Inhalt

Vorlage - 2020/644-01  

Betreff: Insolvenzverfahren Klinikum Peine gGmbH - Ergänzungsvorlage
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2020/644
Federführend:Fachdienst Finanzen Bearbeiter/-in: Scholz, Imme
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
20.05.2020 
19. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


1. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit dem Elisabeth-Vinzenz-Verbund

    hinsichtlich einer partnerschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Weiterentwicklung    

    des Klinikums Peine aufzunehmen. Eine dauerhafte, gesellschaftsrechtlich abgesicherte   

    Einflussnahme des Landkreises auf das Unternehmen ist dabei zwingend.

2. Parallel wird die Verwaltung beauftragt, den Kauf der Klinikum Peine gGmbH 

    vorzubereiten.

3. Voraussetzung für den Erwerb ist weiterhin, dass die Stadt Peine eine dauerhafte 

    Beteiligung an der Klinikum Peine gGmbH zusagt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, Vorbereitungen zur Herstellung der Betriebsfähigkeit

    durch entsprechende Ausschreibungen einzuleiten.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Im Rahmen der Beschlussvorlage 2020/633 wurde ausführlich das bisherige Verfahren zum Klinikum Peine dargestellt. Seit der Sitzung des Kreisausschusses am 22.04.2020 sind weitere Verhandlungen und Vorbereitungen erfolgt, die einen Erhalt des Klinikums Peine zum Ziel haben. Mit Vorlage 2020/644 wurde der Sachstand bis zum 08.05.2020 dargestellt.

 

Zur Sicherstellung der Krankenhausversorgung für die Stadt und den Landkreis Peine verfolgt der Landkreis Peine gemeinsam mit der Stadt Peine das Ziel, den Klinikstandort zu erhalten. Hierfür sind weitere Entscheidungen erforderlich.

 

Mit dem Beschluss wird die Verwaltung zunächst ermächtigt, weitere Maßnahmen einzuleiten. Nach Abschluss der Verhandlungen wird der Kreistag gemäß § 58 Absatz 1 Ziffer 11 oder 12 NKomVG die Entscheidung über die Übernahme der Klinikum Peine gGmbH zu treffen haben. Diese Entscheidung wird vielfach als Gründungsbeschluss bezeichnet. Die wirtschaftliche Betätigung bedarf anschließend noch gemäß § 152 der Genehmigung der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde.

 

 

Wie am 19.05.2020 bekannt wurde, hat der Elisabeth-Vinzenz-Verbund am 18.05.2020 gegenüber dem mit dem Veräerungsverfahren betrauten Unternehmen ein indikatives Angebot abgegeben. Hierüber wird mündlich berichtet.

 

 

Parallel zur Prüfung der möglichen Zusammenarbeit mit dem Interessenten wird die Verwaltung die Übernahme der Gesellschaft einleiten.

 

Gespräche mit Verantwortlichen der Stadt Peine haben ergeben, dass eine rund 30 %ige-Beteiligung der Stadt Peine an den finanziellen Auswirkungen als möglich angesehen wird. Eine Entscheidung des Rates der Stadt Peine wird vorbereitet.

 

Gespräche mit der Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeistern der Gemeinden haben ergeben, dass diese eine einmalige Beteiligung an der Bildung einer Kapitalrücklage für möglich halten. Auch hier stehen Beratungen und Entscheidungen der jeweiligen Räte aus.

 

Nach gegenwärtiger Planung des beauftragten Beratungsunternehmens ist unter Berücksichtigung des übersandten medizinischen Konzeptes folgende Szenario (Real Case) der finanziellen Entwicklung wahrscheinlich.

 

 

Bei dieser Prognose ist Folgendes zu berücksichtigen:

 

a)      Das Jahr 2020 ist aufgrund verschiedener Effekte nicht zuletzt divergierender Datenquellen für Außenstehende nur schwer fassbar.  Es kann von einem höheren Verlust ausgegangen werden.

b)      In die Bewertung sind keine Investitionen eingeflossen. Das S6-Gutachten ist in der Umsetzung, mit einer eigenständigen Bewertung von hcb, berücksichtigt. Weitere einzeln qualifizierte Maßnahmen sind ebenfalls eingeflossen.

c)      Es besteht eine Unsicherheit bezüglich der Erholung der stationären Leistungen in der Umstellungsphase, so dass die kommenden ein bis zwei Jahre durchaus auch erheblich schlechter als dargestellt sein können. Den Endpunkt sollte dieses jedoch nicht verändern, ggf. jedoch zeitlich verschieben.

d)      Im Best Case könnte das EBIDTA bei -49T€ und im Worst Case bei -895T€ liegen, so dass sich in 2024 entsprechende Veränderungen im Ergebnis ergeben könnten.

 

Aus den verschiedenen Varianten wird ersichtlich, dass zwischen 2020 und 2024 Defizite in Höhe von zwischen rund 8 Mio. € und rund 12 Mio. € zu erwarten sein werden. Hinzu kommen die Auswirkungen, die sich durch zu leistende Investitionen ergeben.

 

Sollten die Verhandlungen mit dem Elisabeth Vinzenz Verbund nicht zu einem tragfähigen Ergebnis führen, ist hinsichtlich der benötigten Finanzausstattung zu berücksichtigen, dass für 2020 ein maximaler Finanzbedarf von 7 Mio. € gesehen wird. Hinzu kommen mögliche Abgeltungen für den grundbuchlich gesicherten Kredit in Höhe von 8 Mio. €. Liquide Mittel werden generell für die Zahlung von Personalaufwendungen von 2 Monaten erwartet, so dass ein Sockelbetrag von etwa 7 Mio. € benötigt wird. Hinzu kommen die nach dem aufgeführten Real Case erwarteten Verluste von 8 Mio. € der Jahre 2021 bis 2024, so dass insgesamt ein Finanzbedarf von 30 Mio. € gesehen wird.

 

Von diesem Wert sollten die Gemeinden insgesamt 10 %, somit 3 Mio. € als Kapitaldeckung finanzieren. Dies wurde mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern entsprechend kommuniziert. Der restliche Bedarf soll zwischen Stadt Peine und Landkreis Peine im Verhältnis von rund 30 % zu 70 % aufgeteilt werden, so dass die Stadt Peine einen Anteil von 8 Mio. € und der Landkreis von 19 Mio. € zu erbringen hätte, wobei der Landkreis Peine im Zuge des Insolvenzverfahren auch die vorhandenen Forderungen aus den gewährten Darlehen abzuschreiben hätte.

 

Durch diese Finanzausstattung würde nach gegenwärtiger Kenntnis zunächst eine ausreichende Finanzausstattung gewährleistet sein, so dass nicht sofort nach Übernahme weitere Liquiditätsbedarfe entstehen.

 

In Abhängigkeit der weiteren Verhandlungen, insbesondere hinsichtlich der Kreditverbindlichkeiten, könnten die Zahlungen zur Finanzausstattung reduziert werden.

 

Die Zahlungen werden als kapitalbildende Maßnahmen nach den vorhandenen Zuordnungsvorschriften des Landes als investive Maßnahme gebucht werden und können daher über Investitionskredite finanziert werden.

 

Ziele / Wirkungen:

Durch die Maßnahmen soll die wohnortnahe Krankenhausversorgung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Peine gesichert werden.

 

Ressourceneinsatz:

Vorerst stehen zur Finanzierung aus gebildeten Haushaltsresten insgesamt 20 Mio. € für Anschaffungen bzw. Ankäufe und 18 Mio. € für Liquiditätsdarlehen zur Verfügung. Finanzmittel für zukünftige Verlustausgleiche bzw. investive Maßnahmen stehen noch nicht zur Verfügung und sind ggf. im Rahmen eines Nachtragshaushaltes bzw. im Rahmen der Haushaltsplanungen der Jahre 2021 ff. zu berücksichtigen.

Die Aufwendungen der gutachterlichen Beratung der Verwaltung zur Vorbereitung einer endgültigen Entscheidung werden aus dem laufenden Haushalt gedeckt.

 

Schlussfolgerung:

Die dargestellten Maßnahmen sind erforderlich, um das Klinikum Peine zu erhalten und in kommunaler Trägerschaft zu führen.

 


---

 

 

Stammbaum:
2020/644   Insolvenzverfahren Klinikum Peine gGmbH   Fachdienst Finanzen   Beschlussvorlage
2020/644-01   Insolvenzverfahren Klinikum Peine gGmbH - Ergänzungsvorlage   Fachdienst Finanzen   Beschlussvorlage