Inhalt

Vorlage - 2021/910  

Betreff: Änderung der Satzung der Kreismusikschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kreismusikschule Beteiligt:Dezernat 3
Bearbeiter/-in: Scholz, Imme   
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
Kreistag des Landkreises Peine Entscheidung
06.10.2021 
26. Sitzung des Kreistages des Landkreises Peine ungeändert beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Entwurf Satzung Kreismusikschule Peine  


 

Im Budget enthalten:

---

Kosten (Betrag in €):

---

Mitwirkung Landrat:

ja

Qualifizierte Mehrheit:

nein

Relevanz

Gender Mainstreaming

nein

Migration

nein

Prävention/Nachhaltigkeit

nein

Bildung

nein

Klima-/Umwelt-/Naturschutz

nein

 

 


 


Der Änderung des § 2 der Satzung der Kreismusikschule Peine 01.08.2016 wird zugestimmt.


Inhaltsbeschreibung:

In der Satzung der Kreismusikschule Peine ist derzeit geregelt, dass der Bildungsauftrag bei der Musikerziehung liegt. Musikschulen dürfen im Rahmen des Bildungsauftrages auch umsatzsteuerbefreit Tanzerziehung mit anbieten, wenn dieses in der Satzung enthalten ist. Die Aufnahme einer entsprechenden Regelung ist unschädlich, da sich daraus keine Verpflichtung herleitet, das auch tatsächlich Tanzerziehung angeboten werden muss.

 

Um unter dem Gesichtspunkt der Änderung des § 2b Umsatzsteuergesetz die Möglichkeit zu eröffnen, umsatzsteuerbefreit neben der musikalischen Erziehung auch die tänzerische Erziehung anbieten zu können, wird vorgeschlagen, § 2 der Satzung zu ändern.

 

Aktuell hat die Satzung in § 2 folgende Fassung:

 

§ 2

Auftrag

Die Kreismusikschule (KMS) erfüllt einen eigenständigen Bildungsauftrag in der außerschulischen Musikerziehung und kooperiert mit Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen sowie weiteren Kooperationspartnern (Kirchen, Seniorenheimen, Spielmannszügen etc.). Sie pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik. Als Angebotsschule führt sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Singen und Musizieren und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Erziehung. Die Kreismusikschule schafft auch die Grundlagen für eine spätere Berufsausbildung. Sie pflegt Sing- und Musizierformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen. Die Kreismusikschule rdert das Musizieren in der Gemeinschaft, in dem sie ihren Schülerinnen und Schülern das Ensembleangebot kostenfrei zur Verfügung stellt.

 

 

Die Satzung soll in § 2 folgende Fassung erhalten (die Änderungen sind unterstrichen):

 

§ 2

Auftrag

Die Kreismusikschule (KMS) erfüllt einen eigenständigen Bildungsauftrag in der außerschulischen Musikerziehung und kooperiert mit Kindertagesstätten, allgemeinbildenden Schulen sowie weiteren Kooperationspartnern (Kirchen, Seniorenheimen, Spielmannszügen etc.). Sie pflegt und vermittelt das Kulturgut Musik und Tanz. Als Angebotsschule führt sie Kinder, Jugendliche und Erwachsene zum Singen und Musizieren und Tanzen und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur sozialen Erziehung. Die Kreismusikschule schafft auch die Grundlagen für eine spätere Berufsausbildung. Sie pflegt Sing-, Musizier- und Tanzformen aus allen Gebieten der Musik und arbeitet eng mit anderen musikalischen und kulturellen Einrichtungen zusammen. Die Kreismusikschule rdert das Musizieren und Tanzen in der Gemeinschaft, in dem sie ihren Schülerinnen und Schülern das Ensembleangebot kostenfrei zur Verfügung stellt.

 

 

Ziele / Wirkungen:

Mit der Maßnahme wird die Fortführung bzw. Erweiterung des Bildungsauftrages

der Kreismusikschule unterstützt.

 

 

Ressourceneinsatz:

Die Maßnahme betrifft das Produkt 26301 Kreismusikschule , wobei sich aus der Änderung der Satzung kein Ressourceneinsatz ergibt.

 

 

Schlussfolgerung:

Gründe, die gegen eine Änderung der Satzung sprechen, sind nicht ersichtlich.

 

 

 


Entwurf Satzung Kreismusikschule Peine

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf Satzung Kreismusikschule Peine (71 KB)