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Vorlage - 2020/713  

Betreff: Geplante Änderung des Geschützten Landschaftsbestandteils "Wenser Allee" (gLB PE 09)

Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Federführend:Fachdienst Umwelt Bearbeiter/-in: Brandt, Silke
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt- und Verbraucherschutz Kenntnisnahme
22.09.2020 
Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Verbraucherschutz zur Kenntnis genommen   

Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Infovorlage_Anpassung_gLB_Wenser Allee_Anlage_1_Übersichtskarte  
Infovorlage_Anpassung_gLB_Wenser Allee_Anlage_2_BV_2018-300_K69_Ausbau_Wense_B_214_  


 

Im Budget enthalten:

ja

Kosten (Betrag in €):

0 €

Mitwirkung Landrat:

nein

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

ja

 

 


 

 


Inhaltsbeschreibung:

Der Baumbestand an der Kreisstraße 69 zwischen Wense und der B 214 („Wenser Allee“) wurde mit KT-Beschluss vom 11.03.2009 als geschützter Landschaftsbestandteil (gLB PE 09) ausgewiesen und damit unter Schutz gestellt.

Hintergrund war der Wunsch zum Erhalt des damals von den Entwurfsplanungen zur Herstellung eines Radweges gänzlich bedrohten Baumbestandes.

Durch die aktuelle Entwurfsplanung wird nicht mehr der gesamte Baumbestand gefährdet, jedoch ist weiterhin ein massiver Eingriff in die Allee erforderlich.

In der Sitzung vom 15.08.2018 hat der Kreisausschuss die Sanierung der Kreisstraße 69 bis zur B 214 mit Anlage eines straßenbegleitenden Radweges auf der Südseite beraten (Vorlage 2018/300). Das Ergebnis führt dazu, dass der Geschützte Landschaftsbestandteil „Wenser Allee“ (gLB PE 09) angepasst werden muss.

Wie in der genannten Vorlage bereits ausgeführt, kann die deutliche Veränderung/Verkleinerung des gLB PE 09 „Wenser Allee“ nicht über eine Befreiung von den Verboten der Schutzgebietsverordnung abgewickelt werden.

Zur Realisierung des Beschlusses ist die Gebietskulisse des gLB zu ändern und die Verordnung sowie die Gebietskarten sind entsprechend anzupassen.

Das für die Änderung des gLB erforderliche Verwaltungsverfahren wird von der Unteren Naturschutzbehörde zeitnah eingeleitet. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Änderung des gLB dem Kreistag zum Beschluss vorgelegt.

 

Ziele / Wirkungen:

Änderung des gLB PE 09 „Wenser Allee“ zur Realisierung der Kreistagsberatungen zum Ausbau der K69 mit Anlage eines straßenbegleitenden Radweges auf der Südseite.

 

Ressourceneinsatz:

Entfällt

 

Schlussfolgerung:
Die Gebietskulisse des gLB PE 09 „Wenser Allee“ wird geändert und die Verordnung sowie die Gebietskarten werden entsprechend angepasst.

Der Ausschuss nimmt die Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

 


(1)Übersichtskarte Darstellung der geplanten Änderungen im gLB PE 09 „Wenser Allee“

(2)Beschlussvorlage 2018/300

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Infovorlage_Anpassung_gLB_Wenser Allee_Anlage_1_Übersichtskarte (4596 KB)      
Anlage 2 2 Infovorlage_Anpassung_gLB_Wenser Allee_Anlage_2_BV_2018-300_K69_Ausbau_Wense_B_214_ (4130 KB)