Inhalt

Vorlage - 2020/690  

Betreff: Siebte Änderung des Entsorgungsvertrages und Anpassung der Entgeltpauschale
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:24
Federführend:Fachdienst Veterinärwesen Bearbeiter/-in: Krebs, Michaela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Vorberatung
22.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz ungeändert beschlossen   
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
07.10.2020 
22. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
200701 Entwurf 7. Vertrag zur Ä des EV  
200629_Entsorgungsvertrag_7. Änderung Lesefassung 211205  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

ja

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


Dem in der Anlage beigefügten „7. Vertrag zur Änderung des Entsorgungsvertrages vom 30.04.1996“ wird zugestimmt. Dies gilt vorbehaltlich der Zustimmung der Landkreise Helmstedt, Gifhorn sowie der Stadt Wolfsburg.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

Für die Tierkörperbeseitigung in den Landkreisen Helmstedt, Peine und Gifhorn sowie der Stadt Wolfsburg besteht ein „Entsorgungsverbund“. Die Einzelheiten regelt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen diesen Kommunen. Zwischen diesem Entsorgungsverbund und dem Entsorgungsunternehmen (SARIA Bio-Industries) besteht seit 1996 ein Entsorgungsvertrag, in dem eine Pauschale für die Entsorgung von verendeten Tieren festgelegt ist. Außerdem ist darin die Entsorgung von Schlachtabfällen („Konfiskate“) geregelt.

 

Durch die interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Entsorgungsvertrages unter Federführung des Landkreises Gifhorn hat sich der Aufwand der einzelnen Kommunen bei Vertragsangelegenheiten mit dem Entsorgungsbetrieb sowie der Tierseuchenkasse reduziert und auch die Verhandlungsposition gegenüber diesen deutlich verbessert.

 

Aufgrund der Änderung zum Nds. Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (Nds. AG TierNebG) vom 12.05.2020 ist eine redaktionelle Änderung des Entsorgungsvertrags erforderlich.

 

Bisher hatte das Nds. AG TierNebG geregelt, dass der Verarbeitungsbetrieb für tierische Nebenprodukte (VTN), der durch das LAVES beliehen wurde, 100% der Pauschale für die verendeten Tieren von den Mitgliedern des Entsorgungsverbundes (Landkreise Gifhorn, Helmstedt, Peine und Stadt Wolfsburg) erhalten hat. 60% dieser Entsorgungspauschale wurde von der Tierseuchenkasse (TSK) den Kommunen aus dem Entsorgungsverbund erstattet.

 

Aus der Änderung der gesetzlichen Regelung zum Nds. AG TierNebG ergibt sich, dass bei einer Beleihung des VTN, wie sie beim GF-Entsorgungsverbund (Landkreise Gifhorn, Helmstedt, Peine und Stadt Wolfsburg) mit SecAnim vorliegt, die Entsorgungspauschale zu 60% von der TSK und zu 40% von den Mitgliedern des Entsorgungsverbundes jetzt direkt an den VTN gezahlt werden.

 

Außerdem wird der aktuell korrekte Name des Unternehmers (von Saria Bioindustries zur Tochtergesellschaft Secanim)  im Kopfteil eingefügt.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Anpassung des bestehenden Vertrages an geänderte Rahmenbedingungen zum Erhalt der interkommunalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Entsorgung tierischer Nebenprodukte.

 

 

Ressourceneinsatz:

Unverändert

 

 

Schlussfolgerung:

Es wird empfohlen, den Siebten Vertrag zur Änderung des Entsorgungsvertrages vom 30.04.1996 zu unterzeichnen.


 

 


1. Siebter Vertrag zur Änderung des Entsorgungsvertrages vom 30.04.1996

2. Lesefassung zum Entsorgungsvertrag

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 200701 Entwurf 7. Vertrag zur Ä des EV (128 KB)      
Anlage 2 2 200629_Entsorgungsvertrag_7. Änderung Lesefassung 211205 (148 KB)