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Vorlage - 2020/643  

Betreff: Braunschweigische Landschaft e.V.: Aufstockung der Personalkosten in der Geschäftsstelle
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachdienst Schule, Kultur, Sport Bearbeiter/-in: Stein, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport Vorberatung
18.06.2020 
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
24.06.2020 
20. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

ab 2021: 6.700 €/p.a.

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Der Landkreis Peine beteiligt sich an der Aufstockung der Personalkosten in der Geschäftsstelle der Braunschweigischen Landschaft e. V. (BSL) entsprechend des Umlageschlüssels.

 

 


Die Braunschweigische Landschaft e.V. (folgend BSL) versteht sich als Informations- und Kommunikationsforum für ehrenamtliches kulturelles Engagement im Braunschweiger Land.  Dabei umfasst sie die Regionen Salzgitter, Wolfenbüttel, Helmstedt, Wolfsburg, Braunschweig und Peine. Mittels 11 Arbeitsgruppen zu vielfältigen Themen wie Plattdeutsch, Museum aber auch Weiterbildung und Denkmalpflege steht der Verein auch für die kulturthemenspezifische Weiterentwicklung des Peiner Landes dar.

 

Die in den Arbeitsgruppen entstehenden „Kulturprodukte“ werden durch den Verein unterstützt und direkt mit finanziellen Mitteln ausgestattet. Der Verein hat eine Geschäftsstelle, die sich durch die erfolgreiche Entwicklung der vergangenen Jahre einem wachsenden Aufwand in der fachgerechten Betreuung ihrer, durch den durch alle Kommunen besetzten erweiterten Vorstand, selbst gestellten Ziele konfrontiert sieht.

 

 

 

Der Landkreis Peine finanziert als Mitglied der BSL, gemäß § 11 Abs. 2 der aktuellen Satzung, den Verein, neben der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen auch durch Beteiligung an der Personal- und Mietkostenumlage. Die Höhe der Umlage wird durch die Mitgliederversammlung jährlich beschlossen. Am 27.01.2020 fand die satzungsgemäße Mitgliederversammlung der BSL statt. Die Delegierten haben Vorsitzende und Geschäftsführung qua Beschluss gebeten, im Zusammenhang mit der notwendigen Aufstockung der Geschäftsstelle auf die Mitgliedskommunen zuzugehen.

 

In der 34. ordentlichen Mitgliederversammlung der BSL e.V. am 31.01.2017 haben die Delegierten (hier: Herr Marotz und Herr Ahlers) der Mitgliedskommunen der BSL ein Strategiepapier zur Neuausrichtung des Vereins beschlossen, das seitdem durch die Geschäftsstelle und die ehrenamtlichen Arbeitsgruppen der Braunschweigischen Landschaft erfolgreich umgesetzt wurde und insbesondere in Bezug auf die enge Zusammenarbeit mit den Kulturverwaltungen der Mitgliedskommunen im Arbeitskreis Kulturverwaltungen, den spürbaren Rückfluss der Projekte und (Dritt-)Mittel in die Mitgliedskommunen sowie die
(Re-)Aktivierung der Arbeitsgruppen durch maßgebliche Unterstützung der Geschäftsstelle nach einer Evaluierung positiv zu bewerten ist.

In der Mitgliederversammlung der Braunschweigischen Landschaft e.V. am 27.01.2020 hat die Geschäftsführung deshalb folgenden Vorschlag zur Personalsituation der Geschäftsstelle unterbreitet:

 

Um die Geschäftsstelle im Sinne der in der Neustrukturierung formulierten Ziele handlungsfähig zu halten, wird angestrebt, die Stelle „Projektassistenz/Betreuung der Ehrenamtlichen“ von derzeit 25 Std./Woche auf 30 Std./Woche in 2020 und auf 39 Std./ Woche ab 2021 zu erhöhen und in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis umzuwandeln.

 

Absehbar würde dieser Vorschlag eine Erhöhung der Personalkosten

 

um 17.000 € auf 120.000 € in 2020,

um 15.000 € auf 135.000 € in 2021 und

um 13.000 € auf 148.000 € ab 2022

 

nach sich ziehen.

 

Zur Finanzierung der o.g. Stelle wurden im Rahmen der Mitgliederversammlung drei

Varianten diskutiert:

 

  1. Vollständige Finanzierung aus Eigenmitteln BSL ohne Erstattung durch Mitgliedskommunen,
  2. Anteilige Finanzierung der Personalkosten durch Mitgliedskommunen, mit Eigenanteil BSL,
  3. Vollständige Finanzierung durch Mitgliedskommunen.

Um den Projekten der ehrenamtlichen Arbeitsgruppen nicht kontinuierlich finanzielle Mittel zur Finanzierung von Personalkosten zu entziehen, hat sich die Mitgliederversammlung einstimmig für Variante 2 und ab 2022 für Variante 3 entschieden.  Diese sieht vor, dass die Personalkosten ab 2020 anteilig und ab 2022 vollständig von den Mitgliedskommunen getragen werden.

 

Finanzierungsmodell:

Auf die beteiligten jeweiligen Mitgliedskommunen würden lt. Umlageschlüssel nach EW (Stichtag 30.09.2018, Nds. Landesamt für Statistik, Zahlen gerundet, Grundlage Personalkostenabrechnung 2018) entfallen:

 

 

 

 

Kommune

%

2019

2020

2021

2022

Stadt Braunschweig

30,13

31.033,90 €

36.156,00 €

40.675,50 €

44.592,40 €

 

Stadt Wolfsburg

15,09

15.542,70 €

18.108,00 €

20.371,50 €

22.333,20 €

 

Stadt Salzgitter

12,75

13.132,50 €

15.300,00 €

17.212,50 €

18.870,00 €

 

Landkreis Helmstedt

11,12

11.453,60 €

13.344,00 €

15.012,00 €

16.457,60 €

 

Landkreis Peine

16,31

16.799,30 €

19.572,00 €

22.018,50 €

24.138,80 €

LK Wolfenbüttel

14,60

15.038,00 €

17.520,00 €

19.710,00 €

21.608,00 €

 

100

103.000,00 €

120.000,00 €

135.000,00 €

148.000,00 €

 

Die zeitliche Aufstockung der Stelle wird sich langfristig nur auf die Stromkosten auswirken, da die Stelle bereits besteht und es in diesem Fall nur zu einer Aufstockung der Stunden kommt. Diese Kosten werden durch die Braunschweigische Landschaft e.V. getragen.  

 

 

Ziele / Wirkungen:

Der konsequente Ausbau der Geschäftsstelle der BSL e.V. und die dadurch weiterführende Vernetzung, Sichtbarkeit und Unterstützung durch die überregionale Veranstaltungsplanung und -durchführung im ehrenamtlichen Bereich, werden Kernbereiche der Kulturentwicklung im Peiner Land unterstützt und die entwickelten Netzwerke in überregionale Veranstaltungen eingebunden. Anzuführen sind hier beispielsweise die Veranstaltung Jazz im Park am 30. Juni 2019 in Edemissen-Abbensen bei der sich viele Ortsvereine präsentieren und engagieren konnten. Der Kontakt zu Stiftungen, wie beispielsweise der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz wird durch die strukturelle Nähe ebenfalls erleichtert (Handlungsempfehlung 36 des Kulturentwicklungsplans). 

 

 

Ressourceneinsatz:

Im Haushalt 2020 sind Mittel in Höhe von 33.000 € eingestellt, davon sind 13.000 € als Mitgliedsbeitrag (seit 2008) sowie Miet/ Nebenkosten in Höhe von 2.500 € als auch Personalkosten in Höhe von 17.500 € veranschlagt. Sowohl bei der Abrechnung der Miet-/ Nebenkosten als auch bei den Personalkosten gab es in den letzten Jahren unterschiedliche Schwierigkeiten, sodass die Abrechnungen in unterschiedlichen Jahren erfolgten. In 2020 sollten die Abrechnungen wieder im normalen Turnus erfolgen. Da die Stadt Braunschweig die Kosten für die Stelle in 2020 verauslagt erfolgt die Abrechnung erst in 2021. Folglich sei in der Haushaltsaufstellung für 2021 der Ansatz um 6.700 € (2.100 € aus 2020 + 4.600 € in 2021) zu erhöhen, für die Finanzplanung 2022/2023/2024 sei der Ansatz ebenfalls um 6.700 € anzupassen. Der zu fassende Beschluss stellt daher zunächst eine Absichtserklärung dar.

 

 

Schlussfolgerung:

Aufgrund der   dargestellten Vorteile und der Stärkung der Betreuung des kulturellen Ehrenamts (97%) im Peiner Land ist es besonders wichtig, dass sich der Landkreis Peine an der Aufstockung der Personalkosten in der Geschäftsstelle der Braunschweigischen Landschaft e. V. (BSL) entsprechend des Umlageschlüssels beteiligt.


 

 


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