Inhalt

Vorlage - 2020/718  

Betreff: Bundesinvestitionsprogramm "Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen" - Frauenhauserweiterung durch Ankauf und Sanierung einer Immobilie
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Aktenzeichen:Ref. 3
Federführend:Gleichstellungsbeauftragte Bearbeiter/-in: Homann-Pohl, Kerstin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Gleichstellung, Arbeit und Soziales Vorberatung
28.09.2020 
20. Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Arbeit und Soziales (offen)   
Kreisausschuss Entscheidung

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Frauenhauserweiterung_Antrag_20200916_0001  


 

Im Budget enthalten:

nein

Kosten (Betrag in €):

max. 50.000 €

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

ja

Migration

ja

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 

 


a)  Es wird befürwortet, dass der Frauenhausverein e.V. im Rahmen des

     Bundesinvestitionsprogramms “Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zum 

     nächstmöglichen Zeitpunkt einen Antrag auf Förderung stellt.

b)  Um dem Frauenhausverein e.V. die Möglichkeit zu geben, fristgerecht einen Antrag im 

     Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zur

     Erweiterung der Räumlichkeiten des Frauenhauses zu stellen und Fördermittel in  

     Anspruch nehmen zu können, stellt der Landkreis Komplementärmittel von max. 

     50.000 € im entsprechenden Haushaltsjahr (spätestens 2023) zur Verfügung.

 

 


Inhaltsbeschreibung:

 

Aktuelle Situation im Peiner Frauenhaus

Das Frauenhaus berichtet, dass eine durchgängige Vollbelegung festzustellen ist und

dass im Jahr 2020 bereits 45 (die meisten davon im Juli) Frauen abgewiesen werden mussten. Es gab 17 Aufnahmeanfragen im Juli, vier Frauen konnten aufgenommen werden. Sobald ein Zimmer frei war, gab es dazu gleich fünf Anfragen.

 

Insgesamt kann festgestellt werden, dass die Zahl der betroffenen Frauen gestiegen ist, aber diese in den Schutzeinrichtungen über längere Zeit nicht angekommen sind, vielleicht auch weil häufig alle Außenkontakte (Telefon, Handy, Internetdienste) vom Partner kontrolliert wurden, wie eine Studie der TU München aufzeigt. Jetzt ist aber scheinbar „die Ruhe vor dem Sturm“ vorbei. Insgesamt gibt es im Zuge des Pandemiegeschehens einen Trend, dass zunehmend mehr Frauen aus dem Landkreis Peine im Frauenhaus Zuflucht suchen.

 

 

Ampelsystem für Frauenhäuser in Niedersachsen

Das Sozialministerium hat für ganz Niedersachsen ein Ampelsystem für freie Plätze in Frauenhäusern eingeführt und festgestellt, dass die Ampel für das Peiner Frauenhaus immer auf „rot“ steht, das Frauenhaus also immer belegt ist. Deshalb ist das Sozialministerium an den Landkreis Peine herangetreten, um für das Förderprogramm des Bundes zur Finanzierung einer Immobilie zu werben, um weiteren notwendigen Schutzraum für von Gewalt betroffene Frauen im Landkreis Peine zur Verfügung stellen zu können. Denn die gesamte Region Braunschweig, Peine, Salzgitter, Helmstedt und Wolfsburg ist ein sogenannter „Hotspot, was die Fälle von Gewalt betroffenen Frauen und deren Unterbringung in Frauenhäusern angeht.

 

 

Überlegungen zum Erwerb einer weiteren Immobilie für das Frauenhaus (Frauenhauserweiterung)

 

Das Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ des Bundes fördert investive bauliche Maßnahmen im Rahmen von innovativen Konzepten einschließlich Sanierungen sowie den Erwerb geeigneter Immobilien. Die Förderung liegt bei bis zu 90%, also bleibt eine 10%ige Eigenbeteiligung.

 

Gefördert wird die Schaffung von mehr räumlichen Unterbringungsmöglichkeiten in unterversorgten Regionen, für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen, die Schaffung von Barrierefreiheit in Schutzräumen und Beratungseinrichtungen sowie die Schaffung von Übergangsangeboten. Dabei geht es konkret um investive Ausgaben für Aus-, Um- und Neubauten, Sanierung von Hilfseinrichtungen sowie Grundstücks- und Gebäudeerwerb. Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen Rechts oder als gemeinnützig anerkannte juristische Personen des Privatrechts (der Verein Peiner Frauenhaus e.V. ist eine anerkannte juristische Person des Privatrechts und als gemeinnützig anerkannt). Es muss eine befürwortete Stellungnahme des Bundeslandes vorliegen.

 

Gibt es eine Befürwortung durch das Land, wird ein Vorort-Termin von der Bundesservicestelle organisiert und die Festlegung zentraler Punkte besprochen, um die Antragstellung beim Bund vorzubereiten. Dazu braucht es eine Beschreibung des Modellprojekts, eine Beschreibung des Bauvorhabens (mit vorheriger baufachlicher Beratung) sowie eine Kostenberechnung und Finanzierung. Die Laufzeit des Programms liegt zwischen 2020 und 2023.

 

Zeitlich möglich wäre es, einen Antrag im Jahr 2022 für das Jahr 2023, besser 2021 für das Jahr 2023 zu stellen, denn es sind begrenzte Mittel zur Verfügung, die bis Ende 2023 abgerufen werden müssen. Eine schnelle Entscheidung scheint notwendig, um 90% der benötigten Gesamtsumme als Förderbetrag zu erhalten, denn je später beantragt wird, desto weniger Geld steht aus dem Förderprogramm zur Verfügung.

 

 

 

Ziele / Wirkungen:

Die Erweiterung des Frauenhauses würde zu einer deutlichen Wohnraumverbesserung

führen, die angespannte Situation entspannen und die Abweisung von Gewalt betroffener

Frauen und ihrer Kinder deutlich entschärfen.

 

 

Gender Mainstreaming:

Das Frauenhaus ist ein Schutzhaus für von Gewalt betroffene Frauen und richtet sich somit

ausschließlich an Frauen. Denn Gewalt im Geschlechterverhältnis ist ein gesellschaftliches   

Problem, dass überwiegend Frauen betrifft. Zunehmend steigt der Anteil von

Frauen mit Migrationshintergrund im Frauenhaus.

 

 

Migration:

Neben der erlebten häuslichen Gewalt haben Frauen häufig weitere Problemlagen wie Erlebnisse von Flucht und Vertreibung, unsicherer Aufenthaltsstatus, fehlende Sprach- und Rechtskenntnisse, Überschuldung und mehr. Häufig leben zur selben Zeit Frauen aus sehr unterschiedlichen Kulturkreisen im Frauenhaus und auch die Verständigung untereinander ist aufgrund der Sprachbarrieren oftmals unterbrochen, so dass Missverständnisse und Konflikte einen guten Nährboden finden.

 

 

Ressourceneinsatz:

Bei positiver Befürwortung durch das Bundesprogramm erfordert es eine 10 % Eigenbeteiligung des antragstellenden Frauenhauses. Die vorliegende Beschlussfassung ermöglicht diese Eigenbeteiligung des Frauenhauses durch Mittel des Landkreises mit einem Betrag von max. 50.000 €.

Entsprechende Finanzmittel sind in der Finanzplanung für das Haushaltjahr 2023 im Produkt 31560 - Andere soziale Einrichtungen - als Investitionsförderung zu berücksichtigen. Nach Auszahlung des Investitionszuschusses wird dieser in gleichbleibenden Raten als Abschreibung in der Ergebnisrechnung des Produktes zu buchen sein. Ab 2024 werden daher jährliche Aufwendungen in Höhe von bis zu 2.000 € zu berücksichtigen sein.

 

 

Schlussfolgerung:

Da der Frauenhausverein e.V. schon über eine Immobilie verfügt und als Verein Spenden einwerben kann für eventuell weitere Sanierungen und mehr, sollte der Frauenhausverein e.V. einen Antrag auf Förderung beim Bund stellen und zuvor eine Förderanfrage beim Land Niedersachsen. Der Vorstand des Frauenhausvereins e.V. hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, die Förderanfrage beim Land Niedersachsen sowie den Antrag beim Bund zu stellen.

Um dem Frauenhausverein e.V. die Möglichkeit zu geben, fristgerecht einen Antrag im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ zur Erweiterung der Räumlichkeiten des Frauenhauses zu stellen und Fördermittel in Anspruch nehmen zu können, stellt der Landkreis Komplementärmittel von 50.000 € im entsprechenden Haushaltsjahr (spätestens 2023) zur Verfügung.

 


 

 


Antrag Frauenhauserweiterung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Frauenhauserweiterung_Antrag_20200916_0001 (546 KB)