Zug /Züge

1

2

2

3

2

3

verbleiben SuS

11

37

34

46

37

54

Zug / Züge ohne Zählkinder

1

2

2

2

2

3

Veränderung Zug / Züge

0

0

0

-1

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

HS Burgschule

SuS ges.

33

28

35

41

58

45

Förd.-Bedarf L

9

5

1

6

5

3

Zählkinder

42

33

36

47

63

48

Zug /Züge

2

2

2

2

3

2

verbleiben SuS

24

23

34

35

53

42

Zug / Züge ohne Zählkinder

1

1

2

2

3

2

Veränderung Zug / Züge

-1

-1

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

HS Vechelde

SuS ges.

12

16

19

33

15

25

Förd.-Bedarf L

1

2

 

8

 

4

Zählkinder

13

18

19

41

15

29

Zug /Züge

1

1

2

2

1

2

verbleiben SuS

11

14

19

25

15

21

Zug / Züge ohne Zählkinder

1

1

1

1

1

1

Veränderung Zug / Züge

0

0

-1

-1

0

-1

 

 

 

 

 

 

 

 

ObS Wendeburg

SuS ges.

29

41

38

54

56

42

Förd.-Bedarf L

3

6

4

3

1

 

Zählkinder

32

47

42

57

57

42

Zug /Züge

2

2

2

3

4

2

verbleiben SuS

26

35

34

51

55

42

Zug / Züge ohne Zählkinder

1

2

2

2

3

2

Veränderung Zug / Züge

-1

0

0

-1

-1

0

 

 


Antrag der CDU-Kreistagsfraktion vom 22.01.2018 – Weiterführung der Förderschulen Lernen.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag der CDU-Kreistagsfraktion - Weiterführung Förderschule Lernen 22.01.2018 (837 KB)